Europarecht - Fragenkatalog Flashcards

1
Q

Wofür steht die Abkürzung EGKS? Wann wurde sie gegründet? Welche Staaten sind Gründungsmitglieder? (2 P)

A

S.32

Zusammenfassung in Bullet-Points:
Europäische Gemeinschaft für Kohle&Stahl (1951)
Gründungsstaaten: Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande, Luxemburg
in Kraft seit 1952; zeitlich befristet auf 50 Jahre – beendet 2022; Zeitrechnung ab Inkrafttreten und nicht ab Unterzeichnung
18.April 1951 unterzeichnet

EKGS steht für die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Wurde 1951 gegründet um unter gemeinsamer Aufsicht den freien Zugang zu Kohle und Stahl sichern. Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien Niederlande und Luxemburg waren die ersten Mitgliedstaaten. Seit 1952 steht der Vertrag in Kraft, 2002 wurde EKGS in den EG integriert und mit dem Vertrag von Lissabon in AEUV überführt.

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2
Q

Welche Stellung kommt dem Völkerrecht im Unionsrecht zu? (3P)

A

Hierbei ist die Einordnung des Ranges gefragt.

S.26

Antwort: Die Grundsätze des Völkerrechts (stehen im Primärrechtsrang), insbesondere die Grundsätze der UN-Charta und das ius cogens sind Teil der allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrecht. Mezzaninrang der völkerrechtlichen Abkommen mit der EU, EU hat die Fähigkeit völkerrechtliche Abkommen zu schließen (Völkerrechtssubjektivität), z.B WTO-Abkommen oder das EWR-Abkommen

Rechtsgrundsätze im ER – „pacta sund servanda“;
EU kann als Vertragspartei kraft Völkerrechtssubjektivität völkerrechtliche Verträge abschließen – z.B. WTO-Abkommen; Zollunion mit der Türkei; Austrittsvertrag mit Großbritannien
Einordnung der völkerrechtlichen Abkommen stehen also zwischen EU-Primär- und EU-Sekundärrecht, also im Mezzaninrang

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3
Q

Welche Faktoren sprechen dafür, dass Europarecht eine vom Völkerrecht verschiedene Materie ist, welche dagegen? (5 P)

A

Dafür:
· Das Europarecht basiert auf völkerrechtlichen Verträgen
· Die europäische Politik und Gesetzgebung ist von multilateraler Methode und Diplomatie geprägt zB. gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und Konsensmethode im Rat

Dagegen:
· Funktionsweise des Europarechts hat sich vom Völkerrecht losgelöst
· Der Konstitutionalisierungsprozess zeigt sich darin, dass EU sich an staatentypische Merkmale annähert, zB. Supranationalität hinsichtlich der Rechtswirkungen und Unionsmethode hinsichtlich der Institutionen

Der EuGH hat in der Rechtssache van Gend schon früh klargestellt, dass das EU-Recht weder Völkerrecht noch staatliches Recht ist, sondern eine Rechtsordnung sui generis.

Rechtsordnung sui generis = eine Rechtsordnung eigener Gattung

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4
Q

Welche Elemente umfasst der Tatbestand der staatlichen Beihilfe? (5 P)

A

Der Behilfetatbestand des Art 107 Abs 1 AEUV umfasst folgende kumulativen Elemente:
1. Eine wirtschaftliche Begünstigung
2. staatlichen Ursprungs (Veranlassung und Finanzierung), die
3. an Unternehmen (und nicht etwa Endverbraucher) und
4. mit bestimmbarem Begünstigtenkreis (also selektiv und nicht allgemein) gewährt wird und
5. die zur Verfälschung des Wettbewerbs und
6. Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handelns führt oder führen kann.

Fehlt auch nur eines dieser Merkmale, fällt die Maßnahme nicht unter Art 107 Abs 1 AEUV.

Die Kommission prüft den Tatbestand der staatlichen Beihilfe, denn ohne Genehmigung darf eine Beihilfe nicht gegeben werden.

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5
Q

Inwiefern unterscheiden sich delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte? (3 P)

A

Delegierte Rechtsetzung:
Rechtsakte mit Verordnungscharakter ist die Delegation von echtem Rechtsetzungsbefugnis an die MS durch die Union mit einem gewissen Regelungsermessen der MS. Sie wirken auf Gesetzgebungsakte ein. Sie betreffen die Übertragung der Befugnis zum Erlass von Rechtsakten ohne Gesetzescharakter mit allgemeiner Geltung. Die delegierten Rechtsakte sind Rechtsakte ohne Verordnungs- und Gesetzescharakter und werden von der Kommission gesetzt. Sie bewirken Änderungen an nicht wesentlichen Aspekten eines Gesetzgebungsaktes. (Art 219 AEUV)

Durchführungsrechtsetzung:
Durchführungsrechtsetzung (Verwaltungsvollzug im engen Sinn) bewirken Einheitlichkeit des Vollzugs in den Mitgliedstaaten in Zusammenarbeit mit den MS und werden wieder von der Kommission gesetzt.
Ist der bloße Verwaltungsvollzug von Unionsrechtsakten mit nur wenig bzw. ohne eigenem Vollzugsermessen der MS. Sie haben die Maßnahmen zum Gegenstand, die zur Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union notwendig sind.

Beide nur von Kommission gesetzt!

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6
Q

Welche Arten von Rechtssetzungsverfahren kennt der AEUV?

A

Ordentliches (Art. 294 AEUV) und besonderes Gesetzgebungsverfahren.

Besonderes Gesetzgebungsverfahren zwei Fälle:
· Anhörungsverfahren/ Konsulationsverfahren: entscheidet der Rat auf Initiative der Kommission alleine und das Parlament wird lediglich angehört.
· Zustimmungsverfahren (Art 351 AEUV): Parlament kann zustimmen, kann aber Inhalt nicht mitbestimmen oder Abänderungsmöglichkeit und Einstimmigkeit des Rates ist vorgegeben.

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7
Q

Was versteht man unter Verfahrensautonomie? (3 P)

A

Die Verfahrensautonomie bedeutet, dass die MS für den Vollzug notwendigen Behörden- und Gerichtsverfahren festzulegen haben. Hand in Hand hierbei ist der Grundsatz des dezentralen Vollzugs der besagt, dass die Behörden und die Gerichte der MS den Vollzug des Unionsrechts zu besorgen haben.

Die Verfahrensautonomie verfolgt dabei spezielle Grundsätze:
· Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität (Art 5 Abs 3 EUV)
o Subsidiarität: die Bereiche, wo die EU keine Zuständigkeiten hat, darf sie nur dann eingreifen, wenn dies nicht durch die MS gut gelöst werden können
· Äquivalenz – dürfen unionsrechtliche Ansprüche nicht schlechter gestellt werden, als die Durchsetzung von nationalen Ansprüchen
· Effektivität – dass die Verfahren- und Verjährungsfristen angemessen sein müssen

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8
Q

Was versteht man unter Harmonisierung? Welche Arten unterscheidet man? (2 P)

A

Harmonisierung ist die Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften der MS durch einheitliche Rechtsetzung auf der EU-Ebene (Rechtsangleichung). Es wird ein gemeinsamer Rechtsbestand geschaffen.

Es gibt die Mindestharmonisierung (die meisten Rechtsakte), bei der ein Mindestschutzniveau festgelegt wird (siehe RL) über das die MS nach eigenem Ermessen hinausgehen dürfen (also strengere Regelungen treffen dürfen). Eine Unterschreitung ist verboten. – Bsp. Gewährleistungspflicht 2 Jahre und MS sieht 3 Jahre vor

Die Vollharmonisierung lässt keine Abweichungen nach oben oder unten zu, also keine Änderungen zulässig (z.B. VO).

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9
Q

Was bedeutet „Unionsmethode“? Geben Sie einige Beispiele! (4P)

A

S.17

Unionsmethode (früher: Gemeinschaftsmethode) sind die Besonderheiten des Beschlussfassungsverfahrens der EU bei der Erzeugung von Sekundärrecht. Sekundärrechte sind Beschlüsse, Verordnungen und Richtlinien sowie Empfehlungen und Stellungsnahmen die von den EU-Organen erlassen werden.

Wesensmerkmale:
demokratische Mitbestimmung
Legimität und Transparenz der EU-Gesetzgebung
Effizienz
Wahrung des Unionsinteresses
Bindung der EU-Gesetzgebung an Grundrechte, an das Legalitätsprinzip, sowie ihre gerichtliche Kontrolle

Initiativmonopol der Kommission bei der Gesetzgebung
Beschlussfassung im Rat mit qualifizierter Mehrheit im Regelfall
Parlament als Ko-Gesetzgeber als Regelfall
Vollwertige gerichtliche Kontrolle
——————-

Initiativmonopol der Kommission bei der Gesetzgebung: Dadurch geben nicht die Staaten den Anstoß für die Gesetzgebung in der EU, sondern eine von den Staaten unabhängige Einrichtung, die den Interessen der EU verpflichtet ist.
Beschlussfassungsquorum der qualifizierten Mehrheit: Abkehr vom älteren Merkmal der Einstimmigkeit von Beschlüssen im Völkerrecht. MS können von anderen überstimmt werden und müssen die Mehrheitsmeinung aber rechtsverbindlich gegen sich gelten lassen (Souveränitätsverlust). Aber jeder MS kann so mittelbar Einfluss auf das Recht in Partnerstaaten nehmen (Souveränitätsgewinn). Im Völkerrecht ist jedoch die Souveränität die absolute Schranke gegen das zustimmungslose Einwirken von außerstaatlich erzeugtem Recht.

