2.5. (KEC.V.01 -3) Die HAFTUNG FÜR DIE INHALTE DER WEBSEITE| Sortimente im Onlinevertrieb gestalten und die Beschaffung unterstützen Flashcards
(20 cards)
2.5. (KEC.V.01 -3) Die HAFTUNG FÜR DIE INHALTE DER WEBSEITE| Sortimente im Onlinevertrieb gestalten und die Beschaffung unterstützen
Frage (3.1) : Wer haftet im Falle von Rechtsbrüchen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt? Mitarbeiter, Administrator oder Betreiber einer Internetseite?
Antwort: In der Regel haftet der Betreiber der Internetseite, da er für die Inhalte und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verantwortlich ist. Mitarbeiter oder Administratoren haften nur bei eigenem Verschulden oder grober Fahrlässigkeit.
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Frage (3.2) Wie ist die Rechtslage bei der Haftung für fremde Inhalte?
Antwort:
Für fremde Inhalte (z. B. durch Links oder Nutzerbeiträge) haftet der Webseitenbetreiber grundsätzlich nicht, sofern er keine Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat und diese nach Bekanntwerden unverzüglich entfernt (§ 7–10 TMG). Eine Prüfpflicht besteht nur eingeschränkt – z. B. bei konkretem Verdacht.
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Frage (3.3) | Was ist ein Disclaimer?
Antwort:
Eine Angabe, durch die sich der Betreiber der Webseite von rechtswidrigen Inhalten Dritter distanziert.
Die Angabe, dass man keine Urheberrechtsansprüche auf die mit externen Links verknüpften Inhalte Dritter erhebt.
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Frage (3.4) | Führen Sie Richtlinien und grundsätzliche Vorgehensweisen für die Erstellung eines Haftungsausschlusses (Disclaimers) auf.
Antwort:
- Die rechtliche Wirksamkeit des Disclaimers ist aufgrund
uneinheitlicher Rechtsprechung umstritten. - Für eine bestmögliche Absicherung wird empfohlen, eigene Inhalte von den Inhalten Dritter deutlich abzugrenzen:
- Kontrolle der verlinkten Webseiten
- Der Verzicht der Verlinkung rechtswidriger Inhalte
- Angabe des Datums der Verlinkung in unmittelbarer Nähe der Verlinkung
- (Inhalte der verlinkten Seite können sich trotz gleichbleibender Adresse ändern und dadurch auch im Nachhinein rechtswidrig werden)
- Kennzeichnung externer Links als eben solche
- Öffnung externer Inhalte durch Öffnen eines neuen Fensters
- Öffnung externer Inhalte nach Belehrung durch ein Informationsfenster, dass man die Webseite durch Folgen des Links verlässt
- Stichprobenartige Kontrollen in regelmäßigen Abständen, ob sich Inhalte in verlinkten Webseiten verändert haben
- Entfernung rechtswidriger Inhalte unverzüglich bei Kenntnisnahme des Sachverhalts
- Nennung des Verantwortlichen im Disclaimer
ChatGPT:
Hier ist eine strukturierte und einfach erklärte Antwort auf Frage 3.4:
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Richtlinien und grundsätzliche Vorgehensweisen für die Erstellung eines Haftungsausschlusses (Disclaimer)
Ein Haftungsausschluss dient dazu, die eigene rechtliche Verantwortung zu begrenzen, z. B. für Inhalte auf einer Website. Damit er wirksam ist, sollten bestimmte Richtlinien und Vorgehensweisen beachtet werden:
- Klar und verständlich formulieren
• Der Text muss leicht verständlich und nicht irreführend sein.
• Juristensprache vermeiden – klare Aussagen bevorzugen. - Relevante Haftungsbereiche abdecken
• Inhaltliche Richtigkeit (z. B. bei Blogbeiträgen)
• Externe Links (z. B. „Wir übernehmen keine Haftung für verlinkte Seiten.“)
• Keine Garantie für Aktualität, Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit
• Technische Probleme (z. B. durch Downloads) - Gesetzliche Grenzen beachten
• Ein Disclaimer kann keine gesetzliche Haftung vollständig ausschließen, z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
• Der Ausschluss muss nach deutschem Recht zulässig sein – manche Klauseln sind sonst unwirksam. - Sichtbarkeit sicherstellen
• Der Disclaimer sollte auf der Website leicht auffindbar sein (z. B. im Footer oder Impressum).
• Idealerweise mit einem eigenen Link benennen: „Haftungsausschluss“ oder „Disclaimer“ - Gültigkeitsbereich angeben
• Für welche Inhalte gilt der Haftungsausschluss? (eigene Beiträge, Kommentare, externe Inhalte, Downloads etc.)
