1.-3. Einführung, Anspruchsgrundlagen, Rechtsgeschäftslehre Flashcards
(41 cards)
Unterteilung des deutschen Rechtssystems
- öffentliches Recht
- Strafrecht
- Zivilrecht
zusätzlich: Europarecht und Völkerrecht
Unterteilung der drei Rechtskategorien
- materielles Recht
* formelles Recht
Unterformen des Privatrechts
Bürgerliches Recht • allgemeiner Teil • Schuldrecht • Sachenrecht (• Familien- und Erbrecht) Sonstiges Privatrecht/Sonderprivatrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht (• Arbeits-, Immatrialgüter-, Wettbewerbs-, internationales Privatrecht, u.v.m.)
Umgang mit Recht
- gestalten
- Sachverhalt verstehen
- rechtlich bewerten
- ggf. umgestalten
- Sachverhalt verstehen
- usw.
Grundsatz des jur. Arbeitens
Ausgangspunkt jeder rechtlichen Bewertung ist das Gesetz!
Herausforderungen im Umgang mit Recht
- Zusammenstellung des Sachverhalts
- Auffinden der relevanten Rechtsvorschriften / Strukturierung
- Auslegung von Rechtsvorschriften (ggf. Schließen von Lücken)
- Rechtssicherheit (Literatur und Rechtssprechung heranziehen)
- Übertragung auf den Einzelfall (vgl. Subsumtion)
- Einschätzung von Risiken / Rechtsdurchsetzung
mögliche Anspruchsziele
- Erfüllung (Primärleistung)
- Nacherfüllung (Primärleistung)
- Rückgewähr (Sekundärleistung)
- Unterlassung/Schadensersatz (Sekundärleistung)
Für bestimmte Vertragstypen gibt es besondere Regelungen im BGB.
Welche Vertragstypologien z.B.?
- Kaufvertrag, §§433 ff. BGB
- Darlehensvertrag, §§ 488 ff. BGB
- Mietvertrag, §§ 535 ff. BGB
- Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB
- Werkvertrag, §§ 631 ff. BGB
- Pauschalreisevertrag, § 651a-y BGB
Rechtliche Prüfung im Gutachtenstil
A. Obersatz B. Rechtsfähigkeit I) Anspruch entstanden II) Anspruch nicht untergegangen III) Anspruch durchsetzbar C. Ergebnis
“essentialia negotii”
wesentliche Vertragsbestandteile:
• Vertragsparteien
• Leistung
• Gegenleistung
“invitatio ad offerendum”
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Geschäftsfähigkeit
- rechtsfähig ist nicht gleich geschäftsfähig
- bis zum 7. Geburtstag: nicht geschäftsfähig
- bis zum 18. Geburtstag: eingeschränkt geschäftsfähig
- Volljährige können z.B. unter Drogeneinfluss vorübergehend geschäftsunfähig sein
Klausur: Umgang mit “Sittenwidrigkeit”
- aus dem Bauch heraus
* normalerweise: Literatur und Rechtssprechung studieren
inhaltliche Bestandteile eines jeden Paragraphen
- Tatbestand
* Rechtsfolge
Bsp. für ein einseitiges Rechtsgeschäft
Auslobung
Bsp. für ein zweiseitiges Rechtsgeschäft
Vertrag
Definition Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine willentliche Äußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist, i.d.R. “Angebot” und “Annahme”.
mögliche Gründe für eine abhandengekomme Willenserklärung
- Zugang
- Zeitpunkt des Zugangs
- Zugangsvereitelung
objektive Voraussetzungen einer Willenserklärung
• äußerlich wahrnehmbare Handlung
subjektive Voraussetzungen einer Willenserklärung
- Handlungswille
- Erklärungsbewusstsein
- Geschäftswille
Wozu können Nichtigkeitsgründe führen?
Unwirksamkeit von…
• Willenserklärungen
• Rechtsgeschäften
wichtige Nichtigkeitsgründe
- Geschäftsunfähigkeit § 105 Abs. 1 BGB
- Mangel an Form § 125 S. 1 BGB
- Verstoß gg. gesetzliches Verbot § 134 BGB
- Sittenwidrigkeit § 138 Abs. 1 BGB
- ein anfechtbares Rechtsgeschäft wird angefochten § 142 Abs. 1 BGB
Obersatz
A. Wer kann was von wem woraus verlangen?
• Anspruchssteller und -gegner
• Anspruchsziel
• Anspruchsgrundlage (legt implizit die Rechtsfolge fest)
Rechtsfähigkeit
B. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, d.h. jeder Mensch ist rechtsfähig. Bertha ist ein Mensch also rechtsfähig.