Aufwertung des Parlaments zum Ko-Gesetzgeber: Aufwertung erfolgte sukzessive seit der Gründung der EU und wurde mit dem Vertrag von Lissabon beendet. Diese Aufwertung stärkt die demokratische Legitimierung des erzeugten Rechts (durch die Kommission), da die Mitglieder des Parlaments von den Bürgern der MS (direkt demokratisch legitimiert) gewählt werden. Im Völkerrecht sind die Vertreter von Internationalen Organisationen im Regelfall reine Repräsentativorgane ohne bedeutende Entscheidungsbefugnisse und ihre Vertreter sind nicht direkt demokratisch legitimiert.

Unmittelbare Geltung des EU-Rechts: Es besteht keine Wahlfreiheit der MS hinsichtlich der Geltung des Rechts in den MS. Das EU-Recht ist von seinen Adressaten unmittelbar zu vollziehen (anzuwenden).

Bestehen einer vollwertigen gerichtlichen Kontrolle, die von EuGH und EuG ausgeübt wird. Ein ausdifferenziertes System von Rechtsbehelfen gewährleistet die Richtigkeit der Anwendung des Unionsrechts durch die Organe der MS und der EU gleichermaßen. Die europäischen Gerichte stehen nicht nur den Organen und den MS offen, sondern auch den Einzelnen. Im Völkerrecht fehlt es an der direkten Vollstreckbarkeit der Urteile, sofern Gerichte eingerichtet wurden. Zudem sind völkerrechtsbasierte Gerichte zumeist nicht für Klagen Einzelner zuständig.

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10
Q

Skizzieren Sie den Stufenbau der Europarechtsordnung!
Nennen Sie für jede Stufe jeweils Beispiele und erklären Sie den Begriff „integrationsfester Kern“! (5 P)

A

S. 48 wenn es in Anwendungsbereich der EU fällt.

Der Stufenbau bildet einen Maßstab der Prüfung der Anwendbarkeit von Europarecht. Im Verhältnis zwischen EU-Recht und nationalem Recht bildet der Stufenbau die Wirkungsweise des Anwendungsvorrangs zwischen den verschiedenen Rechtsakttypen/-quellen abzubilden. Innerhalb des Unionsrechts löst der Stufenbau die Aufhebbarkeit einer niederrangigen Rechtsnorm im Konfliktfall.

Integrationsfester Kern meint die Baugesetze des nationalen Verfassungsrechts der MS, in die das Unionsrecht nicht eingreifen kann. Die Baugesetze stehen noch über dem Primärrecht, jedenfalls über dem Sekundärrecht (Solange- Rsp). In Österreich wären diese Baugesetze das demokratische, republikanische, bundesstaatliche, rechtsstaatliche, liberale Prinzip und das Prinzip der Gewaltentrennung sowie der Schutz der Grundrechte.
Das Primärrecht steht auf der höchsten Stufe (EUV; AEUV; Grundrechtecharta). Darunter steht das Sekundärrecht (VO; RL). Dazwischen, im Mezzaninrang, stehen völkerrechtliche Abkommen der Union. Dann das Tertiärrecht und der Vollzug (Delegation, Durchführungsrechtsakte). Zuletzt steht sämtliches Recht der MS. Grundsätzlich geht also das Unionsrecht jeder Stufe dem nationalen Recht jeder Stufe vor.

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11
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!

a) In der Regel ist in Bezug auf Richtlinien und Verordnungen keine Untätigkeitsklage von Einzelpersonen möglich! (1 P)

A

RICHTIG: Voraussetzung ist, dass der der Einzelne seine unmittelbare und individuelle Betroffenheit nachweisen muss (Beschlüsse) und dies ist relativ schwer – Richtlinien und Verordnungen sind generell abstrakt

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12
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!

b) Zur Erhebung einer Nichtigkeitsklage ist eine Wartefrist von zweimal zwei Monaten vorgesehen! (1 P)

A

FALSCH:
· Wartefrist = 1x2 Monate (ab Kenntnis der betreffenden Handlung)
· Untätigkeitsklage – Wartefrist 2x2 Monate
· EP kann Nichtigkeitsklage erheben, wenn Person selbst Adressat vom Rechtsakt ist

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13
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!

c) Verwaltungsbehörden und private Schiedsgerichte sind typischerweise nicht vorlagebefugt! (1 P)

A

RICHTIG: Vorabentscheidungsverfahren – Voraussetzungen für ein Gericht: Unabhängigkeit des Organs (Weisungsfreiheit), dauerhaften Charakter, gesetzliche Grundlage der Einrichtung wird vorgesehen & die Bindung der Entscheidungen an Rechtsnormen.

· Verwaltungsbehörden erfüllen nicht die Definition eines Gerichtes. Schiedsgericht ist nur für eine spezielle Verhandlung, also kein permanenter Charakter eingerichtet, also ist es ein Privatgericht.
· Datenschutzbehörde ist vorlegungsbefugt und ist gemäß Art 267 ein Gericht.

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14
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort!

d) Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahrens ist nicht die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits! (1 P)

A

RICHTIG – Gegenstand des Vorabentscheidungsverfahren ist Auslegung oder Gültigkeitsfragen zu entscheiden, aber nicht den Ausgangsrechtsstreit. – erga-omnes-Wirkung verbindlich für alle MS.

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15
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)

a) Der Europarat ist kein Organ der Europäischen Union.

A

RICHTIG: Der Europarat ist kein Organ der europäischen Union, da es internationale Organisation ist. Er ist besonders für Errungenschaften der Menschenrechte bekannt und wurde 1949 gegründet also somit vor der EGKS. (Art 13 EUV)

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16
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)

b) Der Europäische Rat ist gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Gesetzgeber der Europäischen Union.

A

FALSCH: Der Europäische Rat ist das jüngste Organ in der EU und wird nicht gesetzgebungstätig laut Art 15 AEUV. Er setzt politische Impulse für die Union als Ganzes und formuliert die Zielvorstellungen und Prioritäten, die von den übrigen Organen umzusetzen sind. Der Rat der EU ist Gesetzgeber zusammen mit dem Europäischen Parlament Art 16.

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17
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)

c) Der Rat der Europäischen Union repräsentiert die Mitgliedstaaten auf Unionsebene.

A

RICHTIG: Der Rat der Europäischen Union repräsentiert die Mitgliedstaaten. Ein Mitgliedstaat entsendet jeweils einen Fachminister und repräsentiert im Rat den Mitgliedstaat nach Art 16 Abs 2 EUV.

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18
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)

d) Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments schließen sich nach ihrer Nationalität nach Fraktionen zusammen.

A

FALSCH: Die Abgeordneten sind nach politischen Fraktionen organisiert ähnlich den nationalen Parlamenten. Kleine Staaten sind überproportional repräsentiert. (degressive Proportionalität) – Art 14 EUV

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19
Q

Nehmen Sie zu folgenden Aussagen Stellung und geben Sie an, ob diese richtig oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils in ein paar Sätzen. (5 P)

e) Die Mitglieder der Europäischen Kommission erhalten Weisungen von dem sie entsendenden Mitgliedstaat.

A

FALSCH: Die Europäischen Kommission ist ein von den Mitgliedstaaten unabhängiges Organ nach Art. 17 Abs 3 EUV. Die Kommission darf von den Mitgliedstaaten keine Weisungen erhalten.

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20
Q

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt, die im Vertrag von Lissabon weiter ausgebaut wurde.

a) Nennen Sie zwei politische Rechte, die mit der Unionsbürgerschaft verbunden sind! (1 P)

A

· konsularische und diplomatischer Schutz (Art 23 AEUV)
· aktive und passive Wahlrecht (Art 22 AEUV)
· Petitionsfreiheit und weiterführende Rechte (Art 20 Abs 2 AEUV)

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21
Q

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt, die im Vertrag von Lissabon weiter ausgebaut wurde.

b) Gibt es Voraussetzungen, die ein Unionsbürger erfüllen muss, wenn er sich in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, länger als drei Monate aufhalten möchte? Erläutern Sie! (2 P)

A

UnionsbürgerRL:
· bis 3 Monate – freier Aufenthalt für Unionsbürger und deren Familienangehörigen
· länger als 3 Monate:
o Arbeitnehmer oder
o selbstständig oder
o Nachweis über ausreichende Existenzmittel und einer Krankenversicherung (Rs. Dano)
· ab 5 Jahren
o Recht auf Daueraufenthalt mit Anspruch auf Sozialleistungen

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22
Q

Ist die Aufzählung der Rechtsakttypen in Art 288 AEUV abschließend? Warum (nicht)? (2 P)

A

Nicht abschließend! Es gibt auch weitere neben den typischen auch sog atypische Rechtsakte, also weitere Handlungsformen und Rechtsakttypen - etwa Grün- und Weißbücher, Mitteilungen, Leitlinien - die bloße Selbstbindungswirkung für die Organe entfalten und somit nicht verbindlich sind.

