4. Modul Flashcards
Bauvergaberecht, Bauvertragsrecht (20 cards)
Kurzdefinition für das “Vergaberecht”
Verfahrensrecht für den Einkauf mit öffentlichen Mitteln
elementare Prinzipien des europäischen und deutschen Vergaberechts
- Wettbewerbsprinzip
- Transparenzprinzip
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Mittelstandsförderung
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Vergaberechts
- Auftrag zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen
- Beschaffungsakt
- Entgeltlichkeit
Vergabegrundsätze
- Wettbewerbsprinzip
- Transparenzgebot
- Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlungsgrundsatz
- Vergabe an leistungsfähige Unternehmen, § 97 Abs. 3 GWB
- Berücksichtigung mittelständischer Interessen, § 97 Abs. 4 GWB
- Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot
- Nichtberücksichtigung vergabefremder Aspekte
Schwellenwerte für Bauleistungen zur europaweiten Ausschreibung
5.548.000 Euro netto
darüber: europaweite Ausschreibung
Rechtsgrundlage zur Vergabe von Bauleistungen durch die öffentliche Hand
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A 2016)
Vergabearten
europaweit (VOB/A-EU)
• Offenes Verfahren
• Nicht offenes Verfahren
• Verhandlungsverfahren (mit/ohne Teilnahmewettbewerb)
national (VOB/A 1. Abschnitt)
• Öffentliche Ausschreibung (Regelverfahren)
• Beschränkte Ausschreibung (mit/ohne Teilnahmewettbewerb)
• Freihändige Vergabe
Ferner (EU-weit, nahezu keine praktische Bedeutung)
• wettbewerblicher Dialog
• Innovationspartnerschaft
Was hat Vorrang bei europaweiter Ausschreibung?
offenes Verfahren und nicht offenes Verfahren sind nach dem Teilnahmewettbewerb gleichranging
Was hat Vorrang bei nationaler Ausschreibung?
öffentliche Ausschreibung als Regelverfahren
strenger als europaweit
Verfahrensarten bei besonderer Dringlichkeit
- Freihändige Vergabe
* Verhandlungsverfahren ohne TW
Voraussetzung für freihändige Vergabe oder Verhandlungsverfahren ohne TW
- nicht vorhersehbare Umstände
- Gründe nicht dem AG anzulasten
- Besondere Dringlichkeit (Fristen [selbst Beschleunigtes Verfahren] können nicht eingehalten werden)
Phasen im Verhandlungsverfahren (EU)/ nicht offenen Verfahren (EU)
- Vorbereitungsphase
- Publizitätsphase
- Teilnahmewettbewerb
- Angebots- und Verhandlungsphase (Prüfung, Wertung, Verhandlung)
- Zuschlagsphase
Phasen des offenen Verfahren (EU) / der öffentlichen Ausschreibung (national)
- Vorbereitungsphase
- Publizitätsphase
- Angebotsphase
- Prüfungs-/Wertungsphase
- Zuschlagsphase
Unternehmereinsatzformen
- Einzelunternehmer
- Generalunternehmer
- Generalübernehmer
- Totalunternehmer
- Totalübernehmer
Vergütungsformen
- Einheitspreisvertrag
- Pauschalvertrag
- Detail-Pauschalvertrag
- Global-Pauschalvertrag
- Stundenlohnvertrag
• Selbstkostenerstattung mit/ohne GMP
Voraussetzungen einer Abnahme
- im Wesentlichen fertige Leistung
- keine wesentlichen Mängel
- kein Fehlen wesentlicher vereinbarter Beschaffenheitsmerkmale
- kein Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
- keine wesentlichen gebrauchsbeeinträchtigenden Fehler
Formen der Abnahme
- Stillschweigende Abnahme
- Formlose Abnahme auf Verlangen
- Förmliche Abnahme
- Fiktive Abnahme
fiktive Abnahme
- Unternehmer setzt angemessene Frist zur Abnahme
* Besteller verweigert Abnahme nicht unter Angabe von min. eines Mangels
Rechtsfolgen der Abnahme
- Übergang der Leistungs- und Preisgefahr auf den AG
- Beweislastumkehr für Mängel
- Beginn der Verjährung der Mängelansprüche
- Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche wegen
- 1 bekannter Mängel (ausgenommen Schadensersatz)
- 2 Vertragsstrafe
- Werklohnfälligkeit
- Wegfall der Vorleistungspflicht des AN
- Beschränkung des Erfüllungsanspruchs
Was ist seit 2018 ein Novum im BGB?
Anordnungsrecht des Bestellers gem. § 650b BGB
- „Änderungen des vereinbarten Werkerfolges“
- NICHT: „Änderungen, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolges notwendig sind“