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Merksatz:
„Ein Disclaimer schützt – aber nur im Rahmen des Gesetzes und wenn er klar und sichtbar ist.“
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Frage (3.5) |Nennen Sie Werke, die durch das Urheberrecht geschützt werden.
Antwort:
Sprachwerke
Filmwerke
Musikwerke
Lichtbildwerke
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Frage (3.6) | Nennen Sie vier Grundsätze des Urheberrechts.
Antwort:
1. Genereller Schutz vor Änderung und Entstellung von Werken
2. Es liegt im Ermessen des Urhebers, ob er mit der Urheberschaft eines Werks überhaupt in Verbindung gebracht werden möchte.
3. Alleinige Bestimmung über die die Nutzung des Werks liegt beim Urheber
4. Der Urheber allein kann Dritten die Nutzung seiner Werke erlauben.
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Frage (3.7) | Welche Ausnahmen vom uneingeschränkten Urheberrecht kennen Sie? Nennen Sie in dem Zusammenhang drei Details.
Antwort:
Private Kopien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
1. Die Kopie darf keinem Erwerbszweck dienen.
2. Die Kopie darf nicht verbreitet werden.
3. Es darf nicht gegen geltende Gesetze verstoßen werden.
4. Das Zitatrecht
5. Einbindung von Pressenachrichten (z. B. mit Links)
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Frage (3.8) | Welche rechtlichen Folgen können Urheberrechtsverletzungen haben?
Antwort
Der Urheber
1. kann verlangen, seine Inhalte entfernen zu lassen.
2. hat zusätzlich ein Recht auf Schadenersatz durch konkrete Schäden.
3. hat Anspruch auf den Gewinn, den der Urheberrechtsverletzende durch die Nutzung seines Werks gemacht hat.
4. kann den Urheberrechtsverletzenden abmahnen.
5. kann nach der Abmahnung eine Unterlassung fordern, weitere Urheberrechtsverletzungen zu begehen.
6. hat ein Auskunftsrecht über Identität und Geschäftspraktiken des Urheberrechtsverletzenden.
Fotos:
1. Keine Fotos/Veröffentlichung von Fotos von Personen in privaten Bereichen (Wohnung, Blickschutz)
2. Stichpunkt: Recht am eigenen Bild
mögliche Folgen/Konsequenzen
1. Strafrechtliche Folgen (Strafantrag, Strafverfolgung, Haftstrafe)
Zusammenfassung der möglichen Kosten durch Urheberrechtsverletzungen:
1. Schadensersatz
2. Abmahngebühr
3. Anwaltskosten
4. Gebühren für Gutachter
5. Geldbuße
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Was ist eine Marke im rechtlichen Sinne?
Ein rechtlich geschütztes Zeichen, das Produkte eines Unternehmens eindeutig erkennbar macht und von anderen unterscheidet.
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Welche drei Hauptarten von Marken gibt es?
Unternehmensmarke (z. B. Microsoft), Herstellermarke (z. B. Milka), Handelsmarke (z. B. Ja!)
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Nenne Gestaltungselemente einer Marke.
Markenname, Markenzeichen, Formen & Design, Farben, Schrifttypen, Logos, Charaktere, Slogans, typische Motive
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Welche Markenarten unterscheidet man?
Wortmarken, Zeichenmarken, Bildmarken
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Welche Vorteile bietet ein Markenartikel für Kunden?
Vertrauen durch bekannte Qualität, Bekanntes Preisniveau, Prestige, Leichte Wiedererkennung
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Welche Vorteile bietet ein Markenartikel für Unternehmen?
Unterscheidung vom Wettbewerb, Schutz vor Nachahmung, Vertrauenssteigerung beim Kunden
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Was sind Merkmale eines Markenartikels?
Einheitliches Design, Gleichbleibende Qualität, Werbung direkt an den Verbraucher gerichtet
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Welche Schutzrechte gibt es und was schützen sie?
Patent (Erfindungen, 20 Jahre),
Gebrauchsmuster (Gegenstände, 3–10 Jahre), Geschmacksmuster (Design, 25 Jahre),
Marke (Kennzeichen, 10 Jahre)
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Warum ist Markenschutz bei Domains wichtig?
Eine Domain allein gibt keinen Markenschutz. Erst die Eintragung ins Markenregister schützt vor Verwechslung und Nachahmung.
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Was ist bei Domains im Webshop zu beachten?
Domain sollte markant und einprägsam sein, Eintragung im Markenregister nötig, Überwachung wegen ähnlicher Domains
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Was gilt für Suchfunktionen im Webshop?
Nur Produkte der gesuchten Marke dürfen bei Markennamen angezeigt werden, sonst Markenrechtsverletzung
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Was ist erlaubt bei Gattungsbegriffen?
Bei Begriffen wie „Fahrrad“ dürfen Produkte verschiedener Marken gezeigt werden.