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23
Q

Im Jahr 2015 prüfte der EuGH in einem Vorabentscheidungsverfahren, ob Regelungen wie das finnische „Gesundheitsschutzgesetz“ gegen EU-Binnenmarktrecht verstoßen. Dieses Gesetz sieht einen Mindestverkaufspreis pro Alkoholeinheit für alle alkoholischen Getränke vor, die in Finnland im Einzelhandel verkauft werden.
Der EuGH führte aus, dass sich Rechtsvorschriften wie diese auf den Binnenmarkt beschränkend auswirken können. Er entschied, dass das nationale Gericht feststellen muss, ob andere, gelindere Maßnahmen die Gesundheit und das Leben von Menschen ebenso wirksam schützen können, gleichzeitig aber den Handel mit Waren innerhalb der Union weniger beschränken.

a) Welche Grundfreiheit ist betroffen? Wo ist diese normiert? (1P)

b) Unter welchen Voraussetzungen ist der Anwendungsbereich dieser Grundfreiheit gegeben? Ist dies hier grundsätzlich der Fall? (2P)

c) Worin könnte – Anwendungsbereich vorausgesetzt – der Verstoß gegen diese Grundfreiheit liegen? Begründen Sie anhand der Anhaltspunkte im Sachverhalt! (2P)

d) Das nationale Gericht stellt fest, dass es gelindere Mittel gibt. Gegen dieses Urteil wird berufen. Das Instanzgericht findet, dass es nicht an das EuGH-Urteil gebunden ist, hebt das nationale Urteil auf und wendet unreflektiert das Gesetz über den Mindestverkaufspreis an. Was sagen Sie dazu? Was kann die Europäische Kommission tun, wenn sie auf diesen Sachverhalt aufmerksam wird? (2P)

A

Antwort a)

· Warenverkehrsfreiheit Art 34 AEUV

Antwort b)

· es muss sich um einen grenzüberschreitenden Sachverhalt handeln

persönlicher Schutzbereich:
· Unionscharakter der Ware
o stammt aus einem MS
o wurde in einem MS in den freien Verkehr gebracht
§ unter Einhaltung aller Regeln der Einbringung (z.B. Zölle)

sachlicher Schutzbereich:
· jeder Gegenstand mit Geldwert der Gegenstand eines Handelsgeschäftes (z.B. Strom, Gas, usw.) sein kann, also umfasst der Begriff auch unkörperliche Sachen

Anwendung auf den Sachverhalt:
· Voraussetzungen sind gegeben:
o alkoholische Getränke werden in Finnland, also einem MS verkauft
o Alkohol hat einen Geldwert

· Anwendung des Art 34 AEUV eröffnet

Antwort c)

o Eingriff – Mindestverkaufspreis vorgeschrieben – keine Diskriminierung, sondern Beschränkung liegt vor
o Maßnahme Staat Finnland zurechenbar
o Rechtfertigungsgründe
o Schutz der Gesundheit
§ Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen?[1]

Antwort d)

Die Kommission kann ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Art 258 AEUV einleiten. Wenn Finnland die Vertragsverletzung nach der Stellungnahme der Kommission im Vorverfahren nicht beendet, dann kommt es zur Feststellung einer Vertragsverletzung im Verfahren vorm EuGH. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und eine Vertragsverletzung von Urteils wegen festgestellt wurde, dann kann ein weiteres Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen eingeleitet werden.

Wenn aber eine RL überhaupt nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, werden die Geldbußen bereits im ersten Vertragsverletzungsverfahren verhängt und nicht in einem späteren, zweiten Gerichtsverfahren.

[1] bei FÜM I meistens nicht angemessen, damit es zu einer Prüfung der gelinderen Mittel kommt

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24
Q

Herr Rasmussen wurde 2012 aus dem dänischen Bildungsministerium entlassen. Grundsätzlich hätte er Anspruch auf eine Entlassungsabfindung gemäß dänischem Angestelltengesetz (AngG). Da er bei seinem Ausscheiden jedoch das 60. Lebensjahr vollendet und Anspruch auf eine Altersrente hatte, wurde ihm mit Berufung auf eine sehr weit gehaltene Ausnahmebestimmung des AngG die Entlassungsabfindung in den Unterinstanzen verweigert. Der zuständige Berichterstatter am dänischen OGH, Dr. Andersen, sieht eine Diskrepanz mit RL 2000/78, die Vorbild für die Ausnahmebestimmung war. Er findet auch kein passendes EU-Leiturteil.

a) Wie könnte Dr. Andersen nachprüfen, ob der dänische Oberste Gerichtshof den EuGH anrufen muss? Zu welchem Ergebnis wird Dr. Andersen kommen? Argumentieren Sie anhand einer Leitentscheidung! (4P)

b) Ein Richterkollege erzählt ihm, dass angesichts der weit gehaltenen Ausnahmebestimmung der Schlüssel in der richtlinienkonformen Interpretation liegt. Dr. Andersen hat noch nie davon gehört. Was wird im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ausgelegt? Wo sind ihre Grenzen? (2P)

A

a) Wie könnte Dr. Andersen nachprüfen, ob der dänische Oberste Gerichtshof den EuGH anrufen muss? Zu welchem Ergebnis wird Dr. Andersen kommen? Argumentieren Sie anhand einer Leitentscheidung! (4P)

Er könnte den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen. Letztinstanzliche Gerichte haben eine generelle Vorlagepflicht (Art 267 AEUV) bei Fragen der Gültigkeit oder Auslegung von Unionrecht. Unterinstanzliche Gerichte unterliegen einer generellen Vorlagepflicht bei Auslegungs- oder Gültigkeitsfragen.

Nach der CILFIT-Doktrin gibt es drei Ausnahmen von der Vorlagepflicht. Eine Vorlage durch ein letztinstanzliches Gericht ist nicht erforderlich,
1. Fall: wenn die Rechtsfrage bereits in der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs gelöst ist
2. Fall: wenn dieselbe Frage bereits in einem gleich gelagerten Fall beantwortet wurde (hier: nicht der Fall, da er kein Leiturteil findet)
3. Fall: wenn die Rechtsfrage durch den EuGH zwar noch nicht behandelt wurde, die Antwort aber derart offenkundig ist, dass für kein anderes Gericht im Binnenmarkt ein vernünftiger Zweifel bestehen würde.
Hier liegen keine Ausnahmen nach CILFIT vor, deshalb kann der dänische OGH ein Vorabentscheidungsverfahren einleiten.

b) Ein Richterkollege erzählt ihm, dass angesichts der weit gehaltenen Ausnahmebestimmung der Schlüssel in der richtlinienkonformen Interpretation liegt. Dr. Andersen hat noch nie davon gehört. Was wird im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ausgelegt? Wo sind ihre Grenzen? (2P)

Im Rahmen der richtlinienkonformen Interpretation ist die Auslegungsvorgabe eine fehlerhaft umgesetzte RL. Die richtlinienkonforme Interpretation ist die Verpflichtung das innerstaatliche Recht so weit wie möglich in Übereinstimmung anhand des Wortlauts und des Zwecks unionsrechtlicher Vorgaben auszulegen, sodass der Unionrechtsnorm Wirkung zuerkannt wird.

Die methodische Grenze liegt dort, wo die nationalen Methoden die Grenze der zulässigen Rechtsauslegung ansetzen. Es darf keine Auslegung des nationalen Rechts gegen dessen klaren Wortlaut erfolgen (contra legem) und es darf nicht zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit Einzelner kommen. Erlaubt die nationale Methodik eine Durchbrechung des Wortlauts durch Analogiebildung, dann muss dies auch der unionsrechtskonformen Auslegung aus dem Äquivalenzgrundsatz zur Verfügung stehen.

Die sachliche Grenze bedeutet, dass es bei der Auslegung nicht zu einer strafrechtlichen Verantwortung einzelner kommen darf (nulla poena sine lege).

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25
Q

Herr Dontschew, der in dem bulgarischen Dorf Alamovtsi nahe der Grenze zu Griechenland schon ein erfolgreiches Optikergeschäft betreibt, möchte nun auch in den nahegelegenen griechischen Dörfern Kidaris und Martinos zwei weitere Optikergeschäfte eröffnen. Bei seinen Recherchen stößt er auf ein griechisches Gesetz, welches besagt, dass ein Optiker nur ein einziges Optikergeschäft betreiben darf. Herr Dontschew ist der Ansicht, dass dieses Gesetz nicht mit der in der EU gewährten Niederlassungsfreiheit in Einklang stehen kann.

a) Wer ist vom persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit grundsätzlich umfasst? Wie sieht es in diesem konkreten Fall aus? (2P)

b) Liegt in diesem Fall eine Diskriminierung oder eine Beschränkung vor? Begründen Sie! (1P)

c) Welche Arten von Rechtfertigungsgründen stehen hier offen? (1P)

d) Prüfen Sie anhand des Schemas, ob Ihrer Ansicht nach der Grund „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ einschlägig ist! (2P)

A

a) Wer ist vom persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit grundsätzlich umfasst? Wie sieht es in diesem konkreten Fall aus? (2P)

Es geht hier um die Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV). Vom persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit sind grundsätzlich Staatsangehörige der Mitgliedstaaten, sowohl natürliche als auch juristische Personen erfasst.

Herr D fällt in den persönlichen Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit, denn Herr D hat Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates (Bulgarien).

b) Liegt in diesem Fall eine Diskriminierung oder eine Beschränkung vor? Begründen Sie! (1P)

Hier liegt eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit vor. Es ist keine Diskriminierung, da die Norm nicht auf die Staatsbürgerschaft gerichtet ist.

IdF eine Beschränkung, weil keine Unterscheidung zwischen Griechischen und anderen Staatsbürgern gemacht wird.

c) Welche Arten von Rechtfertigungsgründen stehen hier offen? (1P)

Da eine indirekte Diskriminierung vorliegt, können hierbei ungeschriebene Rechtfertigungsgründe herangezogen werden.

d) Prüfen Sie anhand des Schemas, ob Ihrer Ansicht nach der Grund „Schutz der öffentlichen Gesundheit“ einschlägig ist! (2P)

Es ist eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen, wo geprüft werden muss, ob das griechische Gesetz geeignet, erforderlich und angemessen ist.
Die Verhältnismäßigkeitsprüfung hält hierbei nicht stand, da es gelindere Mittel gäbe, anstatt einem Optiker die Eröffnung von Filialen zu untersagen, könnte man höhere Anforderungen für Mitarbeiter in Optikergeschäften erlassen.

