Jugendliche/Kinder Flashcards

1
Q

Wie alt?

A

Kinder - bis 14 Jahre

Jugendlich 14-18 Jahren

Heranwachsende 18-21

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2
Q

Gesetzlicher Vertreter

A

Ist nach BGB jede Person die als Teil der elterlichen Sorge das Recht der Personensorge zusteht.
In der Regel die Eltern gemeinsam.

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3
Q

Erziehungsberechtigter

A

Jeder gesetzliche Vertreter in Angelegenheiten der Personensorge.

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4
Q

Gefährdete minderjährige

A

-von Eltern abholen lassen
-gefährdeten Ort verlassen
-Obhut Jugendamt
Wenn Eltern nicht erreichbar, Eltern die Aufnahme in häusliche Gemeinschaft ablehnen, die Rückkehr nicht vertretbar erscheint,
Wir die Rückkehr glaubhaft w lehnen.

Wenn Jugendamt nicht erreichbar ist dann in jugendgerechte Unterbringung gewährleisten.

Nach hause fahren nur mit zivil Auto!

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5
Q

Ermittlung strafverfahren Kinder

A
  • Kinder sind schuldunfähig § 19 stgb
  • nur ermitteln ob strafmündige Personen beteiligt waren?
  • Verletzung der Fürsorge Pflicht vorliegt?
  • die Identität zum Schutz ziviler Rechte festzustellen ist.
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6
Q

Jugendliche strafverfahren

A

Sind strafrechtlich verantwortlich wenn sie zur Zeit der tat nach ihrer geistigen Entwicklung reif genug sind das Unrecht der tat einzusehen.

  • Familienverhältnisse
  • motiv
  • Einstellung zur Tat
  • Persönlichkeit Täter
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7
Q

Heranwachsende strafverfolgung

A
  • wie Erwachsene zu bestrafen
  • aber nach jugendstrafrecht
  • Alter zur tatzeit maßgeblich
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8
Q

Verfahrens GS

A
  • nur befragen wenn notwendig um unaufschiebare fahndungs und ermittlungsrelevante Erkenntnisse zu erlangen
  • Vernehmung nur durch jugendsachbearbeiter
  • Nach pol MN von erziehunhsberechtigten abholen oder ihn überstellen
  • Kinder einzeln, Jugendliche nicht zusammen mit Erwachsenen transportieren
  • verbringen nach Hause nur in zivil
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9
Q

Belehren kinder

A

-Kinder können keine Beschuldigten sein, nicht danach belehren sondern nur falls nötig als zeuge über sein Zeugnisverweigerungsrecht

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10
Q

Belehren Jugendliche

A
  • sind über ihre Rechte zu belehren
  • ihre Entscheidung ist maßgebend.
  • vor Entscheidung können sie mit einem Erziehungsberechtigten oder mit einem gesetzlichen Vertreter sprechen.

Gibt es Anhaltspunkte dass der er
-Belehrung nicht versteht
-nicht die Einsicht der Tragweite seiner Entscheidung
-zur Zeit der tat nicht geistig reif genug ist
So darf eine Belehrung nicht erfolgen

Dann erfolgt die Belehrung nach Kinder GS

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