1 Flashcards

(42 cards)

1
Q

5 Säulen der deutschen Sozialversicherung

A

-Krankenversich
-Pflegeversicherung
-Rentenversicherung
-Unfallversicherung
-Arbeitslosenversicherung

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2
Q

GKV

A

-demokratische Wahlen alle 6J
-Krankenkassen sind Träger der Krankenversicherung
-Finanzhoheit ggüber dem Staat
-Fachaufsicht Bundesministerium für Gesundheit
-Rechtsaufsicht Bundesamt für soziale Sicherung

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3
Q

4 Prinzipien aller Sozialversicherungssysteme in DE

A

-Versicherungsschutz nur für Erwerbstätige (Erweiterung um beitragsfreie Familienversich)

-obligatorisch versichert waren zunächst nur Arbeiter mit Einkommen unterhalb einer bestimmten Höhe. 1912 Erweiterung auf Angestellte

-Beiträge n Lohnhöhe

-paritätische Selbstverwaltung, insbesondere auch der eingenommenen Beiträge, durch AN und AG

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4
Q

Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts…

A

-mitgliedschaftlich verfasste unabhängig vom Mitgliederwechsel bestehende Organisationen
-Aufgaben gesetzlich zugewiesen
-vom Staatshaushalt finanziell unabhängig
-befugt Satzungen zur Regelung ihrer Angelegenheiten selber zu erlassen
-verwalten sich selbst

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5
Q

Zu den Krankenkassen gehören…

A

-allgemeinen Ortskassen

-Betriebskrankenkassen

-Innungskrankenkassen

-Ersatzkassen

-landwirtschaftliche Sozialversicherung

-die Knappschaft

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6
Q

4 Prinzipien Sozialversicherung in DE

A

-Versichertenschutz nur wenn erwerbstätig
-obligatorisch versichert zunächst nur Arbeiter mit Einkommen unterhalb einer bestimmten Höhe
-Versicherungsbeitrag ind Unfang richtete sich nach Lohnhöhe
-paritätische Swlbstverwaltung, insbesondere auch der eingenommenen Beiträge, durch AN und AG

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7
Q

Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und verwalten sich selbst. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind…

A

-mitgliedschaftlich verfasste, unabhängig vom Mitgliederwechsel bestehende Organisationen
-Aufgaben gesetzlich zugewiesen
-vom Staatshaushalt finanziell unabhängig
-befugt Satzungen zur Regelung ihrer Angelegenheiten selber zu regeln

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8
Q

Zu den Krankenkassen gehören:

A

-allgemeinen Ortskassen
-Betriebskrankenkassen
-Innungskrankenkassen
-Ersatzkassen
-landwirtschaftliche Sozialversicherung
-die Knappschaft

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9
Q

Die in Verbänden organisierten gesetzlichen Krankenkassen bilden zusammen mit den gesetzlichen Pflegekassen…

A

Den GKV Spitzenverband

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10
Q

Gesetzlich Versicherte (3 Personenkreise)

A

-Pglichtversicherte
-freiwillig versicherte
-Familienversicherte

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11
Q

Wechsel GKV

A

Nach 12 Monaten Vindungsfrist, nur durch aktive Wahlausübung der Versicherten, neue GKV informiert alte

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12
Q

PKV Wechsel schwierig, wieso?

A

-„Lock in Effekt“: Wechsel unwirtschaftlich, zwingt quasi zum Verbleib in die einmal gewählten PKV
-seit 1.1.09 bei Wechsel der Versicherung nehmen Versicherte Altersrückstellungen nur in Umfang des Basistarifs mit

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13
Q

Ausgeschlossen von der GKV und Rückkehr in die GKV sind alle Versicherten:

A

-ab 55 die in den letzten 5J vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren

+mindestens die Hälfte der Zeit Versicherungsfrei waren
ODER
Von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit waren (weil sie unter die Jahresentgeltgtenze rutschten aber in die PKV bleiben wollten)

ODER
Selbstständig sind

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14
Q

Leistungen GKV

A

Primärprävention (Verhütung von Krankheiten)

Sekundäre Prävention (frühzeitiges Erkennen und Heilen von Erkrankungen)

Tertiärprävention (Verhütung Fortschreitens und Rückfällen)

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15
Q

Leistungskatalog GKV

A

Versicherte haben Anspruch auf Leistungen
- bei SS und Mutterschaft
- zur Verhütung von Krankheiten
-zur Behandlung einer Krankheit
-des persönlichen Budgets
-zur medizinischen Reha
-die notwendig sind um Pflegebedürftigkeit/ Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen
-zum Versorgungsmanagement

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16
Q

Soziale Pflegeversicherung: wieviele Leistungsempfänger?

A

2 Mio, Tendenz steigend

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17
Q

Hist Entwicklung Pflegeversicherung

A

Pflegeversicherungsgesetz (Ikt 1.1.95), vorher 20j Diskussion
-zunehmend weniger Menschen werden häuslich gepflegt

18
Q

Rechtsform und Aufsicht Pflegeversicherung

A

GESETZLICH (wie GKV)
-Fachaufsicht Bundesministerium für Gesundheit
-Rechtsaufsicht Bundesamt für soziale Sicherung

PRIVAT
-Rechts-, Wirtschafts und finanzaufsicht Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (wegen hohe Risikointensivität entweder Aktiengesellschaft oder Versicherungsverein)

19
Q

Aufgaben Pflegeversicherung

A

-Verbesserung Pflegesituation
-Absicherung sozialen Risikos der Pflegebedürftigkeit
-Unterstützung pflegende Ang
-Berücksichtigung demographischen Wandels
-Sicherung Finanzierung und Entlastung Sozialhilfeträger
-Förderung familiärer Pflege

20
Q

Vorrangsprinzipien Pflegeversicherung

A

Vorrang
-häuslichen Pflege
-Teilstat und KZP
-Prävention und med Reha
-Reha vor Pflege

21
Q

Pflegebedürftigkeit

A

Das Vorliegen gesundheitlich bedingter Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, aufgrund deren die Betroffenen auf Hilfe durch anderen angewiesen sind. Hierbei weisen die Betroffenen körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen auf, die von Ihnen nicht selbstständig kompensiert werden können. Dabei muss die Pflegebedürftigkeit 6+ Monate andauern und mit mindestens der in Par. 15 festgelegten Schwere bestehen.