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26
Q

Geben Sie Gründe für die europäische Integration an! (4P)

A

S.27, S.28

Zusammenfassung in Bullet-Points:
- Bestrebung einer Friedensicherung nach dem 2.WK – Gründung der EGKS
- Machthebel politischen Einflusses
- Marktopportunität für Wirtschaftstreibende
- soziale Komponente der EU – Kohäsionspolitik (Ausgleich ärmere Staaten zu fordern, also geben und nehmen)

Gründe für die europäische Integration war die Friedenssicherung nach dem zweiten Weltkrieg aber auch die Stabilisierung der politischen Verhältnisse. Außenpolitisch und innenpolitisch ist EU auch ein Machthebel politischen Einflusses und Binnenmarkt der EU als wirtschaftlicher Aspekt. Zusammenarbeit zwischen wirtschaftlich stärkeren und schwächeren Staaten (Kohäsionspolitik) zB. Nettoempfänger – Nettozahler; Finanzierung der EU durch Mitgliedsbeiträge.
Erster Kommissionspräsident „EU ist wie ein Fahrrad, das umfällt, wenn nicht in die Pedale getreten wird.“

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27
Q

Erklären Sie die Aufgabe von Generalanwälten! (2 P)

A

Es gibt 11 Generalanwälte. Unterstützen und beraten die Richter des EuGH bei ihrer Entscheidungsfindung, indem sie nicht bindende Gutachten, sog. Schlussanträge verfassen, indem die Rechtsfragen eines Falles in rechtsneutraler parteineutralerweise erörtert werden und eine bestimmte Lösung vorgeschlagen wird.

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28
Q

Die Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG hat unter anderem den Schutz der Binnengewässer innerhalb der Europäischen Union zum Ziel. Nach Ansicht der Europäischen Kommission hat Österreich diese Richtlinie jedoch bei der Bewilligung eines Wasserkraftwerks in der Steiermark nicht eingehalten. Sie überlegt rechtliche Schritte einzulegen.

a) Wie wird die Kommission nun vorgehen? Erläutern Sie die einzelnen Schritte! (4 P)

b) Angenommen, der Gerichtshof teilt die Ansicht der Kommission. Welche Folgen könnte das nach sich ziehen? (4 P)

A

a) Wie wird die Kommission nun vorgehen? Erläutern Sie die einzelnen Schritte! (4 P)

Vorverfahren wird durchgeführt gem Art 258 AEUV - hier übermittelt die Kommission dem MS ein Aufforderungsschreiben mit der Bitte um Stellungnahme und weitere Informationen. Kommt die Kommission zum Schluss, dass eine Vertragsverletzung besteht, gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungsnahme ab, darin ist die förmliche Aufforderung Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen, sowie die Aufforderung binnen einer Frist (meistens 2Monate) den Verstoß abzustellen. Kommt der MS dieser Aufforderung nicht nach, dann kann die Kommission den Gerichtshof anrufen. (Klage beim EuGH einbringen).

b) Angenommen, der Gerichtshof teilt die Ansicht der Kommission. Welche Folgen könnte das nach sich ziehen? (4 P)

Das Vertragsverletzungsurteil ist ein Feststellungsurteil gem. Art. 260 Abs. 1 AEUV bewirkt es die Pflicht des betreffenden MS zur Beseitigung und weiteren Unterlassung des festgestellten Verstoßes. Bei Nichtbefolgung der Verpflichtung zur Beseitigung der Unterlassung, können in einem zweiten späteren Gerichtsverfahren Geldbußen verhängt werden – Pauschalbeträge (Sanktionen, Verstoß für Vergangenheit)

Zwangsgelder – sind auf die Zukunft gerichtet, soll für MS Anreiz sein, es schnell zu beheben.

Wenn RL überhaupt nicht direkt umgesetzt wird, können gegen einen MS direkt Geldbußen verhängt werden. (Art. 260 Abs 3 AEUV)

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Q

Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.

a) Welche Elemente umfasst der Tatbestand des Kartellverbots? (2P)

A

Tatbestände des Kartellverbots nach Art 101 Abs 1 AEUV:
1. Formen der Koordinierung des Marktverhaltens von
2. Unternehmen, die
3. einen Zwischenstaatsbezug aufweisen und
4. zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen

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30
Q

Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.

b) Was sind im Kartellrecht sogenannte Kernbeschränkungen (naked restraints of competition)? (1P)

A

Diese Vereinbarungen sind unabhängig von den Marktanteilen immer untersagt, da sie Wettbewerbsbeschränkungen nicht bloß bewirken, sondern gerade bezwecken. Dazu zählen insbesonder:

· Vereinbarungen zwischen Wettbewerbern:
o Festsetzung der Preise beim Verkauf von Erzeugnissen an Dritte,
o Beschränkung der Produktion oder des Absatzes,
o Aufteilung von Märkten oder Kunden

· Vereinbarung zwischen Nichtwettbewerbern (mit wesentlichen Ausnahmen!):
o Beschränkungen der Möglichkeit des Käufers seinen Verkaufspreis selbst festzusetzen,
o Beschränkungen des aktiven und passiven Verkaufs bei selektiven Vertriebssystemen,
o Beschränkung von Querlieferungen bei selektiven Vertriebssystemen,
o Beschränkungen des Absatzgebietes oder des Kundenkreises zu Lasten des Käufers

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31
Q

Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.

c) Ist eine Rechtfertigung bzw Freistellung von tatbestandsmäßigen Absprachen möglich? (1P)

A

Laut Art 101 Abs 3 AEUV ist eine Rechtfertigung bzw Freistellung von tatbestandsmäßigen Absprachen möglich, wenn die Vereinbarungen, die zu einer verbesserten Warenerzeugung führen und an der die Verbraucher in angemessener Weise beteiligt sind.

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32
Q

Die Wettbewerbsnormen flankieren die positiven Freiverkehrsgarantien der Grundfreiheiten durch Verbote, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen im Binnenmarkt ausschließlich auf Basis der Qualität ihrer Leistungen in Konkurrenz treten.

d) Was versteht man unter privater Kartellrechtsdurchsetzung (private enforcement)? (1P)

A

Zwei Arten:
· Privates Kartellverbot – Jeder Unternehmer kann vor nationalen Gerichten auf dem Kartellverbot gestützte Klagen einbringen
o z.B. Wettbewerber, die sich mit der Klage vor nationalen Gerichten auf die Kartellrechtsdurchsetzung stützen

· Öffentliche Kartellrechtsdurchsetzung – durch die Kommission oder die nationalen Wettbewerbsbehörden
o grenzüberschreitende Sachverhalte immer die Kommission zuständig

Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Kartellrechtsdurchsetzung:
· Nichtigkeit der Vereinbarung (ex tunc)
· Geldbußen (bis zu 10% des letzten Jahresumsatzes)
· Schadenersatzansprüche des betreffenden Unternehmens (bei privater Kartellrechtsdurchsetzung)

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33
Q

Die Französin Fiona Fleur hat in Saarbrücken studiert und dort die Lehramtsprüfung für Gymnasien abgelegt. Da sie gerne in Deutschland bleiben und als Lehrerin tätig sein möchte, beantragt sie dort die Zulassung zum Vorbereitungsdienst. Dieser muss absolviert werden, um den Lehrerberuf in Deutschland ausüben zu dürfen. Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes besteht ein Beamtenverhältnis. Die Praktikanten werden bezahlt und müssen in einer Schule selbst Unterricht halten. Fiona Fleur ist enttäuscht, als sie erfährt, dass ihr die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt aufgrund ihrer französischen Staatsbürgerschaft verweigert wird. Der zuständige Beamte erklärt ihr, dass es sich bei dem Vorbereitungsdienst um eine hoheitliche Tätigkeit handle und deshalb nur deutsche Staatsbürger zugelassen werden können.

a) Welche Grundfreiheit könnte hier betroffen sein? Wo ist diese normiert? (1 P)

b) Liegt im konkreten Fall ein Verstoß gegen diese Grundfreiheit vor? Argumentieren Sie anhand des Prüfungsschemas und gehen Sie dabei jedenfalls auch auf die Aussage des Beamten ein! (6 P)

A

a) Welche Grundfreiheit könnte hier betroffen sein? Wo ist diese normiert? (1 P)

o Arbeitnehmerfreizügigkeit gem Art 45 AEUV
o (Dienstleistungsfreiheit käme zur Anwendung, wenn sie nicht dauerhaft dort leben würde)

b) Liegt im konkreten Fall ein Verstoß gegen diese Grundfreiheit vor? Argumentieren Sie anhand des Prüfungsschemas und gehen Sie dabei jedenfalls auch auf die Aussage des Beamten ein! (6 P)

Fiona ist Französin und somit Staatsangehörige eines MS (Frankreich) und daher vom persönlichen Schutzbereich erfasst.
Die geschützte Verhaltensweise ist die Aufnahme & Ausübung unselbstständiger Beschäftigung.
F ist Arbeitnehmerin (weisungsgebundene Tätigkeit gegen Entgelt) als Lehrerin und es liegt grenzüberschreitender Bezug vor. Somit ist der sachliche Schutzbereich erfasst.
F wird die Zulassung auf Grund ihrer Staatsangehörigkeit verweigert, also liegt durch dieses Gesetz ein Eingriff in die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor.
Es handelt sich um eine direkte Diskriminierung, da F aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit anders behandelt wird im Vergleich zu den deutschen Bürgern.

Eine Bereichsausnahme besteht nach Art. 45 Abs. 4 AEUV für den öffentlichen Dienst: Der Zugang zu Tätigkeiten, die zwangsläufig mit der Ausübung von Hoheitsgewalt (Imperium) verbunden sind, kann daher eigenen Staatsangehörigen vorbehalten werden zB. Personen der Polizei, Justiz, Finanz und Militär.

Somit ist die Lehrerin nicht von der Bereichsausnahme erfasst und die Maßnahme stellt einen Eingriff in die Grundfreiheit dar und F wird diskriminiert. Wenn F einen Schaden nachweisen kann, könnte sie auf Staatshaftung und Vertragsverletzung klagen.

(Beispiel: selbstständiger Notar (Niederlassungsfreiheit Art 51 AEUV) ist kein hoheitlicher Beruf, da er Schreiben vorbereitet, die dann erst später hoheitlich behandelt werden und nicht er selbst hoheitlich handelt.)

