1.-3. Einführung, Anspruchsgrundlagen, Rechtsgeschäftslehre Flashcards

(41 cards)

1
Q

Unterteilung des deutschen Rechtssystems

A
  • öffentliches Recht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht

zusätzlich: Europarecht und Völkerrecht

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2
Q

Unterteilung der drei Rechtskategorien

A
  • materielles Recht

* formelles Recht

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3
Q

Unterformen des Privatrechts

A
Bürgerliches Recht
• allgemeiner Teil
• Schuldrecht
• Sachenrecht
(• Familien- und Erbrecht)
Sonstiges Privatrecht/Sonderprivatrecht
• Handels- und Gesellschaftsrecht
(• Arbeits-, Immatrialgüter-, Wettbewerbs-, internationales Privatrecht, u.v.m.)
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4
Q

Umgang mit Recht

A
  1. gestalten
  2. Sachverhalt verstehen
  3. rechtlich bewerten
  4. ggf. umgestalten
  5. Sachverhalt verstehen
  6. usw.
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5
Q

Grundsatz des jur. Arbeitens

A

Ausgangspunkt jeder rechtlichen Bewertung ist das Gesetz!

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6
Q

Herausforderungen im Umgang mit Recht

A
  1. Zusammenstellung des Sachverhalts
  2. Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften / Strukturierung
  3. Auslegung von Rechtsvorschriften (ggf. Schließen von Lücken)
  4. Rechtssicherheit (Literatur und Rechtssprechung heranziehen)
  5. Übertragung auf den Einzelfall (vgl. Subsumtion)
  6. Einschätzung von Risiken / Rechtsdurchsetzung
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7
Q

mögliche Anspruchsziele

A
  • Erfüllung (Primärleistung)
  • Nacherfüllung (Primärleistung)
  • Rückgewähr (Sekundärleistung)
  • Unterlassung/Schadensersatz (Sekundärleistung)
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8
Q

Für bestimmte Vertragstypen gibt es besondere Regelungen im BGB.

Welche Vertragstypologien z.B.?

A
  • Kaufvertrag, §§433 ff. BGB
  • Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
  • Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
  • Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
  • Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
  • Pauschalreisevertrag, § 651a-y BGB
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9
Q

Rechtliche Prüfung im Gutachtenstil

A
A. Obersatz
B. Rechtsfähigkeit
I) Anspruch entstanden
II) Anspruch nicht untergegangen
III) Anspruch durchsetzbar
C. Ergebnis
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10
Q

“essentialia negotii”

A

wesentliche Vertragsbestandteile:
• Vertragsparteien
• Leistung
• Gegenleistung

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11
Q

“invitatio ad offerendum”

A

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

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12
Q

Geschäftsfähigkeit

A
  • rechtsfähig ist nicht gleich geschäftsfähig
  • bis zum 7. Geburtstag: nicht geschäftsfähig
  • bis zum 18. Geburtstag: eingeschränkt geschäftsfähig
  • Volljährige können z.B. unter Drogeneinfluss vorübergehend geschäftsunfähig sein
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13
Q

Klausur: Umgang mit “Sittenwidrigkeit”

A
  • aus dem Bauch heraus

* normalerweise: Literatur und Rechtssprechung studieren

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14
Q

inhaltliche Bestandteile eines jeden Paragraphen

A
  • Tatbestand

* Rechtsfolge

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15
Q

Bsp. für ein einseitiges Rechtsgeschäft

A

Auslobung

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16
Q

Bsp. für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft

A

Vertrag

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17
Q

Definition Willenserklärung

A

Eine Willenserklärung ist eine willentliche Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, i.d.R. “Angebot” und “Annahme”.

18
Q

mögliche Gründe für eine abhandengekomme Willenserklärung

A
  • Zugang
  • Zeitpunkt des Zugangs
  • Zugangsvereitelung
19
Q

objektive Voraussetzungen einer Willenserklärung

A

• äußerlich wahrnehmbare Handlung

20
Q

subjektive Voraussetzungen einer Willenserklärung

A
  • Handlungswille
  • Erklärungsbewusstsein
  • Geschäftswille
21
Q

Wozu können Nichtigkeitsgründe führen?