22
Q

6 Kriterien Pflegebedürftigkeit

A
  1. Mobilität
  2. Kognitive und Kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und Psych Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung Alltagsleben und sozialer Kontakte
23
Q

Leistungen Pflegeversicherung

A
  1. Sachleistungen
  2. Geldleistungen
  3. Kombileistungen
  4. häusliche Pflege
  5. Hilfsmittel und Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  6. Tages und Nachtpflege
  7. KZP
  8. vollstat Pflege
    Etc
24
Q

Wirtschaftlichkeitsgebot

A
  • alles was nicht wirtschaftlich, wirksam und notwendig ist können PB nicht beanspruchen, die Kassen nicht bewilligen und die Leistungserbringer nicht bewirken
    (Leistungen dürfen nur bei Leistungserbringer in Anspruch genommen werden mit denen die Pflegekassen Verzräge abgeschlossen haben)
25
Sozialhilfe
Dient Linderung sozialer Not, humanitären Charakter, Weiterführung mittelalterlichen Almosengedanken
26
Sozialhilfe Ziele
-Armut verhindern -menschenwürdiges Dasein ermöglichen -Leistungsempfänger befähigen, Leben aus eigener Kraft zu gestalten
27
Träger Sozialhilfe
-örtliche Träger (kreisfreien Städte und Kreise soweit n Landesrexht nicht anders bestimmt) -überörtlichen Träger (von Ländern bestimmt)
28
Leistungsprinzipien Sozialhilfe
-Bedarfdeckungsprinzip (soll Leben ermöglichen die menschenwürdig ist) -Subsidiaritätsprinzip (Nachrangigkeitsprinzip, soll Empfänger befähigen ohne Leistungen zu Leben, wozu er sich zu bemühen hat) -Individualisierungsprinzip (Leistungen richten sich nach Besonderheiten des Einzelfalls) *Leistungen der Sozialhilfe individuell, bedarfsgerechten nur dann erbracht wenn alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind*
29
Leistungen der Sozialhilfe
-Lebensunterhalt -Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -Hilfen zur Gesundheit -Eingliederungshilfen für behinderter Menschen -Hilfe zur Pflege -Hilfe zur Überwindeung besondere soziale Schwierigkeiten -Hilfe in anderen Lebenslagen
30
Träger Reha
-GKV -Bundesagentur für Arbeit -gesetzliche Unfallversicherung -gesetzliche Rentenversicherung -Kriegsopferversorgung -Jugendhilfe -Eingliederungshilfe (integrationsämter nur subsidiär zuständig)
31
Zuständigkeiten Reha (in 4 Gruppen gegliedert)
-medizinische Reha -Teilhabe am Arbeitsleben zB Werkstätten behinderter Menschen -unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen zB Krankengeld -Teilhabe am Leben und im der Gemeinschaft zB soziale Reha
32
Leistungsberechtigte Reha
-Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen
33
Behinderung Definition
Wenn körperliche, geistige oder psychische Fähigkeiten länger als 6M von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist
34
Schwerbehinderung/gleichgestellt
SB: GdB ab 50 Gleichgestellt: GdB 30-50 könnten ohne Gleichstellung kein Arbeitsplatz behalten
35
Maßnahmen und Ziele der Reha
-individuell mit Betroffenen abgestimmt Ausgangssituation: angeborene Leiden, erworbene Krankheiten, Verletzungen Maßnahmen: medizinisch/technisch, beruflich/pädagogisch, sozial Ziel: Einfluss benachteiligender Umstände verhindern, Behinderte zur Integration befähigen
36
Grundprinzipien Reha
-Integration Behinderte -nahtloser Übergang med Behandlung und Reha -Frühzeitige Intervention -amb vor stat -Reha vor Rente -Reha vor Pflege - Reha als Hilde zur Selbsthilfe
37
Träger gesetzliche Unfallversicherung
-gewerbliche BGs -Unfallkasse des Bundes -landwirtschaftlichen BGs
38
DgUV
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Gemeinsame Dachverband für die 9 gewerbliche BGs, die 24 Unfallkassen und die Sozialversicherung für Langmdwirtschaft, Forsten und Gartenbau
39
Die Unfallversicherung ist in zwei Bereiche gegliedert
-„echte“: umfasst Risiken von nicht selbstständigen Arbeit (Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten) -„unechte“: außerberuflichen Bereich (Kinder in Kita/Schule, Studenten, Blutspender,ehrenamtliche Tätige, Helfer bei Unglücksfällen)
40
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung
-Heilbehandlung -Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, am Leben in der Gesellschaft -Leistungen bei Pflegebedürftigkeit -Geldleistungen (Verletzengeld/Übergangsgeld) -Entschädigung (Renten/Beihilfe/Abfindung)
41
Reha Leistungen (Rentenversicherung)
-Leistungen zur med Reha -Leistungen zur Teilhabe Arbeitsleben -Übergangsgeld -ergänzende Leistungen -sonstige Leistungen
42