Internationales Privatrecht Flashcards

1
Q

Erklären sie die Grundzüge des internationalen Privatrechts

A
  • Alle Rechtssätze, die in internationalen Fällen darüber entscheiden, welches nationale Recht die aufgeworfene
    Rechtsfrage konkret beantworten soll
  • Da es die „Kollision“ von mehreren in Betracht kommenden nationalen Rechtsordnungen bewältigt, ist es sogenanntes „Kollisionsrecht“
  • Die Bezeichnung „International“ ist missverständlich: es handelt sich grds. um nationales, von Land zu Land unterschiedliches Recht, international sind nur die Sachverhalte
  • Dasselbe Rechtsverhältnis kann in einem Land als bestehend und in einem anderen als nichtbestehend angesehen werden (= hinkendes Rechtsverhältnis)
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2
Q

Welche Vorrangigkeit der Rechtsnormen herrscht

A

Vorrangig:

  1. EU-Recht
    • Rom I: vertragliche Schuldverhältnisse
    • Rom II: außervertragliche Schuldverhältnisse
  2. Völkerrechtliche Verträge

Nachrangig:
1. EGBGB

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3
Q

Wie ist die Vorgehensweise des IPR?

A
  1. Qualifikation (Subsumtion des Sachverhalts unter einen Systembegriff der Kollisionsnormen nach der lex fori, also orientiert an den Systemvorstellungen des deutschen Rechts) –> §10 EGBGB
  2. Anknüpfung (Allgemein-abstrakte Bestimmung des maßgeblichen Rechts mit Hilfe eines Kriteriums, das die engste Beziehung zum zu regelnden Sachverhalt indiziert) –> §1 Staatsangehörigkeit
  3. Gesamtnormverweisung (Prüfung des IPR des anderen Landes); Sachnormverweisung (Anwendung der Sachnormen)
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4
Q

Was ist der Statutenwechsel?

A
  • Das kollisionsrechtlich maßgebliche Recht ändert sich und ein Lebenssachverhalt wird nacheinander von zwei verschiedenen Rechten beherrscht.
  • Dies kommt zustande, wenn sich entweder das Anknüpfungskriterium ändert oder die Anknüpfungsregel selbst.
  • Es gilt der allgemeine Grundsatz, dass eine bereits erworbene Rechtsposition durch einen Statutenwechsel nicht entzogen werden darf (= Grundsatz der Kontinuität).
  • Ob und wie der Rechtszustand an das neue Recht angepasst werden kann, entscheidet das neue Statut.
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5
Q

Was ist der Renvoi?

A
  • Weiterverweisung auf anderen Rechtsbereich
  • Einer Weiterverweisung ist zu folgen
  • Die Verweisungskette ist dort abzubrechen, wo sie zum zweiten Mal dasselbe Recht beruft
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6
Q

Was ist der Ordre public

A

§6 EGBGB

  • Abwehr inhaltlich unerträglicher Ergebnisse

Voraussetzungen:

  • Verstoß gegen tragende und unverzichtbare Prinzipien des deutschen Rechts, insbesondere gegen die Grundrechte
  • Maßgeblich ist nicht der abstrakte Inhalt der Norm, sondern das konkrete Ergebnis der Anwendung
  • Das Ergebnis muss sich im Inland auswirken (Inlandsbezug)

Folgen:

  • Nichtanwendung der ausländischen Norm
  • Oft reicht dies nicht und es bedarf einer positiven Regelung
    • Recht der lex fori zu entnehmen
    • Ausländisches Recht modifizieren
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