A

Unwirksamkeit von…
• Willenserklärungen
• Rechtsgeschäften

22
Q

wichtige Nichtigkeitsgründe

A
  • Geschäftsunfähigkeit § 105 Abs. 1 BGB
  • Mangel an Form § 125 S. 1 BGB
  • Verstoß gg. gesetzliches Verbot § 134 BGB
  • Sittenwidrigkeit § 138 Abs. 1 BGB
  • ein anfechtbares Rechtsgeschäft wird angefochten § 142 Abs. 1 BGB
23
Q

Obersatz

A

A. Wer kann was von wem woraus verlangen?
• Anspruchssteller und -gegner
• Anspruchsziel
• Anspruchsgrundlage (legt implizit die Rechtsfolge fest)

24
Q

Rechtsfähigkeit

A

B. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, d.h. jeder Mensch ist rechtsfähig. Bertha ist ein Mensch also rechtsfähig.

25
Anspruch entstanden
I. Anspruch entstanden | • Anspruch begründende Voraussetzungen
26
Anspruch nicht untergegangen
II. Anspruch nicht untergegangen • keine Einwendungen • z.B. keine Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB
27
Anspruch durchsetzbar
III. Anspruch durchsetzbar • keine Einreden • z.B. keine Verjährung nach §§ 194 ff. BGB
28
mögliche Formen der Rechtsauslegung
* Auslegung des Wortlauts * systematische Auslegung * teleologische Auslegung * historische Auslegung
29
Auslegung des Wortlauts
Auslegung des Wortlauts
30
systematische Auslegung
Bewertung des gesamten Rechtssystems und anderer Rechtsvorschriften
31
teleologische Auslegung
Bewertung des Zwecks des Gesetzgebers
32
historische Auslegung
Erforschung was der Gesetzgeber mit dem Gesetz erreichen wollte
33
Subsumption
Erörterung, ob der Sachverhalt die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllt oder nicht
34
Bestandteile des Ergebnisses (Teil C des Gutachtens)
* rechtliche Einschätzung | * Risikoeinschätzung
35
Definition Anspruch nach § 194 BGB
Das Recht, von einem anderen Tun oder Unterlassen zu Verlangen.
36
Übung: lies § 280 BGB - Schadensersatz bei Pflichtverletzung Was sind die 4 Voraussetzungen?
Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden: 1. Schuldverhältnis existiert, §§ 241 ff. BGB 2. Pflichtverletzung 3. zu vertreten haben, §§ 276 ff. BGB 4. Schaden entstanden, §§ 249 ff. BGB
37
Übung: lies § 346 BGB - Wirkung des Rücktritts Was sind die 3 Voraussetzungen?
Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden: 1. Rücktrittsrecht (auch genannt -grund) muss existieren, §§ 323 f. BGB 2. Vertrag muss existieren 3. Rücktrittserklärung muss existieren, § 349 BGB +4. kein Ausschluss der Anfechtung
38
Übung: lies § 823 BGB - Schadensersatzpflicht Was sind die 5 Voraussetzungen?
Die Voraussetzungen müssen in dieser Reihenfolge in der Klausur durchgeprüft werden: 1. Rechtsgutverletzung? 2. Handlung des AG? 3. Rechtswidrigkeit? 4. Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit 5. Schaden?
39
Paragraphen für Schadensersatz
§ 280 BGB - Schadensersatz bei Pflichtverletzung | § 823 BGB - Schadensersatzpflicht
40
Klausurtipp im Umgang mit AGL
Prüfen: Ja oder nein - gibt es einen Vertrag? | Dadurch lässt sich vieles direkt ausschließen.
41
Unterschied in der Folge von Rücktritt und Anfechtung
Rücktritt: Vertrag wird aufgelöst, Schadensersatz ist möglich Anfechtung: Vertrag ist von Beginn an nichtig, also kein Schadensersatz möglich