Europarecht - Allgemeine Fragen Flashcards

1
Q

Nennen Sie mir Fakten über die EWG!

A
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2
Q

Welche Verträge gab es in der EU? Tätigen Sie hierbei eine zeitliche Einteilung.

A
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3
Q

Erklären Sie das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung!

A
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4
Q

Erklären Sie das Prinzip des institutionellen Gleichgewichts!

A
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5
Q

Erklären Sie das Prinzip der Loyalität!

A
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6
Q

Unterscheiden Sie EUV und AEUV!

A
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7
Q

Welche Organe gibt es in der EU? Nennen Sie die dazugehörigen Artikel.

A
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8
Q

Welche Aufgaben hat das Europäische Parlament?

A
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9
Q

Welche Aufgaben hat der Rechnungshof?

A
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10
Q

Welche Aufgaben hat die Kommission?

A
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11
Q

Welche Aufgaben hat die Europäische Zentralbank?

A
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12
Q

Welche Aufgaben hat der Gerichtshof der Europäischen Union?

A
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13
Q

Welche Aufgaben hat der Rat?

A
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14
Q

Welche Aufgaben hat der Europäische Rat?

A
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15
Q

Was sind die CILFIT-Klauseln und was beschreiben oder besagen diese?

A
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16
Q

Wann sind die Gerichte gem Art 267 AEUV vorlagebefugt?

A
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17
Q

Beschreiben Sie Europarat, den Rat der EU und den Europäischen Rat!

A
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18
Q

Welche Grundsätze beschreibt die Rs Dano?

A
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19
Q

Erklären Sie typische Rechtsakte!

A
20
Q

Erklären Sie atypische Rechtsakte!

A
21
Q

Welche Klagen werden von EuG abgehandelt? Nennen Sie ebenfalls die Artikel!

A
22
Q

Welche Klagen werden von EuGH abgehandelt? Nennen Sie ebenfalls die Artikel!

A
23
Q

Was sind die ungeschriebenen Rechtsgrundsätze?

A
24
Q

Was sind die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Kartellrechtsdurchsetzung?

A
25
Q

Beschreiben Sie den Grundsatz des dezentralen Vollzugs!

A
26
Q

Beschreiben Sie den Grundsatz der Verfahrensautonomie der MS!

A
27
Q

Welche Grundfreiheiten gibt es?

A
  • allgemeines Diskriminierungsverbot Art 18 AEUV
  • Warenverkehrsfreiheit - Art 28-44 AEUV
  • Unionsbürgerschaft - Art 21 AEUV
  • Personenverkehrsfreiheit - Art 45-55 AEUV
    -) Arbeitnehmerfreizügigkeit - Art 45 AEUV
    -) Niederlassungsfreiheit - Art 49 AEUV
  • Dienstleistungsverkehrsfreiheit - Art 56-62 AEUV
  • Kapitalverkehrsfreiheit - Art 63-66 AEUV
28
Q

Wo und wie wird der Binnenmarkt definiert?

A

Art 26 AEUV - “Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital […] gewährleistet ist.”

29
Q

Unterscheiden Sie die Positiv- und Negativintegration!

A
30
Q

Nennen Sie allgemeine Merkmale der Grundfreiheiten!

A
  • direkte, als auch indirekte Diskriminierungen von Staatsbürgern sind von allen Grundfreiheiten verboten
  • das allgemeine Diskriminierungsverbot gemäß Art 18 AEUV. Daher sind die weiteren Grundfreiheiten durch ihren antidiskriminierenden Charakter leges speciales.
  • Grundfreiheiten bestehen subsidiär zu spezialisiertem Sekundärrecht
  • alle Grundfreiheiten bedürfen einer Zwischenstaatlichkeitsschwelle
  • Verpflichtete der Grundfreiheiten sind nur die MS
31
Q

Wie würden Sie einen Grundfreiheiten-Fall prüfen?

A
  1. Hat dies Relevanz für den Binnenmarkt?
  2. Welche Grundfreiheit ist betroffen?
  3. Gibt es Sekundärrecht? (legen speciales)
  4. Ist der Schutzbereich der Grundfreiheit gegeben?
  5. Handelt es sich bei der Maßnahme um einen Eingriff in die Grundfreiheit?
  6. Gibt es Rechtfertigungsgründe, die den Eingriff in die Grundfreiheiten rechtfertigen?
32
Q

Welche Grundfreiheit kommt zur Anwendung, wenn keine (andere) Grundfreiheit betroffen ist?

