§ 3 Listen unangemessener Vertragsklauseln Flashcards

1
Q

Ausgangspunkt

A

Art. 3 (3) Klausel RL

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Q

Regelungstechnik

A

Generalklausel + Listen

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3
Q

Funktion

A
  • Konkretisierung der Generalklausel bei Vermeidung einer abschließenden Formulierung
  • Beispiele verdeutlichen, was dem Gesetzgeber wichtig war
  • Listen schaffen Rechtssicherheit
  • Listen substantiieren die Generalklausel
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4
Q

Schwarze Liste

A
  • statuieren definitive Verbote, die zur ausnahmslosen Unwirksamkeit führen
  • sehr effektive Art des Regulierens, sehr verbraucherfreundlich und hat eine marktregulierende Funktion
  • aus Perspektive der Rechtssicherheit vorzugswürdig (Flexibilität wird schon durch die Generalklausel gewährleistet)
  • keine schwarze Liste in AQCP und DCFR nur 1 Element
  • in neueren Regelwerken wie CESL und FS 5 Elemente
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5
Q

graue Listen

A
  • Vermutungen der Unfairness (in vielen MS so) oder wertungsoffene Klauseln
  • -> tatsächliche Argumentationslast, nicht Beweislast; wie gewichtig müssen Argumente sein? Noch entwicklungsfähig, zunächst nur wenig, aber gestärkt vom EuGH (heute: essential elements of fairness test, in PECL nur source of inspiration)
  • eröffnen den Raum für richterliches Ermessen
  • DCFR, FS und CESL kombinieren Vermutung der Unfairness und wertungsoffene Klausel –> ergibt jedoch keinen Sinn
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6
Q

Wo kommen Klauselverbote her?

A

experience and politics

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