1) Einführung in die Kriminalistik Flashcards

1
Q

Benennen Sie die wesentlichen Etappen der Herausbildung der Kriminalistik als wissenschaftliche Disziplin!

A
  • Vorwissenschaftliche Epoche
  • Epoche der Konsolidierung kriminalistischer Arbeitsweisen
  • Epoche der wissenschaftlichen Kriminalistik
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2
Q

Erläutern Sie die Inhalte der jeweiligen Etappen!

A

Vorwissenschaftliche Epoche:
- Zunächst Schuldigenermittlung durch Gottesurteile, Orakel, u.ä. (nicht wissenschaftlich basiert/rational zu begreifen)
- Hernach durch Constitutio Criminalis Carolina (CCC) → Vereinheitlichung des Rechts im Heiligen römischen Reich deutscher Nation → Schuldigenermittlung hauptsächlich durch
Geständnisse
- Erste kriminelle Massenerscheinungen (Bettlerunwesen, Diebstahl, Betrug…) → erste
kriminalistische Untersuchungshandlungen (berittene Streifen, Razzien, Belohnungen von Denunzianten…)

Epoche der Konsolidierung kriminalistischer Arbeitsweisen
- Charakteristisch: Verlogenheit zur Politik (Kaiser gegen Landesfürsten, 30-jähriger Krieg)
- Gewährleistung der Sicherheit auf öffentlichen Plätzen → Aufbau einer Polizei
- Beweisrecht: Konzentration auf Sachbeweis (Augenschein, Hausdurchsuchungen…) →
Einführung Kriminalpolizei
- Erste Entwicklung der Kriminaltechnik (z.B. Dechiffrierkunde), Medizin (auch Obduktion),
Toxikologie)
- Veränderung der Begehensweisen (Fälscher, Banden, Betrug…)

Epoche der wissenschaftlichen Kriminalistik
- Abschaffung des Inquisitionsprozesses, Aufhebung der Folter
- Einführung einer unabhängigen Gerichtsbarkeit → Staatsanwaltschaft
- Umsetzung einer zweispurigen Beweisführung (Personal- und Sachbeweis)
- Kriminalpolizei als eigenständige Institution
- Weiterentwicklung der Naturwissenschaften → neue kriminaltechnische
Bearbeitungsmethoden
- Beginn 20. Jdh. erste komplexe kriminalwissenschaftliche Untersuchungen in Theorie
(Universitätswissenschaft) und Praxis (Laboratorien, Erkennungsdienst)
- Internationale Polizeikongress 1914 in Monaco → internationale Zusammenarbeit sowie Einführung der Daktyloskopie

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3
Q

Wer gilt als Begründer der Kriminalistik?

A

Hans Gross

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4
Q

Charakterisieren Sie kurz die unterschiedlichen Entwicklungen der Kriminalistik nach 1945 in der BRD und der DDR!

A

BRD:
- Bildung des Bundeskriminalamtes → Landeskriminalämter pro Bundesland mit spezifischen Aufgabenstellungen → örtlich zuständige (Kriminal-)Polizei → landeseigene Ausbildungseinrichtungen
- Ein paar wenige Lehrstühle für Kriminalistik an manchen Universitäten
- Weiterführung des Handbuches von Hans Gross und Forensik zur Straftatenaufklärung in
Vordergrund stellen durch Friedrich Geerds

DDR
- Polizeipräsidium und Inspektionen in Berlin und Entsprechungen in Bezirken, Kreisen,
Revieren, Gruppen…
- Gründung kriminaltechnisches Institut der Deutschen Volkspartei → zentrales
Forschungs-/Expertisen-/Lehrinstitution
- Ausbildung der Kriminalpolizei an Fachschulen und Universitäten
- Ab 1962 Kriminalistik als eigener Studiengang (erst Fern-, dann Direktstudium)
(→ Abwicklung 1989 auf Grundlage des Berliner Senats)

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5
Q

Erläutern Sie allgemeine Kriterien einer Wissenschaft!

A

Eine Wissenschaft…

  • besitzt einen Gegenstandsbereich, der von ihr erforscht wird
  • verfügt über eine Theorie (begründete Aussagen)
  • besitzt relative Eigenständigkeit
  • verfügt über ein System von Kenntnissen, dass sich in einer speziellen, das Fachgebiet bestimmten Struktur, wiederfindet
  • besitzt eigenständige Methodologie, Methodik und Methoden
  • ist als Hochschul- bzw. Universitätsfach vertreten.
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6
Q

Sind diese Kriterien für die Kriminalistik maßgebend?

A

Ja, die Kriminalistik…
- Besitzt einen Gegenstandsbereich (siehe 13.)
- Verfügt über eine Theorie → Entstehung über gedankliche Ableitung oder Ableitung von
Ergebnissen angewandter Methoden
- Besitzt relative Eigenständigkeit (eigenständiger Bereich, von andern Wissenschaften nicht
vertreten, profitiert von z.B. Kriminologie, Naturwissenschaften etc. und stellt ihre
Erkenntnisse anderen Kriminalwissenschaften zur Verfügung)
- Verfügt über ein System → Widerspiegelung in verschiedene Teilgebiet der Kriminalistik
- Besitzt eigene Methodologie (eigenes Teilgebiet → Erarbeitung neuer Methoden), Methodik
(Gesamtheit der in einem Bereich benutzen Methoden und ihre Wechselwirkungen, z.B.
Vernehmungsmethodik) und Methoden (Weg, auf dem das Ziel erreicht wird)
- Universitätsfach seit 2012 in BRD

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7
Q

Wie würden Sie den aktuellen Stand der Kriminalistik in der Wissenschaftslandschaft einschätzen?