34
Q

Die EU-Organe handeln nach Maßgabe der ihnen in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse. Die konkrete Rechtsgrundlage gibt an, welche Maßnahme von welchem Organ nach welchem Verfahren zu erlassen sind.

a) Welche Änderung brachte der Fusionsvertrag aus dem Jahr 1965 in Bezug auf die damaligen Organe der Gemeinschaften? (1 P)

A

1965 die drei Gemeinschaften EGKS, EWG und Euratom wurden in ihren Organen (Rat und Kommission) und zu einem gemeinsamen Haushalt zusammengeführt. Man sagt auch heute, dass dies die Geburtsstunde der heutigen Kommission war.

35
Q

Die EU-Organe handeln nach Maßgabe der ihnen in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse. Die konkrete Rechtsgrundlage gibt an, welche Maßnahme von welchem Organ nach welchem Verfahren zu erlassen sind.

d) Wie ordnen Sie von der EU geschlossene völkerrechtliche Verträge in das EU- Rechtsquellengefüge ein (Primär- oder Sekundärrecht)? Begründen Sie! (1 P)

A

S.48

Völkerrechtliche Abkommen mit der EU als Vertragspartei befinden sich im Mezzaninrang, also zwischen dem Primär- und Sekundärrecht. Dies ist deshalb so, weil VR-Abkommen selbst Vorgaben für die Unionsgesetzgebung (Sekundärrecht) enthalten und die Vorschriften für den Abschluss solcher Abkommen finden sich aber im Primärrecht.

36
Q

Die EU-Organe handeln nach Maßgabe der ihnen in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse. Die konkrete Rechtsgrundlage gibt an, welche Maßnahme von welchem Organ nach welchem Verfahren zu erlassen sind.

c) Was ist das Besondere an Art 352 AEUV als Rechtssetzungsgrundlage? Mit welcher Mehrheit entscheidet der Rat in einem Gesetzgebungsverfahren nach Art 352 AEUV? (2 P)

A

S.106

Implied-Powers-Lehre. Die EU hat in gewissen Bereichen genaue Aufgaben zugeordnet, aber in manchen Fällen ist dies nicht genau geregelt und da greift Art 352 AEUV als Handlungsermächtigung zur Rechtsetzung ein. Die EU kann zur Fortentwicklung des Unionsrechts tätig werden. Der Rat entscheidet im Rahmen des Art 352 AEUV mit Einstimmigkeit auf Vorschlag der Kommission hin.

37
Q

Die EU-Organe handeln nach Maßgabe der ihnen in den Verträgen zugewiesenen Befugnisse. Die konkrete Rechtsgrundlage gibt an, welche Maßnahme von welchem Organ nach welchem Verfahren zu erlassen sind.

b) Wie nimmt die Europäische Kommission ihre Aufgabe im Bereich Durchsetzung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten wahr? (1 P)

A

S.65

Die Kommission ist nur ausnahmsweise für den direkten Vollzug des Unionsrecht zuständig (etwa im Wettbewerbsrecht), sie wirkt indirekt am Vollzug mit, als Hüterin der Verträge (sie überwacht den Vollzug der MS) beispielsweise das EU-Pilot-Verfahren, oder das Vertragsverletzungsverfahren (Art 258 AEUV – generelle Verfahren; Art 259 AEUV MS gegen MS) – im Regelfall sind die MS für den direkten Vollzug zuständig (Grundsatz des dezentralen Vollzugs oder Grundsatz der Verfahrensautonomie der MS)

38
Q

Der dänische Staatsangehörige Sören wird auf dem Kopenhagener Hauptbahnhof von einem Vertreter der Lingua Company angesprochen. Der Vertreter überzeugt Sören, an einem Italienischkurs per Fernunterricht teilzunehmen. Sören unterschreibt den Vertrag. Schon kurze Zeit später bereut er jedoch den Vertragsabschluss und widerruft nach drei Tagen seine Bestellung gegenüber der Lingua Company. Diese antwortet ihm, dass sie den Widerruf nicht akzeptiere, da das dänische Zivilgesetzbuch keinen Fall kenne, in dem eine Willenserklärung nach Abschluss des Vertrages noch widerrufen werden könne.

Die Richtlinie 85/577/EWG sieht allerdings vor, dass bei Verträgen, die auf Initiative von einem Gewerbetreibenden außerhalb seiner Geschäftsräume abgeschlossen wurden, dem jeweiligen Vertragspartner ein Widerrufsrecht innerhalb von einer Frist von sieben Tagen zusteht. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses war die Umsetzungsfrist bereits abgelaufen. Dänemark hatte die Richtlinie aber noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Wie ist die Rechtslage? Argumentieren Sie unter Hinweis auf eine bekannte Leitentscheidung! (7 P)

A

Eine RL (Art 288 Abs 2 AEUV) ist grundsätzlich an einen MS gerichtet und ist zunächst nicht für Unionsbürger verbindlich. Die MS trifft die Pflicht die RL innerhalb einer Umsetzungspflicht in nationales Recht umzusetzen, daher ist die RL nicht unmittelbar anwendbar.

Bei folgenden Voraussetzungen kommt es dennoch zu einer Direktwirkung:
· Vorliegen eines Umsetzungsfehlers
· Ablauf der Umsetzungsfrist
· Justiziabilität
· nur zugunsten Einzelner im vertikalen Verhältnis

RS Francovich und Bonifaci

39
Q

Definieren Sie jeweils den Begriff der Verordnung und der Richtlinie! Wo sind diese im
AEUV geregelt? (3 P) Inwieweit unterscheidet sich die Richtlinie von der Verordnung? (2 P)

A

Sowohl die Verordnung als auch die Richtlinie werden durch ein Gesetzgebungsverfahrens erlassen. Normiert sind diese im Art 288 Abs 2 und 3 AEUV. Beide stellen gemäß Art 288 AEUV Sekundärrechtsakte dar.

Verordnungen:
Verordnungen sind in ihrer Gesamtheit verbindlich und haben unmittelbare, allgemeine Geltung in den MS; sie haben keinen Umsetzungsbedarf. Entgegenstehendes nationales Recht wird mit Inkrafttreten sofort überlagert.

Richtlinien:
Richtlinien sind nur an die MS gerichtet. Sie sind nicht in ihrer Gesamtheit verbindlich, also überlassen den MS die Form und die Mittel der Umsetzung, sondern nur hinsichtlich ihrer Ziele, also des Inhalts. Die MS haben die Pflicht zur Umsetzung der RL-Bestimmungen in nationales Recht. Dabei haben sie durchschnittlich 2 Jahre Zeit. Der RL kommt zunächst keine unmittelbare Wirkung zu, sondern nur hilfsweise, wenn die MS der Pflicht zur Umsetzung nicht oder nicht richtig nachkommen. Die RL ist eine Mindestharmonisierung, dh es bleibt im Ermessen der MS einen höheren Schutzstandard festzulegen.

40
Q

Beschreiben und erläutern Sie die Begriffe (4P)

a) Autonomie des Unionsrechts

A

Im Urteil van Gend grundgelegt wurde, dass das Unionsrecht eine Rechtsordnung sui generis ist und als solche sowohl vom Völkerrecht als auch vom nationalen Recht unabhängig ist. Es hat einen autonomen Gestaltungsanspruch. Es bedeutet auch, dass das Unionsrecht eigene Begriffe und Methoden herausbildet.

41
Q

Beschreiben und erläutern Sie die Begriffe (4P)

b) unmittelbare Geltung des Unionsrechts

A

Sie geht mit der Autonomie Hand in Hand, da aus der Autonomie folgt, dass das Unionsrecht einen eigenständigen Geltungsgrund hat. Es gilt ohne Zutun der MS (bedarf keiner weiteren Zustimmung der MS) und wird nicht vom nationalen Recht abgeleitet. Die Geltung ist unmittelbar, da sie mit der Rechtserzeugung eintritt und nicht erst, wenn die MS der Geltung zustimmen. Eine weitere Folge ist, dass die MS keine Abänderungsmöglichkeit auf nationaler Ebene haben.

42
Q

Beschreiben und erläutern Sie die Begriffe (4P)

c) unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts

A

Auch unmittelbare Wirkung oder Direktwirkung genannt. Das Unionsrecht schafft dem Einzelnen unmittelbare individuelle Berechtigungen und das erfolgt ohne Zutun des nationalen Rechts. Aus der unmittelbaren Rechteverleihung folgt, dass die Berechtigten die verliehenen Rechte auch selbst durchsetzen können; sie bilden eine taugliche Anspruchsgrundlage vor nationalen Gerichten und sind von diesen direkt anzuwenden.

43
Q

Beschreiben und erläutern Sie die Begriffe (4P)

d) Vorrang des Unionsrechts ist eine Konfliktlösungsregel

A

Ist eine Konfliktlösungsregel, wenn die nationale Rechtsordnung eines MS und der EU einander widersprechende Anordnungen treffen. Das Unionsrecht geht dem nationalen Recht dann in der Anwendung vor; das nationale Recht wird in seiner Anwendung vom Unionsrecht überlagert.
Grundsatz wurde in Rechtssache Costa formuliert.