A

Das allgemeine Diskriminierungsverbot gemäß Art 18 AEUV. Daher sind die weiteren Grundfreiheiten durch ihren antidiskriminierenden Charakter leges speciales.

33
Q

Welche Artikel sind auf die Warenverkehrsfreiheit anzuwenden?

A
  • Art. 28 AEUV - gemeinsamer Außenzoll
  • Art 30 AEUV - Zölle und Abgaben in der Zollunion verboten
  • Art 34 AEUV - Kern der Warenverkehrsfreiheit - Einfuhrbeschränkungen untersagt
  • (Art 35 AEUV - Verbot von Ausfuhrbeschränkungen)
  • (Art 37 AEUV - Regelungen über Warenmonopole)
34
Q

Nennen Sie leges speciales bei der Warenverkehrsfreiheit!

A

Hierbei gibt es keine leges speciales, sondern man prüft den persönlichen und sachlichen Schutzbereich.

35
Q

Gibt es bei der Warenverkehrsfreiheit Bereichsausnahmen?

A

Es besteht keine Bereichsausnahme (z.B. ein Ausschluss bestimmter Waren), aber es gibt zahlreiche spezielle Normen im AEUV z.B.:
- Waren im Bereich der Landwirtschaft/Fischerei (Art 38ff. AEUV) oder
- abgabenbasierte Warenverkehrsbeschränkungen (Art 30, 110 AEUV)

36
Q

Wie definieren Sie den sachlichen Schutzbereich bei der Warenverkehrsfreiheit?

A

Der sachliche Schutzbereich umfasst die grenzüberschreitende Warenverbringung als geschützte Verhaltensweise. Eine Ware hierbei ist jeder Gegenstand mit Geldwert (inklusive unkörperliche Gegenstände wie Strom, jedoch exklusive IP-Rechte).

Es gibt keine Bereichsausnahmen, jedoch spezielle Normen.

37
Q

Definieren Sie den persönlichen Schutzbereich bei der Warenverkehrsfreiheit!

A

Gem Art 28 Abs 2 AEUV fallen darunter Waren, die
- entweder aus einem MS stammen, oder
- rechtmäßig in einem MS auf den Markt gelangt sind

38
Q

Wann liegt ein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit vor?

A

[ansehen, Rs. Dassonville, Cassis, Keck]

39
Q

Welche Rechtfertigungsmöglichkeiten gibt es bei der Warenverkehrsfreiheit?

A
40
Q

Was ist hinreichend und was ist nicht hinreichend qualifiziert iSd Staatshaftung im Europarecht?

A
41
Q

Nennen Sie die leges speciales beim allgemeinen Diskriminierungsverbot!

A

Grundsätzlich gibt es hierbei keine leges speciales, aber hierbei gibt es spezielles Primärrecht wie z.B. Art 19 oder 157 AEUV

42
Q

Definieren Sie den persönlichen Schutzbereich des allgemeinen Diskriminierungsverbotes?

A

Staatsangehörige der MS, einschließlich Unternehmen. Die Staatsangehörigkeit eines Unternehmens kann entweder nach der Gründungstheorie (also am Ort der Gründung des Unternehmens) oder Sitztheorie (idR Hauptsitz des Unternehmens) bestimmt werden.

43
Q

Wann kommt das allgemeine Diskriminierungsverbot zur Anwendung?

A

Subsidiär, wenn keine andere Grundfreiheit anwendbar ist.

44
Q

Definieren Sie den sachlichen Schutzbereich des allgemeinen Diskriminierungsverbots!

A

Grenzüberschreitender Bezug wird benötigt. Dabei versucht man eine Diskriminierung eines ausländischen MS abzuwehren. Es besteht hierbei keine Bereichsausnahme.

45
Q

Wann liegt ein Eingriff in das allgemeine Diskriminierungsverbot vor?

A

Eine Diskriminierung iSd Art 18 AEUV liegt im Falle einer aus dem alleinigen Grund der Staatsangehörigkeit ergriffenen Ungleichbehandlung von im Übrigen gleichen Sachverhalten vor. –> reines Diskriminierungsverbot- und kein Beschränkungsverbot

Hierbei ist wieder ein grenzüberschreitender Bezug notwendig, da es sich sonst um eine Inländerdiskriminierung handeln würde.

46
Q

Welche Rechtfertigungsmöglichkeiten gibt es beim allgemeinen Diskriminierungsverbot?

A

Sachlichkeitsprüfung bei allg. Diskriminierungsverbot umfasst Prüfung von Rechtfertigungsgründen und Verhältnismäßigkeit.