§21 BGer Flashcards

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Q

Definition Gericht

A

Ein Gericht im Verfassungssinne ist eine Behörde, die organisatorisch und personell, nach der Art ihrer Ernennung, der Amtsdauer, dem Schutz vor äussereren Beeinflussungen und nach ihrem Erscheindungsbild sowohl gegenüber anderen Behörden als auch gegenüber den Parteien unabhängig und unparteiisch ist.

> keine Weisungsgebundnenheit
Keine Unselbständigkeit

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