44
Q

Als Herr Dr. Iwanow, russischer Staatsangehöriger, geschäftlich von Moskau nach Wien reist, verliebt er sich in diese Stadt und möchte von nun an hier leben und investieren. Im Zuge der Besichtigung einer Immobilie im achten Bezirk macht ihn sein Makler darauf aufmerksam, dass er als Drittstaatsangehöriger gemäß §4 des Landesgesetzes betreffend des Grunderwerbs durch Ausländer in Wien beim Magistrat um eine behördliche Genehmigung für den Grundstückskauf ansuchen muss.

a) Welche Grundfreiheit könnte in diesem Fall grundsätzlich betroffen sein? Wo ist diese normiert? (2P)

b) Kann man sich grundsätzlich direkt auf diese Grundfreiheit berufen und versuchen Rechte abzuleiten (Direktwirkungstauglichkeit)? Begründen Sie! (1P)

c) Sind Drittstaatsangehörige vom persönlichen Schutzbereich dieser Grundfreiheit grundsätzlich erfasst? (1P)

d) Nennen Sie eine vom Tatbestand dieser Grundfreiheit geschützte Verhaltensweise in Bezug auf Immobilien! (1P)

e) Herr Dr. Iwanow glaubt, dass gegen eine Grundfreiheit verstoßen wird. Die Behörden argumentieren, dass die Genehmigungspflicht zulässig ist, da diese Einschränkung bereits vor der Liberalisierung im Jahr 1994 bestand. Haben die Behörden Recht? (1P)

A

a) Welche Grundfreiheit könnte in diesem Fall grundsätzlich betroffen sein? Wo ist diese normiert? (2P)

In diesem Fall ist die Kapitalverkehrsfreiheit (Art 63 AEUV) betroffen.

b) Kann man sich grundsätzlich direkt auf diese Grundfreiheit berufen und versuchen Rechte abzuleiten (Direktwirkungstauglichkeit)? Begründen Sie! (1P)

Alle Grundfreiheiten sind unmittelbar anwendbar und somit können sich Einzelne direkt vor dem nationalen Gericht darauf berufen.

c) Sind Drittstaatsangehörige vom persönlichen Schutzbereich dieser Grundfreiheit grundsätzlich erfasst? (1P)

Gemäß Art 63 AEUV sind in dem persönlichen Schutzbereich des Kapitals Angehörige der Mitgliedstaaten, sowie auch ausnahmsweise Drittstaatsangehörige erfasst.

Russland ist kein EU-Staat, jedoch ist von dieser Norm, dennoch ein Drittstaat erfasst.

d) Nennen Sie eine vom Tatbestand dieser Grundfreiheit geschützte Verhaltensweise in Bezug auf Immobilien! (1P)

Kurzfassung:
o Abschluss des Kaufvertrags
o Beglaubigung der Unterschriften
o Behördliche Auflagen - (Grundverkehrsgenehmigung)
o Erfüllung von Steuerpflichten

Die vom Tatbestand des Art 63 AEUV geschützten Verhaltensweisen erstrecken sich auf alle rechtsgeschäftlichen und tatsächlichen Vorgänge für die Übertragung bzw den Erwerb von Kapitalvermögen und für Geldzahlungen. Soll z.B. eine Immobilie erworben werden, so lassen sich an der Freiheit sowohl die Bedingungen des Vertragsabschlusses selbst als auch sämtliche Formpflichten (z.B. notarielle Beglaubigung) und behördlichen Auflagen (z.B. Grundverkehrsgenehmigung) messen.

e) Herr Dr. Iwanow glaubt, dass gegen eine Grundfreiheit verstoßen wird. Die Behörden argumentieren, dass die Genehmigungspflicht zulässig ist, da diese Einschränkung bereits vor der Liberalisierung im Jahr 1994 bestand. Haben die Behörden Recht? (1P)

Bereichsausnahme: lt. Art 64 AEUV darf es eine Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheiten mit Drittstaaten geben, wenn es bereits diese Einschränkung des Kapitalverkehrs vor 1994 bestanden hat.
Somit ist die Genehmigungspflicht der Behörde zulässig, da sie sich auf die Bereichsausnahme Art 64 AEUV berufen.

45
Q

a) Wofür ist die in Art 19 EUV verwendete Bezeichnung „Gerichtshof der Europäischen Union“ der Überbegriff? In welchen drei unterschiedlichen Zusammensetzungen können die Richter am EuGH tagen? (3 P)

A

Der Begriff GhdEU umfasst den Europäischen Gerichtshof (EuGH), das Europäische Gericht (EuG) und Fachgerichte für spezifische Materien (gibt es derzeit keine). Art 19 EUV
Die Richter können in Kammern aus drei (meist EuG), fünf (meist EuGH) oder 15 Richtern (besonders wichtige Fälle; große Kammer) tagen. Art 251 AEUV

46
Q

b) Was versteht man unter „dualem Rechtsschutz“? (2 P)

A

Man versteht darunter, dass das Unionsrechtsschutzsystem in zwei Hälften geteilt ist, denen jeweils spezifische Aufgaben zugewiesen sind und die einander ergänzen.
Einerseits die dem Gerichtshof (ausschließlich) zugewiesenen Rechtssachen, die in einer ihm durch den AEUV ausdrücklich zugewiesenen Klage bzw Verfahrensart verhandelt werden.
Seine Zuständigkeiten sind damit taxativ.
Andererseits für sämtliche andere Rechtssachen in Angelegenheiten des Unionsrechts sind die Gerichte der MS zuständig.
Alle Klagen, die nicht den EuG zugeordnet sind, sind dem EuGH zugeordnet.
Welche Gerichte und welche (verfahrenseröffnenden) Voraussetzungen dafür gelten, entscheiden die MS selbst (im Rahmen ihrer Verfahrensautonomie).

——————————————-

SN: Grundsatz: Kein Anspruch ohne Gericht.

Klagen und Verfahrensarten

· Mit der Nichtigkeitsklage kann man einen Rechtsakt der EU für nichtig erklären lassen. Gegen Rechtsakte der Unionsorgane.
· Bei der Untätigkeitsklage möchte eine Person oder ein Unternehmen, dass ein Unionsorgan handeln soll, die Klage dient dabei zur Feststellung, ob es handeln muss.
· Grundsatz der beiden Klagen geht es dabei um das Handeln oder nicht. Bei den beiden sind Klagen sind MS nicht involviert.

· Vertragsverletzung = da hat ein MS einen Vertrag verletzt.
· Das Vorabentscheidungsverfahren dient immer der Nachfrage, wie eine Norm ausgelegt.

EuG
Nichtigkeitsklage Art 263 AEUV (kann nur gegen EU-Organ gehen; ziehlt auf die Nichtigerklärung eines Unionsrechtsaktes von Unionsorganen ab)
Untätigkeitsklage Art 265 AEUV (kann nur gegen EU-Organe gehen; ziehlt darauf ab, dass EU-Organ handeln muss)

EuGH
Vertragsverletzungsverfahren Art 258 ff AEUV (Mietgliedstaat hat eine Richtlinie nicht richtig umgesetzt)
Vorabentscheidungsverfahren Art 267 AEUV (Dialog zwischen nationalen Höchstgericht und EuGH; besagt wie ein EU-Rechtsakt des EU-Rechts ausgelegt werden soll) Rs CILFIT

47
Q

c) Geben Sie an, welche Klage in der jeweiligen Konstellation herangezogen werden könnte. Nennen Sie dabei auch die entsprechende Rechtsgrundlage ganz genau!

  • a) Ein Unternehmen möchte einen Beschluss der Europäischen Kommission bekämpfen. (1 P)
  • b) Ein Mitgliedstaat hat eine Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt. (1 P)
  • c) Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat eine Frage zur Auslegung einer Richtlinienbestimmung. (1 P)
  • d) Ein Unionsorgan handelt nicht, obwohl es zum Tätigwerden aufgefordert wurde. (1 P)
A

a)
- Nichtigkeitsklage – Art 263 AEUV – EuG

b)
- Vertragsverletzungsverfahren – Art 258 AEUV - EuGH

c)
- Vorabentscheidungsverfahren – Art 267 AEUV - EuGH

d)
- Untätigkeitsklage – Art 265 AEUV – EuG – Unionsorgan handelt nicht, obwohl es zum Tätigwerden aufgefordert wird

48
Q

a) Wie hat sich der Grundrechtsschutz im Rahmen der Entwicklung der EU verändert? (3 P)

A

· die EWG hatte keine positivierten Grundrechtskatalog und der EuGH stellte dabei darauf ab, dass die Grundrechte zum Recht der MS gehört.
· 1970 kam es zu der RS „Internationale Handelsgesellschaft“, wo festgelegt wurde, dass die Grundrechte ungeschriebene Rechtsgrundsätze des Unionsrechts sind, welche sich aus dem gemeinsamen Verfassungstraditionen der MS ergibt – Art 6 Abs 3 EUV
· 2007 (in Kraft 2009) wurde im Vertrag von Lissabon die GRC als schriftliches Grundrechtsdokument kodifiziert.

· Randnotiz:
o EMRK – 1953 in Kraft getreten; GRC bis Art 39 mit der EMRK gleichgestellt

49
Q

b) Wie kann eine Primärrechtsänderung vorgenommen werden? (3 P)

A

Eine Primärrechtsänderung ist eine Änderung des Rechts der höchsten Stufe. Die einschlägige Norm ist Art 48 EUV, welches ein ordentliches und ein vereinfachtes Verfahren vorsieht.

