1. Verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen Flashcards
(7 cards)
Politik
beschreibt das Handeln beziehungsweise die Einfluss- und Gestaltungsabsichten,
die auf verbindliche Entscheidungen über den Einsatz von Macht, Ressourcen oder die
Verteilung von Gütern gerichtet sind.
Macht (Weber)
„Macht ist jede Chance innerhalb einer
sozialen Beziehung den eigenen Willen
auch gegen Widerstreben durchzusetzen,
gleichviel, worauf diese Chance beruht.“
Fünf Merkmale zur Charakterisierung politischer Systeme
1) Verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen
2) Formierung von Interessen und Meinungen zu politischen Handlungsalternativen
3) Prozess der Entscheidungsfindung und Kontrolle der Entscheidungsträger
4) Bewältigung politischer Probleme
5) Zusammensetzung der politischen Eliten und Haltung der Bevölkerung gegenüber dem politischen System
Art. 20 GG
- Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
- Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
- Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Art. 79 GG
(1) Änderungen dieses Grundgesetzes, die den Grundsatz der Menschenwürde (Artikel 1 Absatz 1), die Gliederung des Bundes (Artikel 20), die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung (Artikel 50) oder die in den Artikeln 1 bis 20 garantierten Grundrechte betreffen, sind unzulässig.
(2) Im Übrigen kann dieses Grundgesetz nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 können nicht durch ein Gesetz geändert werden, das die Zustimmung des Bundesrates nicht erfordert.
Freiheitlich demokratische Grundordnung
- Achtung vor den Menschenrechten
- Volkssouveränität
- Gewaltenteilung
- Verantwortlichkeit der Regierung
- Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
- Unabhängigkeit der Gerichte
- Mehrparteienprinzip
- Chancengleichheit der Parteien
- Recht auf Opposition
Verfassungsorgane der BRD
Siehe Schema auf Powerpoint Sitzung 2