§ 263a - Computerbetrug Flashcards

(20 cards)

1
Q

Wie prüft man 263a?

A

I. TB
1. Obj. TB
a) Tathandlung
aa) Nr. 1
bb) Nr. 2
cc) Nr. 3
dd) Nr. 4
b) Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs
c) Vermögensschaden
2. Subj. TB
a) Vorsatz
b) Bereicherungsabsicht

II. Rechtswidrigkeit
III. Schuld

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2
Q

Was sind die vier möglichen Tathandlungen von 263a?

A
  1. Unrichtige Gestaltung des Programms
  2. Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
  3. Unbefugte Verwendung von Daten
  4. Unbefugte Einwirkung auf den Ablauf
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3
Q

Was für Fälle erfasst 263a I Nr. 2?

A

Die Fälle der “Inputmanipulation”

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4
Q

Wann sind Daten unrichtig?

A

Wenn der durch sie vermittelte Informationsgehalt keine Entsprechung in der Wirklichkeit hat

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5
Q

Wann sind Daten unvollständig?

A

Wenn sie den zu Grunde liegenden Lebenssachverhalt nicht ausreichend erkennen lassen

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6
Q

Wann werden Daten verwendet?

A

Wenn sie in einen Datenverarbeitungsvorgang eingebracht werden

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7
Q

Was entpsricht die Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorganges und wann liegt sie vor?

A

Sie entspricht dem Irrtum und der Vermögensverfügung und liegt vor, wenn das Ergebnis von demjenign abweicht, das ohne dieTathandlung erzielt worden wäre. Der Datenverarbeitungsvorgang muss unmittelbar vermögensmindernd wirken

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8
Q

Was entspricht der Begriff des Vermögensschadens und wann liegt er vor?

A

Er entspricht dem Vermögensschadensbegriff des Betrugs und liegt vor, wenn das Ergebnis des Datenverarbeitungsvorganges unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts des Opfervermögens führt

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9
Q

Wer hat einen Schaden, wenn mit einer Kreditkarte beim Bankomat Geld abgehoben wird?

A

Bank und Kontoinhaber. Kontoinhaber, weil ihm das Geld flöten geht und Bank, weil sie dem Kontoinhaber das Geld ersetzen muss. Der CPB muss dann aber trotzdem nur einmal geprüft werden, da die Zahlstelle - analog zum Dreiecksbetrug - zum Lager des Kunden gehört

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10
Q

Was ist ein Programm?

A

Eine aus Daten bestehende Arbeitsanweisung an den Computer

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11
Q

Wann ist ein Programm unrichtig? Nenne beide Meinungen und ihre Kernthesen

A

M1: Subjektive Auffassung
Es kommt darau an, ob das Programm dem Willen des Verfügungsberichigten entspricht

M2 (hM): Objektive Auffassung
Wenn bei dem Datenverabreitungsprozess kein objektiv zutreffendes Ergebnis entsteht

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12
Q

Was spricht für die subj. Auffassung bzgl. der Unrichtigkeit eines Programms?

A

(+) Wille des Gesetzgebers, da es so in der Regierungsbegründung zum Ausdruck kommt

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13
Q

Was spricht für die obj. Auffassung bzgl. der Unrichtigkeit eines Programms?

(hM)

A

(+) Kriminalpolitische Erwägungen
(+) Kommt bei (konkludenten) Täuschungen iRd 263 I auf normative Gesichtspunkte an, deshalb auch beim CPB

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14
Q

Wann werden Daten unbefugt verwendet?

A

M1: Subjektive Ansicht
Datenverwendung ist unbefugt, wenn der erkennbare Wille des Verfügungsberechtigten entgegensteht

M2: Computerspezifische Ansicht
Die Daten müssen auf computerspezifische Weise ordnungswidrig auf die Datenverarbeitung eingewirkt haben

M3 (hM): Betrugsäquivalente Auslegung
Datenverwendung ist unbefugt, enn sie gegenüber einem Menschen Täuschungscharakter hätte

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15
Q

Was spricht jeweils für die Meinungen hinsichtlich der unbefugten Verwendung von Daten?

A

M1: Subektive Ansicht
(+) Wortlaut der Alternative
(-) Sehr weit

M2: Computerspezifische Ansicht
(+) Charakter des 263a als “Computerdelikt
(-) Schränkt den Anwendungsbereich zu stark ein und würde dann keine Kreditkartenfälle erfassen, wofür der 263a eigentlich gedacht ist

M3 (hM): Betrugsäquivalente Ansicht
(+) Funktion des CPB als Lückenfüller des 263

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16
Q

Was setzt eine “sonst unbefugte Einwirkung” (nach der hM) nicht voraus?

A

Dass der Täter Daten in das Computerprogrmm eingibt, sodass insb. das Nutzen von illegal erlangtem Sonderwissen ausreicht

17
Q

Wann wird ein Programmablauf beeinflusst?

A

Wenn das Verhalten des Täters zumindest mitursächlich ein vermögensrelevantes Ergebnis herbeiführt, das ohne das Täterverhalten anders ausgefallen wäre

18
Q

Was versteht man im Strafrecht unter dem allgemeinen Datenbegriff?

A

Nach dem allgemeinen Datenbegriff sind Daten Informationen, die in einer für eine Datenverarbeitungsanlage erkennbaren Form codiert sind, unabhängig davon, ob und in welcher Form sie verarbeitet werden.

19
Q

Was ist ein Datenverarbeitungsvorgang?

A

Ein Datenverarbeitungsvorgang ist ein automatisierter Vorgang, bei dem durch Aufnahme von Daten und ihrer Verknüpfung durch Programme bestimmte Arbeitsergebnisse erzielt werden.

20
Q

Wann ist eine unmittelbare Vermögensminderung nach 263a gegeben?

A

Wenn diese ohne weitere (Zwischen-)Handlung des Täters, des Opfers oder eines Dritten durch den Datenverarbeitungsvorgang selbst eintritt