2. Modul Flashcards
Rechtliche Grundlagen, Recht der Architekten und Ingenieure/HOAI, Recht der Projektsteuerung (29 cards)
Besonderheiten des Werkvertrages gem. §§ 631 ff. BGB
z.B. Mängelhaftung, Abnahme
Besonderheiten des Bauvertrages gem. §§ 651a ff. BGB
z.B. Anordnungsrecht, Vergütungsanpassung
Kriterien der Aufgabenzuweisung der Projektsteuerung
- nach Projektstufen
- nach Handlungsbereichen
- nach Tätigkeitsinhalten
mögliche Aufgaben eines Projektsteuerers nach Projektstufen (ähnlich wie HOAI Lph.)
- Projektvorbereitung
- Planung
- Ausführungsvorbereitung
- Ausführung
- Projektabschluss
Handlungsbereiche eines Projektsteuerers
- Organisation
- Qualitäten und Quantitäten
- Kosten
- Termine
mögliche Aufgaben eines Projektsteuerers nach Tätigkeitsinhalten
- Planen
- Beraten
- Steuern
- Vorbereiten
- Entscheiden
- Kontrollieren
Synonyme für Projektsteuerung in Abhängigkeit des Umfangs der Tätigkeitsinhalte
- Projektmanagement (alles)
- Projektsteuerung (Planen, Beraten, Steuern, ggf. Vorbereiten, ggf. Kontrollieren)
- Projektleitung (Vorbereiten, Entscheiden, ggf. Kontrollieren)
- Controlling (Kontrollieren)
Definition Projektsteuerung
- Übernahme von Auftraggeberfunktionen
- im Projekt
- fachbereichsübergreifend
- freiberuflich
Was sind Beispiele für Tätigkeitsbereiche der Objektüberwachung in der Immobilienrealisierung (in Abgrenzung zur Projektsteuerung)?
Objekt (vs. Projekt): z.B. • Zeichnungen, • Berechnungen, • Beschreibungen
Organisationsformen der Projektsteuerung
Linienfunktion • tritt als Projektmanager auf • Bindeglied zwischen AG und Baufirmen, Planern, etc. Stabsfunktion • beratende Funktion der Projektleitung
Die drei Formen des Construction Managers
- Construction Management - at agency
- Management Contractor
- Management Contractor „at risk“
Was ist Construction Management - at agency?
Vergleichbar mit deutschen Projektmanagementeinsatzformen, aber stärkere Integrationsfunktion
Was ist Construction Management - Management Contractor?
Projektmanager beauftragt (Planer und) ausführende Unternehmen als Geschäftsbesorger im eigenen Namen und koordiniert diese eigenverantwortlich
Was ist Construction Management
- Management Contractor „at risk“?
Der Projektmanager beauftragt (Planer und) ausführende Unternehmen als Geschäftsbesorger im eigenen Namen und koordiniert diese eigenverantwortlich.
Zusätzlich übernimmt der Projektmanager Kostenzusagen im Sinne eines garantierten Maximumpreises
Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen gem. § 650p BGB
- Leistungen erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauwerks oder der Außenanlage erforderlich sind
- vereinbarte Planungs- und Überwachungsziele erreichen
- oder: Planungsgrundlage zur Ermittlung dieser Ziele erstellen (inkl. Kosteneinschätzung)
Vergütungsmodelltypen
Grundmodelle • Zeithonorare • Pauschalvergütungen Weiterentwicklungen • Cost-plus-Vereinbarungen • Erfolgsabhängige Vergütungen (Pauschale mit Bonus-Malus-Regelung)
Festlegung des Leistungssolls im Vertrag
a) durch Aufzählung im Vertrag
b) durch Verweis auf Leistungsbild (= Katalog) der HOAI (Achtung: oft zu global beauftragt, besser selektiv, da bezahlt werden muss, was beauftragt ist)
Inhalte der Leistungsverpflichtung
- Leistungsbilder
- Leistungsinhalte
- Leistungszeit
Leistungsbilder Planung
Flächenplanung • Bauleitplanung • Landschaftsplanung • Verkehrsplanung Objektplanung • Gebäude und raumbildende Anbauten • Freianlagen • Ingenieurbauwerke Verkehrsanlagen • Verkehrsanlagen Fachplanung • Tragwerk • Technische Ausrüstung
Ferner:
• Beratungsleitungen zu Bauphysik, Schallschutz, Akustik, Bodenmechanik
• Planungsleistungen zu Brandschutz, Lichtplanung Fassadenplanung
Welche Möglichkeiten zur Klarstellung der Leistungsinhalte gibt es?
a) Konventionelle Leistungsbeschreibung (Orientierung an der HOAI)
b) Funktionale Leistungsbeschreibung
Mögliche Definition der Leistungszeit nach…
- vertraglich definierter Kalenderfrist
- vertraglich definierter Nichtkalenderfrist
- vertraglich eingeräumtem Terminsbestimmungsrecht
- gesetzlicher Regelung
Wann darf das Honrar frei (also nicht nach HOAI) vereinbart werden?
- bei von der HOAI nicht erfassten Leistungsbildern
* außerhalb des Kostenrahmens der HOAI
Voraussetzungen der Abnahme nach Architekten- und Ingenieurvertrag gem. §§ 650p ff.
- Im Wesentlichen fertiggestellte Leistung
- Keine wesentlichen Mängel
- 1 Kein Fehlen wesentlicher vereinbarter Beschaffenheitsmerkmale
- 2 Kein Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik
- 3 Keine wesentlichen gebrauchsbeeinträchtigenden Fehler
Wirkungen der Abnahme nach Architekten- und Ingenieurvertrag gem. §§ 650p ff.
- Übergang der Leistungs- und Preisgefahr auf den AG
- Beweislastumkehr für Mängel
- Beginn der Verjährung der Mängelansprüche
- Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche wegen
- 1 bekannter Mängel (ausgenommen Schadenersatz)
- 2 Vertragsstrafe
- Werklohnfälligkeit
- Wegfall der Vorleistungspflicht des AN
- Beschränkung des Erfüllungsanspruches