§17 Gewaltenteilung im Verfassungsstaat Flashcards
Macht und Machtbegrenzung im Verfassungsstaat
Zentrale Aufgabe von staatl. Organen: Herstellung verbindlicher Entscheidungen.
Organisationsrecht: Entscheider einrichten, erhalten, Kompetenzen verteilen.
> dies verleiht Machtstellung < kann missbraucht werden
Machtproblem: Verfassung muss diese Stellungen schaffen (Funktion Staat)
> der Machtausübung Schranken setzten, um Freiheit zu sichern!>
Montesquieu als Begründer der Gewaltenteilungslehre
il faut que le pouvoir arrête le pouvoir
checks and balances
Weitere Mittel zur Machtbegrenzung:
Wahl auf Amtszeit 145, Zweikammersystem 148, periodische Wahlen Volksvertretung 149, Wiederwahlbeschränkung und Rotation 152 176, Kollegialprinzip 177, Öffentlichkeit und Transparenz 30, 158, 180
Das verfassungstheoretische Leitbild…
GT als fundamentales Organisationsprinzip des liberalen Verfassungsstaates
Ziel: mit Machtbegrenzung und Kontrolle: Machtmissbrauch verhindern.
Macht auf Organe aufteilen, die gegenseitig kontrollieren und hemmen.
Ziel: individuelle und politische Freiheit der Bürger sichern.
Die drei Hauptfunktionen
- *Rechtsetzung** (Erlass generell-abstrakter Normen)
- *Vollzug** (administrative Rechtsanwendung)
- *Rechtsprechung** (richterliche Rechtsanwendung)
auf unabhängige Staatsorgane/Organgruppen verteilen
- *Legislative** (Parlament/Gesetzgeber)
- *Exekutive** (i.w.S: Regierung und Verwaltung)
- *Judikative** (Gerichte)
= organisatorisch-funktionelle Gewaltenteilung
wird mit personellen-subjektiven Gewaltenteilung verknüpft
Diese Machtbändigung wird verknüpft mit Gewaltenhemmung (Kontrolle)
…und seine Grenzen
Staatspraxis setzt GT nicht mit letzter Konsequenz um.
Gefahr der Blockade / Theorie kann nicht lückenlos auf Praxis angewandt werden
Wahlen, Haushaltsführung, Planung lassen sich nicht zuordnen.
Aussenpolitik: Arbeitsteiliges Zusammenwirken von Regierung/Parlament
Beteiligung Regierung an Gesetzgebung / Richterliche R.Fortbildung
= Durchbrechung der Gewaltenteilung
Unterscheide: GT als (rechts)politischer Leitidee *Verfassungstheorie* GT als Vorgabe des positiven Verfassungsrechts (zB 51) *Verfassungsdogmatik*
Gewaltenteilung als Leitidee im Bund
- Titel BV: oberste Bundesbehörden (BVers, BR, BGer)
> Leitidee der Gewaltenteilung > zentrale Aufgaben auf diese verteilt.
strenge personelle Gewaltenteilung vgl. 144
organisatorisch-funktionelle GT mannigfach relativiert Gewaltenverschränkung
BVers: Neben Gesetzgebung auch Eintscheid über Einzelakte
Kein Rechtsetzungsmonopol, aber herausgehobene Stellung 148 I
Handlungen der richterlichen Kontrolle weitgehend entzogen 189 IV, 190
BR: Neben Vollzug durch Verwaltung 182 II: Staatsleitung und Rechtsetzung
BGer: neben Rspr.: Selbstverwaltung/Aufsicht, auch Rechtsetzung (BGerRegl.)
Oft Zusammenwirken nötig: zB Aussenpolitik, parl. Kontrolle Verwaltung
Regierungsformen im gewaltenteiligen Verfassungsstaat
Unterschiedliche Lösungen des Machtproblems > zwei Haupttypen
parlamentarisches Regierungssystem
Regierung vom fortdauernden Vertrauen des Parlaments abhängig
Mehrheits-Partei stellt Regierung
Vertrauensvotumg gegen Reg / Auflösung geg. Parlament
Exekutive zweigliedrig: Regierung/Verwaltung und Staatsoberhaupt (Repräsent.)
Präsidialsystem
Präsident vom Parlament unabhängig,
feste Amtszeit, (volks)gewählt, Fachminister
Mischformen
semi-präsidentielle System in Frankreich: Präsi grosse Stellung
Regierung von Präsident und Parlament abhängig
parlamentarisches Regierungssystem
Regierung
an der Spitze: Regierungchef, darunter: Fachminister
Regierungsbildung meist zweistufig: Wahl Regierungschef > ernennt Minister
evtl. Bestätigung/Einsetzung durch Staatsoberhaupt oder Parlament
Abhängigkeit Regierung - Parlament
politische Verwantwortlichkeit kann sich jederzeit realisieren.
Zentrales Ziel der Regierung: stabile Mehrheiten im Parlament
Loyalität der Parlamentarier des Regierungslagers Fraktionsdisziplin
Machthemmung/Kontrolle weniger Parl.-Reg, sondern Mehrheit-Opposition
pro
Rasche Handlung, wenn Regierungslager einig.
Hohe Führbarkeit des Systems
Wirksamer Handlungsdruck der Opposition
contra
Regierungsstabilität bei instabilen Mehrheiten
Blockierung bei unklaren Mehrheiten / Häufige Wechsel
Kleinen Parteien kann überdimensionale Bedeutung zukommen ^Mehrheitsbildung^
Präsidialsystem
Regierung
Macht in einer Person konzentriert, aber starke Gegengewichte:
eigenständiges Parlament, Justiz mit Kontrollbefugnissen
auf bestimmte Amtsdauer gewhählt: nicht von Vertrauen Parlament abhängig.
Umgekehrt: keine Möglichkeit zur Auflösung des Parlaments = Stabilität
checks and balances zw. Parlament - Regierung
Präsident ist gleichzeitig Regierungschef und Staatsoberhaupt.
indirekte Wahl: landesweite Wählerlegitimation
Minister stehen unter Präsident
präsidiales Veto für Gesetze (überstimmbar 2/3 Mehrheit)
CH-Regierungssystem
keine Zuordnung in die beiden Typen möglich.
Parlament - Regierung unabhängig (Kein Vertrauenvotum/ParlAuflösung)
Spitze Regierung: Regierungskollegium (nicht Einzelperson)
Regierungsmitglieder werden vom Parlament gewählt (nicht bloss bestätigt)
oft als Direktorialsystem bezeichnet, Merkmale:
- Fehlen parlamentarischer Instrumente (Kein Vertrauenvotum/ParlAuflösung)
- Fehlen des Regierungschefs / Fehlen Staatsoberhaupt
- direktdemokratische Instrumente (gleichen fehlende Oppositon aus)
- proportionale Repräsentation/Konkordanz: Vielparteienregierung
pro
Stabilität, demokr. Legitimation, gute Akzeptanz/Umsetzung der Massnahmen
contra
schwerfälliges Entscheidungsverfahren, anfälligkeit Blockaden
Herausforderungen
Verschmelzung/Verwischung der GT im Rahmen der
kooperativen Gewaltenteilung
Internationale Zusammenarbeit