Ordentliches Verfahren – Art 48 Abs 2-5 EUV:
· alle MS können dem Parlament oder der Kommission Vertragsänderungen vorschlagen, welche den Vorschlag an den europäischen Rat weiterleiten
· danach wird mit einfacher Mehrheit im europäischen Rat entschieden, ob die Änderungsvorschläge weiterverfolgt werden sollen
· wenn ja, wird für die Ausarbeitung der Änderung ein Konvent einberufen
· dann beschließt die Konferenz der Vertreter der Regierungen der MS – kurz, Regierungskonferenz – (=einstimmig)
o europäischer Rat kann ebenfalls beschließen, dass die Regierungskonferenz den Vertragsentwurf ausarbeiten, wenn Einberufung des Konvents aufgrund des Umfanges nicht gerechtfertigt ist – Art 48 Abs 3 UAbs 2 EUV
· Ratifizierung der MS

vereinfachtes Verfahren – Art 48 Abs 6-7 EUV:
· nur bei Änderungen von Bestimmungen des dritten Teiles des AEUV
· kein Konvent zur Ausarbeitung der Änderungen notwendig
· europäischer Rat nimmt die Änderungen an

50
Q

c) Wie ist der Austritt aus der EU geregelt? (1 P)

A

Art 50 AEUV:
· Absichtserklärung des betreffenden MS an den europäischen Rat, welcher sodann Leitlinien für die Austrittsverhandlungen entwirft
· Abschluss eines Austrittsabkommen von den EU-Organen mit dem betreffenden MS – Rat und Parlament müssen hierbei das Austrittsabkommen annehmen
· „Hard-Exit“, wenn nach 2 Jahren kein Austrittsabkommen abgeschlossen wurde

51
Q

a) Was kennzeichnet den Vertrag von Maastricht? (2P)

A

Seit 1993 ist der Vertrag in Kraft getreten. Das Dreisäulenmodell/Tempelmodell bestehend aus der EWG (zusammengefasst aus EGKS, EG und Euratom): erste Säule ist der EWG Vertrag aus EGKS; EG und Euratom, zweite Säule ist Außenpolitik und Sicherheitspolitik und die dritte Säule ist Innenpolitik. Das Dach ist die EU.

52
Q

b) Nennen Sie einige Ereignisse der “Krisenphase” ab dem Jahr 2005! (3P)

A

2007-2017 Finanz und Wirtschaftskrise
2014-2016 Flüchtlingskrise
2016 stimmte Großbritannien für den BREXIT
Seit 2020 die COVID-19 Krise

53
Q

c) Was ist unter Art 7 EUV Verfahren zu verstehen? (2P)

A

Art 7 EUV-Verfahren ist das förmliche Stimmrechtsentzugsverfahren (verweist auf Art 2 des EUV). Das Stimmrechtsentzugsverfahren des Art 7 wird gegen ein Mitgliedstaat durchgeführt, wenn die Gefahr bei diesem Mitgliedstaat besteht, dass der Staat gegen die grundlegenden Werte der Union verstößt zB. bei Ungarn und Polen.

54
Q

a) Was ist die vertikale, was ist die horizontale Kompetenzverteilung? (2 P)

A

Die vertikale Kompetenzverteilung ist die Kompetenz/Zuständigkeit der EU in den von ihr den MS übertragenen Bereichen. Hier darf die EU nach dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art 5 Abs 2 EUV) tätig werden, wenn zum Tätigwerden die ausdrückliche Ermächtigung besteht. Die EU kann in diesem Rahmen ihre Kompetenzen nicht selbstständig erweitern (keine Kompetenz-Kompetenz).

Die horizontale Kompetenzverteilung liegt zwischen den Organen der EU. Nach dem Prinzip des institutionellen Gleichgewichts und dem Prinzip der Loyalität (Art 13 EUV).

55
Q

b) Welche Arten von Zuständigkeiten der Union zur Gesetzgebung unterscheidet der AEUV in seinem Kompetenzkatalog? (3 P)

A

Es gibt 3 Hauptarten: die sind im (Art. 2 AEUV) geregelt:
· Abs 1 – ausschließliche Kompetenz[1]
· Abs 2 – geteilte Kompetenz
· Abs 3 – ergänzenden Zuständigkeiten

[1] Hierbei immer die Verweise anbringen, welche sodann auf die Art in der Beantwortung von Punkt c verweisen, also z.B. Art 2 Abs 1 AEUV – Verweis auf Art 3 AEUV

56
Q

c) Erläutern Sie die Zuständigkeiten der Union zur Gesetzgebung mit Nennung jeweils eines Beispiels für die angeführte Kompetenzkategorie! (2 P)

A

· Ausschließlich Zuständigkeit Art 3 AEUV – Bsp. die Zollunion
· Geteilte Zuständigkeit Art 4 AEUV – Bsp. der Binnenmarkt
· Ergänzende Zuständigkeit – Bsp. Industrie, Forschung, Gesundheit, Kultur

57
Q

a) Was ist Gegenstand bzw Inhalt der BerufsqualifikationsRL 2005/36/EG (gehen Sie hierbei auch auf die zwei Regelungsregime ein)? (2 P)

b) Kann die Zulässigkeit einer nationalen Maßnahme im Anwendungsbereich dieser RL unmittelbar nach den im Primärrecht festgelegten Grundfreiheiten geprüft werden? Geben Sie eine kurze Begründung! (1 P)

A

a) Was ist Gegenstand bzw Inhalt der BerufsqualifikationsRL 2005/36/EG (gehen Sie hierbei auch auf die zwei Regelungsregime ein)? (2 P)

Gegenstand der Richtlinie ist das Grundprinzip der gegenseitigen Anerkennung ausländischer Berufs- und Ausbildungsqualifikationen. Es wird hierbei eine Gleichwertigkeitsprüfung hinsichtlich des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vorgenommen.
Die allgemeinen Anerkennungsregel gilt für die allermeisten Berufsgruppen, sowie spezifische Anerkennung für 7 Berufsgruppen (Zahnarzt; Tierarzt; Hebamme; Architekt; Apotheker; Arzt; Krankenschwestern, welche für die allgemeine Pflege zuständig sind)

b) Kann die Zulässigkeit einer nationalen Maßnahme im Anwendungsbereich dieser RL unmittelbar nach den im Primärrecht festgelegten Grundfreiheiten geprüft werden? Geben Sie eine kurze Begründung! (1 P)

Dadurch, dass die BerufsqualifikationsRL als RL Sekundärrecht ist und gegenüber den Grundfreiheiten die speziellere Regel darstellt, ist somit nicht nach Grundfreiheiten zu prüfen, sondern nach der spezielleren Regelung, also der RL.

58
Q

a) Was ist die Wirtschafts- und Währungsunion? Welche Entwicklungsschritte sind hier vorgesehen? (3P)

A

Die Wirtschafts- und Währungsunion ist eines der Ziele der EU (Art. 3 Abs. 4 EUV) – und umfasst einen 3-stufigen Prozess der Harmonisierung der Wirtschafts – und Währungspolitiken der MS:

  1. Stufe: Liberalisierung des Kapitalverkehrs (vollzogen)
  2. Stufe: die wirtschaftliche Konvergenz (vollzogen) – max. 60% Staatsverschuldung des BIP
  3. Stufe: die einheitliche Währungsunion (noch nicht abgeschlossen)
59
Q

b) Welche Prinzipien prägen die Wirtschafts- und Währungspolitik? (3P)

A

· Haushaltsüberwachung
· Haushaltsstützung
· die Finanzmarktregulierung
· die Bankenunion

60
Q

c) Welches Unionsorgan vollzieht die Materie der Währungspolitik? Nennen Sie eine Aufgabe, die dem angesprochenen Organ dabei zukommt! (2P)

A

Die Materie der Währungspolitik vollzieht die Europäische Zentralbank (EZB). Allgemein die Stabilisierung der Finanzmärkte und Festlegung des einheitlichen Zinssatzes ist Aufgabe der EZB. Festlegen und Ausführen der Geldpolitik der Union. – Art 127 AEUV

61
Q

d) Als Reaktion auf die Finanz- und Zahlungskrise wurden neue Instrumente zu deren Bewältigung bzw künftiger Verhinderung ins Leben gerufen. Welche? (2 P)

A

Der europäische Stabilitätsmechanismus (Euro-Rettungsschirm) ist keine EU-Agentur, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag der MS. Die Aufgabe des ESM ist die Vergabe von Darlehen und Krediten gegen die Einhaltung strenger wirtschafts- und haushaltspolitischer Auflagen.

Die Bankenunion ist ein weiteres Instrument und besteht aus 3 Säulen:
1. Säule: einheitlicher Aufsichtsmechanismus
2. Säule: einheitlicher Abwicklungsmechanismus
3. Säule: europäisches Einlagensicherungssystem

EZB hat Anleihen der Staaten in der Eurokrise angekauft. Das PSPP-Urteil war hierbei gegen diese Wertpapierkaufprogramme.

62
Q

Nennen Sie die vollprivilegierten Kläger bei einer Nichtigkeitsklage! Unter welchen Voraussetzungen können diese einen Rechtsakt bekämpfen?

A

einfügen

63
Q

Nennen Sie die nicht-privilegierten Kläger bei einer Nichtigkeitsklage! Unter welchen Voraussetzungen können diese einen Rechtsakt bekämpfen?

A

einfügen

64
Q

Nennen Sie die teilprivilegierten Kläger bei einer Nichtigkeitsklage! Unter welchen Voraussetzungen können diese einen Rechtsakt bekämpfen?

A

einfügen

65
Q

a) Kann eine Einzelperson Nichtigkeitsklage erheben, um einen Rechtsakt der Union zu
bekämpfen? Unter welchen Voraussetzungen ist das möglich? Nennen Sie diese! (4 P)

A

Art 263 AEUV
Vollprivilegierte Kläger
· Rat, Kommission, Parlament und MS

Teilprivilegierte Kläger – müssen Wahrung ihrer Rechte darlegen, einfacher Betroffenheitsnachweis notwendig
· EZB, Ausschuss der Regionen, der Rechnungshof

Nichtprivilegierte Kläger
· natürliche und juristische Personen
· 3 Gruppen:
o formale Adressaten eines Rechtsakts
o wenn sie nicht formal Adressaten eines Rechtsaktes sind, aber dieser sie faktisch wie einen Rechtsakt betrifft (unmittelbar & individuell)
o „Rechtsakt mit Verordnungscharakter“, die unmittelbare Betroffenheit nach sich zieht
§ 1. (ausfüllen – siehe S.89)
§ 2.
§ 3.

