Wiederholungsfragen Flashcards
(39 cards)
Was sind die essentiala negotii?
- Vertragspartner
- Kaufsache
- Kaufpreis
Was ist wenn die Annahme vom Angebot abweicht?
• Ablehnung des Angebot
- Neuer Antrag, § 150 II
Was ist ein invitatio ad offerendum?
• Eine Einladung zum Angebot
Was fehlt bei einer invitatio ad offerendum?
• der Rechtsbindungswille fehlt
Nennen Sie die Voraussetzungen der Anfechtung!
- Anfechtungserklärung
- Anfechtungsgrund
- Anfechtungsfrist
- Kein Ausschluss der Anfechtung
Nennen Sie sechs Anfechtungsgründe!
- Inhaltsirrtum, § 119 I Alt. 1
- Erklärungsirrtum, § 119 I Alt. 2
- Eigenschaftsirrtum, § 119 II
- Widerrechtliche Drohung, § 123 I Alt. 2
- Arglisdige Täuschung, § 123 I Alt. 1
- Übermittlungsirrtum, § 120 BGB
Was passiert durch die Anfechtung?
• Durch die Anfechtung wird eine WE nichtig ( entweder das Angebot oder die Annahme). Dies führt dazu, dass er Vertrag unwirksam wird.
Was ist eine Anfechtungserklärung?
- Jede Äußerung, die erkennen lässt, dass der Erklärende nicht an die WE gebunden sein will, § 143
- Muss nicht ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein
Prüfungsaubau eines Vertraglichen Anspruchs mit Anfechtung?
I. Anspruch entstanden 1. Vertrag zustande gekommen a. Antrag (1). Objektiver Tatbestand: essentialia negotii (2). Subjektiver Tatbestand (aa). Handlungswille (bb). Erklärungswille (cc). Geschäftswille (3). Wirksamkeit b. Annahme 2. Vertrag wirksam a. Anfechtungserklärung, § 143 b. Anfechtungsgrund §§ 119, 120, 123 c. Ursächlichkeit des Anfechtungsgrundes d. Anfechtungsfrist §§ 121, 124 e. Rechtsfolge § 142 I 3. keine Nichtigkeit II. Anspruch nicht erloschen III. Anspruch durchsetzbar IV. Ergebnis: Anspruch entstanden +/-
Was ist Sinn und Zweck der Stellvertretung?
- Effizienz
- Gesellschaften müssen vertreten werden
- soziale Zwecke
Was sind die Abgrenzungskriterien zwischen dem Boten und dem Stellvertreter?
- Bote übermittelt eine fremde Willenserklärung und keine eigene
- Stellvertreter hat Entscheidungsspielraum
Nenne die Voraussetzungen einer wirksamen Stellvertretung!
- Anwendbarkeit
- Zulässigkeit
- Eigene Willenserklärung
- In fremdem Namen (Offenkundigkeitsprinzip)
- Vertretungsmacht
Welche Arten der Vertretungsmacht gibt es?
- Gesetzlich, z.B. § 35 I GmbHG
- Rechtsgeschäftlich durch Erteilung einer BGB Vollmacht § 167 BGB, Prokura o.ä.
- Rechtsscheinvollmacht
Welche Folgen hat eine wirksame Stellvertretung?
- Die von einem Stellvertreter abgegebene oder von ihm empfangene Willenserklärung wirkt “unmittelbar für und gegen den Vertretenen“, § 164 I 1 BGB
- Jegliche Rechtsfolgen treffen also den Vertretenen, nicht den Vertreter
Wann liegt eine Unmöglichkeit vor?
Unmöglichkeit liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nicht erbracht werden kann.
Was versteht man unter einer subjektiven und objektiven Unmöglichkeit?
Wo ist sie geregelt?
- Objektiv Unmöglich ist die Leistung, wenn sie jedermann unmöglich ist, § 275 I Alt. 2
- Subjektive Unmöglichkeit liegt dagegen dann vor, wenn die Leistung nur vom Schuldner nicht erbracht werden kann, ein anderer dagegen dies sehr wohl könnte, § 275 I 1. Alt.
Welche Arten von der Unmöglichkeit sind im § 275 II und III geregelt ?
- wirtschaftliche Unmöglichkeit, § 275 II
* moralische Unmöglichkeit, § 275 III
Was bedeutet Gattungsschuld? Wann wird sie unmöglich?
Eine Gattungsschuld liegt vor, wenn die geschuldete Leistung nur nach allgemeinen Merkmalen bestimmt ist. Maßgebend für eine Gattungsschuld ist, dass der Gattung mehr Sachen angehören als geschuldet sind;
anderenfalls handelt es sich um eine Stückschuld. Sie wird nur unmöglich, wenn alle Gattungsstücke vernichtet werden.
Was bedeutet Stückschuld? Wann wird sie unmöglich?
Eine Stückschuld liegt vor, wenn die geschuldete Sache nach individuellen Merkmalen konkret bestimmt ist.
Sie wird unmöglich, wenn das geschuldete Einzelstück vor Gefahrübergang zerstört wird.
Was ist die anfängliche Unmöglichkeit und was ist ihre Anspruchsgrundlage beim Schadensersatz?
Anfänglich:
Unmöglichkeit liegt schon bei Vertragsschluss vor
= § 311a II BGB
Was ist die nachträgliche Unmöglichkeit und was ist ihre Anspruchsgrundlage beim Schadensersatz?
Nachträglich:
Unmöglichkeit tritt erst nach Vertragsschluss ein
= §§ 280 I, III, 283 BGB
Voraussetzungen des § 280 I
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung: Mangel
- Vertreten-Müssen
- Schaden
Voraussetzungen des § 280 I, III, 283
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung: reines Nichtleisten
- Vertreten-Müssen
- Schaden
- Rechtsfolge: SE-Anspruch statt der Leistung
Voraussetzungen des § 311a II 1
- Schuldverhältnis
- Pflichtverletzung: Nichtleistung wegen anfänglicher Unmöglichkeit (§ 275 I-III BGB)
- kein Ausschluss des Vertreten-Müssen (§ 311a II 2 BGB)
- Schaden
- Rechtsfolge: SE-Anspruch statt der Leistung