A
  • Bedingt aktuell → nimmt alle Fortschritte der Teilwissenschaften mit (naturwissenschaftlich/technisch/psychologische Methoden etc.)
  • Ständig anpassungsbedürftig und dadurch immer einen Schritt hinterher, da sich sowohl die Kriminalistik an sich als auch die Möglichkeiten der Bekämpfung stets weiterentwickeln
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8
Q

Was sind Kriminalwissenschaften?

A

Fachgebiete, die sich primär in irgendeiner Art und Weise mit kriminellen Verhalten beschäftigen

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9
Q

Welche Fachgebiete sind in die Kriminalwissenschaften einzuordnen?

A
  • Strafrechtswissenschaft
  • Strafprozessrechtswissenschaft
  • Kriminologie
  • Kriminalistik
  • Forensische Wissenschaften
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10
Q

Was ist Kriminologie?

A
  • Interdisziplinärer Forschungsbereich
  • Bezieht sich auf die empirischen Wissenschaften, die sich mit dem Ermitteln der Ursachen
    kriminellen Verhaltens beschäftigen sowie deren Erscheinungsformen und Prävention
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11
Q

Was ist Kriminalistik?

A
  • Wissenschaft von der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung einzelner Straftaten
    sowie ihrer Gesamtheit (Kriminalistik)
  • Beinhaltet Mittel und Methoden zur repressiven und präventiven Bekämpfung auf Makro-
    und Mikroebene
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12
Q

Wodurch unterscheiden sich Kriminalistik und Kriminologie?

A
  • Kriminalistik primär: Aufdeckung, Aufklärung und Verhütung von Straftaten im akuten Individualfall
  • Kriminologie erforscht primär Ursachen und Prävention der Kriminalität als Ganzes
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13
Q

Was ist Gegenstand der Kriminalistik?

A
  • Gesetze und Gesetzmäßigkeiten des Entstehens von Straftaten und deren Widerspiegelung in materieller und idealer Hinsicht (Beweise)
  • Methoden ihres Auffindens, Sicherns und Bewertens für Ermittlungs- bzw. Beweiszwecke
  • Mithilfe dieser Erkenntnisse sollen Täter überführt (repressive Bekämpfung von Kriminalität) und zukünftige Straftaten verhindert werden (präventiv)
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14
Q

Benennen und erläutern Sie die Aufgaben der Kriminalistik!

A
  • Aufdeckung
    Erkennen einer Tatsache, eines Sachverhalts bzw. eines Vorkommnisses durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft als kriminalistisch relevant
  • Aufklärung
    Beweissichere Feststellung aller den Sachverhalt charakterisierenden Elemente sowie Ermittlung und Überführung des Täters
  • Prävention
    Alle Maßnahmen, die Kriminalistik auf Makro- oder Mikroebene quantitativ reduzieren, qualitativ mindern oder zumindest die unmittelbaren Folgen der Deliktsbegehung gering halten
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15
Q

Benennen und definieren Sie die Teilgebiete der Kriminalistik!

A
  • Geschichte
    Einzelne Epochen historischer Etappen anerkannter Beweise; historisch gewachsene Wege ihrer Erlangung, Bewertung und Einbringung in die Strafuntersuchung
  • Theorie und Methodologie
    Gesetzmäßigkeiten des Entstehens, Erhebend und Bewerten von Beweisen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse anderer Wissenschaften; Entwicklung der theoretischen und methodischen Grundlagen der kriminalistischen Tätigkeit sowie neuer Methoden
  • Kriminaltaktik
    Lehre von den theoretischen Grundlagen und den Methoden zur Vorbereitung, Durchführung und Ergebnisbewertung von Ermittlungshandlungen → Ziel: Gewinnung ermittlungs- und beweisrelevanter Erkenntnisse
  • Kriminaltechnik
    Naturwissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden und darauf basierende technische Mittel und Verfahren zum Auffinden, Sichern und Bewerten von Spuren und anderen Sachbeweisen
  • Spezielle Kriminalistik
    Entstehung, Erscheinungsformen und Methoden der Aufdeckung, Untersuchung und Verhütung von Deliktskategorien (z.B. Raubstraftaten), Kriminalität bestimmter Personengruppen (z.B. Jugendkriminalität) und strafrechtlich nicht relevanter Sachverhalte (z.B. Vermisstenfälle) unter Einbeziehung anderer Teilgebiete und kriminalistischer Disziplien
  • Kriminalistische Psychologie
    Psychologische Grundlagen der kriminalistischen Ermittlungstätigkeit (z.B. Täterprofilerstellung) und Beziehung der daran Beteiligten (z.B. Vernehmung, Durchsuchung)
  • Kriminalstrategie
    Planung und Organisation der Gesamtheit der Maßnahmen der Kriminalitätsbekämpfung; Unterscheidung zwischen planenden und operativen Kriminalstrategien
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16
Q

Wie verhalten sich die Teilgebiete zueinander?

A

Sie überschneiden sich, nutzen Erkenntnisse voneinander, sind somit von einander abhängig und arbeiten eng zusammen.