66
Q

b) Können mit der Nichtigkeitsklage auch Stellungnahmen iSd Art 288 Abs 5 AEUV bekämpft werden? Begründen Sie Ihre Antwort in wenigen Worten! (1 P)

A

Empfehlungen und Stellungsnahmen können nicht mit der Nichtigkeitsklage bekämpft werden, weil sie nicht verbindlich sind.

67
Q

c) Welche Rechtsfolge zieht ein der Nichtigkeitsklage stattgebendes Urteil nach sich? (1 P)

A

Der Verstoß muss beseitigt werden – bei einer Nichtigkeitsklage ergeht ein Rechtsgestaltungsurteil (bei Untätigkeitsurteil ergeht ein Feststellungsurteil) – der Rechtsakt wird ex tunc erhoben (von Anfang an, als wäre dieser Rechtsakt nie erlassen worden) und erga omnes Wirkung

68
Q

a) In welchem Verhältnis steht Art 18 AEUV zu den Grundfreiheiten? (1 P)

A

Art 18 AEUV normiert das allgemeine Diskriminierungsverbot. Die Grundfreiheiten stellen hierbei „leges speciales“ dar, weshalb das allgemeine Diskriminierungsverbot gemäß Art 18 AEUV nur dann direkt zur Anwendung kommt, wenn keine der Grundfreiheiten oder Sekundärrecht zur Anwendung kommen kann.

69
Q

b) Wie legt der EuGH den Begriff der „Maßnahme gleicher Wirkung“ des Art 34 AEUV aus? Wie lautet die entsprechende Leitentscheidung? (2 P)

A

Art 34 schützt die Warenverkehrsfreiheit. Eine sukzessive Eingrenzung dieses Begriffes erfolgte in den Entscheidungen, Dassonville, Cassis und Keck, wobei hierbei als Leitentscheidung Dassonville hervorzuheben ist.

Nach Dassonville ist eine Maßnahme gleicher Wirkung jede Maßnahme, die unmittelbar, mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Binnenhandel behindern kann (sog. Dassonville-Formel).
Diese sehr weite Auslegung wurde durch das Keck Urteil eingeschränkt. Danach ist zwischen produktbezogenen Regulierungen und bloßen Verkaufsmodalitäten zu unterscheiden. Diskriminierungsfreie Verkaufsmodalitäten, beispielsweise Ladenöffnungszeiten, sind vom Anwendungsbereich der Art. 34 ff. AEUV ausgeschlossen. Produktbezogene Regulierungen, zB Inhaltsstoffe oder Verpackungen, werden von Art. 34 ff. AEUV umfasst.

70
Q

c) Welche Grundfreiheiten könnten einschlägig sein, wenn ein selbständiger Rechtsanwalt grenzüberschreitend tätig werden möchte? Argumentieren Sie! (2 P)

A

Bei einer Grenzüberschreitung mit Sitzverlegung auf Dauer kommt es zur Niederlassungsfreiheit (Art 49 AEUV).
Bei einer vorübergehenden Grenzüberschreitung ohne fixe Einrichtung kommt es zur Dienstleistungsfreiheit (Art 57 AEUV).
Bei der Dienstleistungsfreiheit unterscheidet man folgende Formen:
· aktive Dienstleistung – man erbringt die Dienstleistung
· passive Dienstleistung – man empfängt die Dienstleistung
· Korrespondenzdienstleistung – nur die Dienstleistung überquert die Grenze
o z.B. beratendes Telefonat

71
Q

a) Welches Amt innerhalb des Organgefüges hat eine „hybride Funktion“ inne? (1P)

b) Was sind seine Aufgaben? (1P)

c) Wann ist er stimmberechtigt, wann nicht? (3P)

A

Antwort a)
Art. 18 EUV - Der hohe Vertreter für die gemeinsame Außen – und Sicherheitspolitik (GASP), denn er ist sowohl Vorsitzender im Rat der Außenminister, aber auch Vizepräsident der Kommission.

Antwort b)
Er ist sowohl Vorsitzender im Rat der Außenminister, aber auch Vizepräsident der Kommission
Er ist zuständig für die Leitung und gemeinsame Durchführung der GASP.
Leitet den diplomatischen Dienst der EU
Koordiniert die Außenagenden der Kommissare

Antwort c)
Der Hohe Vertreter ist nicht stimmberechtigt innerhalb des Rates und stimmberechtig als Vizepräsident der Kommission.

72
Q

a) Welche Grundfreiheiten werden mit dem Überbegriff „Personenverkehrsfreiheiten“ bezeichnet? (2 P)

A

· Arbeitnehmerfreizügigkeit Art 45 AEUV
o unselbstständige Tätigkeit in einem Weisungsverhältnis gegen Entgelt
o z.B. Angestellter eines Supermarktes, Lehrer

· Niederlassungsfreiheit Art 49 AEUV
o Begründung und Niederlassung eines Unternehmens mit fixer Einrichtung und permanenter Präsenz vor Ort
o z.B. Selbstständige, Arzt, RA

73
Q

b) Was versteht man unter direkter Diskriminierung? (1 P)

A

Eine Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung im Übrigen zweier gleicher Sachverhalte. Aus dem alleinigen Grund der unterschiedlichen Staatsangehörigkeit. Im EU-Recht basiert diese Diskriminierung auf der Staatsbürgerschaft.

Man unterscheidet:
· direkte Diskriminierung – Kriterium der Ungleichbehandlung direkt in der Norm genannt
o z.B. nur ein Österreicher darf ein Blumengeschäft eröffnen

· indirekte Diskriminierung – Norm kann andere Kriterien verwenden, die zum selben Ergebnis führen, ohne die Staatsangehörigkeit explizit zum Kriterium zu erheben
o z.B. Wohnsitz, Bildungsabschluss, usw.

74
Q

c) Was sind geschriebene, was sind ungeschriebene Rechtfertigungsgründe? (2 P)

A

· Geschriebene Rechtfertigungsgründe sind Gründe, welche den Eingriff in eine Grundfreiheit rechtfertigen und im AEUV niedergeschrieben sind.

· ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund ist ein offener Katalog an zwingenden Erfordernissen des Allgemeininteresses – „rule of reason“

75
Q

d) Wie kann eine indirekte Diskriminierung gerechtfertigt werden? (1 P)

A

· geschriebene Rechtfertigungsgründe
o Rechtfertigung direkte Diskriminierung

· ungeschriebene Rechtfertigungsgründe
o Rechtfertigung indirekte Diskriminierung und sonstige Beschränkungen

76
Q

e) Wie erfolgt eine „Verhältnismäßigkeitsprüfung“? (3 P)

A

Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung prüft man ob die an sich diskriminierende staatliche Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen (gelindestes Mittel) war, um das eigentliche Ziel zu erreichen.

77
Q

a) Welche Formen des Marktmachtmissbrauchs kennen Sie? (3 P)

A

Marktmissbrauch (Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung) – Art 102 AEUV

· Ausbeutungsmissbrauch
o Ausbeutung der eigenen Abnehmer oder Geschäftspartner, die aufgrund der Größe des Marktbeherrschers nicht auf eine Alternative ausweichen können

· Behinderungsmissbrauch
o Mitbewerberbehinderung
§ etwa durch Lieferverweigerungen oder
§ untergraben der Preisbasis durch Kampfpreise

78
Q

b) Wie hängen Fusions- und Missbrauchskontrolle zusammen? (2 P)

A

Auch die Fusionskontrolle dient der Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Marktstruktur durch vorsorgliche Kontrolle durch die Kommission von Unternehmenszusammenschlüssen. Die Fusionskontrolle soll die Marktmacht behindern.

Bei der Missbrauchskontrolle geht es um die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs und die Verhinderung von marktbeherrschenden Stellungen eines Unternehmens. Vorsorglich kontrolliert den Zusammenschluss von Unternehmen die Kommission.

Erfolgt nach zwei Tests: Dominanztest und SIEC-Test.

79
Q

a) Welche drei wesentlichen Grundsätze stellte das Urteil Cassis auf? (3 P)

A
  1. Das sog. Ursprungslandprinzip: sämtliche Waren, die in einem MS rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, müssen in die anderen MS eingeführt werden dürfen.
  2. Die Anwendbarkeit des Art 34 AEUV wurde nicht nur auf Diskriminierung, sondern auf unterschiedslose Beschränkungen der Warenverkehrsfreiheit ausgedehnt. Hemmnisse aller Art müssen nur hingenommen werden, soweit sie notwendig sind.
  3. Die Möglichkeit der Rechtfertigung von Beschränkungen mit sog. ungeschriebenen Rechtfertigungsgründen zwingenden Erfordernissen des Allgemeininteresses.
80
Q

b) Inwiefern schränkte das Urteil Keck die sehr weite Auslegung der Warenverkehrsfreiheit ein? (2 P)

A

Rs Keck besagt, dass sog. Verkaufsmodalitäten, also Regelungen darüber, wer was, wann & wie verkaufen darf, aus dem Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ausgenommen ist, wenn sie ausländische und inländische Waren gleichermaßen berühren.

81
Q

a) Innerhalb welchen Organs wird nach Generaldirektionen unterschieden? (2P)

A

Innerhalb der Kommission (Art.17 EUV) wird nach Generaldirektionen unterschieden. Dies sind Fachabteilungen für verschiedene Politikbereiche. Aufgabe der Generaldirektionen ist es Strategie, Rechtsvorschriften und Förderprogramme der EU umzusetzen und zu verwalten.

82
Q

b) Was ist die Aufgabe von Agenturen? (1P)

A

Nehmen spezifische Aufgaben im Rahmen des EU-Rechts wahr, sind von den Organen getrennte Einrichtungen; man unterscheidet zw. Exekutiv & Satellitenagenturen.

Exekutivagenturen sind zentral in Brüssel unter dem Dach der Kommission angesiedelt und dienen der Verwaltung besonderer Unionsprogramme.

Satellitenagenturen sind von der Kommission unabhängig und dezentral auf die MS aufgeteilt.