3. Modul Flashcards
Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Baunebenrecht (37 cards)
verfassungsrechtliche Grundlagen des öffentlichen Baurechts
Eigentumsgrundrecht - Art. 14 GG
Rechtsgrundlagen des öffentlichen Rechts für Baurecht
Bundesrecht: • Bodenordnung • Bauplanungsrecht • BauGB Landesrecht: • Bauordnungsrecht • Denkmalschutz • LBauO Kommunalrecht: • (Baunebenrecht) Dezentrale Normen im Bau-, Abgaben- und Steuerrecht
Eingangsvoraussetzung/-fragestellung im Baurecht
- Baugenehmigung oder
* Entbehrlichkeit der Baugenehmigung
übergeordnete Kategorien des Baurechts
- Bauplanungsrecht
- -ordnungsrecht
- -nebenrecht
sonstige Regelungen im Baurecht
• Nachbarrecht
Prüfpunkte der Bauleitplanung
- Vorliegen eines Bebauungsplans
- Art der baulichen Nutzung
- am Bau Beteiligte
- Bauaufsichts-/Vewaltungsverfahren
- Bußgeld- und sonstige Vorschriften
Prüfpunkte Baunebenrecht
- Wirtschaftsverwaltungsrecht
- Umweltschutzrecht
- Denkmalschutzrecht
- Sonstige baurelevante Vorschriften
Kapitel des Bauplanungsrecht
- Grundlagen
- Bauen mit Bebauungsplan
- Bauen ohne Bebauungsplan
(4. Restriktionen nach besonderem Städtebaurecht)
(5. Städtebaulicher Vertrag)
Definition Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Bestandteile des Bebauungsplans
- Zeichnung
- Beschreibung von „Art und Maß“ der baulichen Nutzung
- Begründung:
Allgemeiner Teil:
• Ziele
• Zwecke
• wesentliche Auswirkungen
Besonderer Teil:
• Umweltbericht zur Dokumentation des Ergebnisses der erforderlichen Umweltprüfung - Zusammenfassende Erklärung:
• Erläuterungsbericht gemäß § 10 Abs. 4 BauGB
mögliche Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Allgemeines Wohngebiet (WA), Kerngebiet (MK), Sondergebiet bei atypischen Nutzungen (SO))
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Festsetzung von Geschoss- und Grundfläche (GFZ, GRZ))
- Ausnahmen
Arten der baulichen Nutzung gem. §§ 2-11 BauNVO (“XY-Gebiet”)
- Kleinsiedlungsgebiet (WS) → § 2 BauNVO
- Reines Wohngebiet (WR) → § 3 BauNVO
- Allgemeines Wohngebiet (WA) → § 4 BauNVO
- Besonderes Wohngebiet (WB) → § 4a BauNVO
- Dorfgebiet (MD) → § 5 BauNVO
- Mischgebiet (MI) → § 6 BauNVO
- Urbanes Gebiet (MU) → § 6a BauNVO
- Kerngebiet (MK) → § 7 BauNVO
- Gewerbegebiet (GE) → § 8 BauNVO
- Industriegebiet (GI) → § 9 BauNVO
- Sondergebiet (SO) → §§ 10, 11 BauNVO
Was ist in Abhängigkeit der Gebietseinstufung nach BauNVO geregelt?
(Woraus genau besteht das “Maß der baulichen Nutzung”?)
- Grundflächenzahl (GRZ) (Verhältnis Grundfläche/Grundstücksfläche)
- Geschossflächenzahl (GFZ) (Verhältnis Geschossfläche/Grundstücksfläche)
- Baumassenzahl (BMZ) (Verhältnis Baumasse [m³]/Grundstücksfläche [m²])
- Vollgeschosse (Festsetzung eines Höchstmaßes, ggf. Mindestmaß oder zwingendes Maß)
mögliche Bauweisen nach § 22 BauNVO
- offen (Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen bis 50m)
* geschlossen (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand)
Was ist eine Baulinie?
Es muss zwingend auf dieser Linie gebaut werden.
Was ist eine Baugrenze?
Gebäude/Gebäudeteile dürfen diese nicht überschreiten. Ein Zurücktreten hinter die Baugrenze ist zulässig.
Was definiert die Bebauungstiefe?
Größter zulässiger Abstand von der tatsächlichen Straßengrenze
Was für Planungsinstrumente gibt es?
- (Bundes-)Raumordnung
- Landesplanung
- Regionalplan
- Flächennutzungsplan
- Bebauungsplan
Was ist Inhalt des Flächennutzungsplans gem. BauGB § 5?
Darstellung der... • städtebaulichen Entwicklung • Art der Bodennutzung • voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ... für das ganze Gemeindegebiet
Welche Arten von Baufläche werden im Flächennutzungsplan ausgewiesen?
- Wohnbauflächen (W)
- gemischte Bauflächen (M)
- gewerbliche Bauflächen (G)
- Sonderbauflächen (S)
Zweck des Flächennutzungsplan gem. § 8 BauGB
Grundlage der Bebauungspläne
Wann ist ein Verzicht auf einen Bebauungsplan möglich?
- wegen Aufwandes
- wegen fehlender Erforderlichkeit für geordnete städtebauliche Entwicklung
Voraussetzung: Einhaltung der Maßstäbe und Standards der Vorgaben
• für den Innenbereich gemäß § 34 BauGB
• für den Außenbereich gemäß § 35 BauGB
AGL für Zulässigkeit von Bauvorhaben?
§§ 30, 31, 33-35 BauGB
Beplanter Bereich:
§ 30: Festsetzungskonformität
§ 31: Ausnahme/Befreiung
§ 33: Vorabgenehmigung
Unbeplanter Bereich:
§ 34: Innenbereich (idR. Rechtsanspruch auf Bebauen bei Einfügen)
§ 35: Außenbereich (idR. Bauverbot)
Bauen im ungeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB
Gebot der Einfügung
• nach Art und Maß der baulichen Nutzung
• nach Bauweise
Die Erschließung (Zugang und Versorgung) muss gesichert sein