GmbH: Gründungsstadien und ihre Haftung Flashcards

1
Q

Die GmbH ist kraft Gesetztes eine Handelsgesellschaft: ein sogenannter…

A

Formkaufmann

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2
Q

Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung

A

(§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG)

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Q

(§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG)

A

Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung

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4
Q

Welche Angaben muss der Gesellschaftsvertrag zwingend enthalten?

A
  • Firma (vgl. § 4 GmbHG)
  • Sitz der Gesellschaft (vgl. § 4a GmbHG)
  • Gegenstand des Unternehmens
  • Betrag des Stammkapitals
  • Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter gegen Einlage auf das Stammkapital (Stammeinlage) übernimmt
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5
Q

Wo ist geregelt, welche Angaben muss der Gesellschaftsvertrag zwingend enthalten?

A

§ 3 Abs. 1 GmbHG

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6
Q

Wie hoch ist das Stammkapital einer GmbH?

A

Konkrete Summe wird vertraglich vereinbart, muss mindestens 25.000 EURO betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG)

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7
Q

Merke:

Thema Stammkapital

A
  • Jeder Gesellschafter bringt einen Teil des Stammkapitals auf (sog. „Stammeinlage“)
  • > Hieraus ergibt sich der Geschäftsanteil
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8
Q

Was brauch es zum Gesellschaftsvertrag noch, außer der Notariellen Beurkundung?

A
  • Unterzeichnung durch alle Gesellschafter (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GmbHG) 
  • Ernennung eines oder mehrerer Geschäftsführer(s)
  • Einzahlung von mindestens 1⁄4 des Nennbetrags auf jeden Geschäftsanteil
  • Bewirken der Sacheinlagen in voller Höhe (vgl. § 7 Abs. 3 GmbHG)
  • Durch Geld- und Sacheinlagen muss mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals (d. h. 12.500 EUR) erreicht sein (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG)
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9
Q

Beispiel zur Mindestsumme:
A und B gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. A verpflichtet sich zu einer Sacheinlage im Wert von 5.000 EUR. B soll 20.000 EUR als Geldeinlage tätigen. Kann die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden, wenn A die Sacheinlage vollständig und B die Mindestbareinlage nach § 7 Abs. 2 Satz 1 GmbHG erbringt?

A
  • Eintragung kann erst erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 2 GmbHG erfüllt sind
  • Einzahlung von 1⁄4 des Nennbetrags auf die Geldeinlage = 5.000 EUR (+)
  • Sacheinlage = 5.000 EUR (+)
  • Mindestsumme (Hälfte des Stammkapitals = 12.500 EUR) nach § 7 Abs. 2 Satz 2 GmbHG erreicht?
  • (-), 5.000 EUR + 5.000 EUR = 10.000 EUR
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10
Q

Nenne die 5 Schritte die eine Gesellschaft durchlaufen muss um eine GmbH zu werden.

A
  • Gesellschafter einigen sich über GmbH- Gründung
  • Abschluss GmbH-Vertrag (notariell beurkundet)
  • Erbringung der Einlagen
  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Eintragung der GmbH
    (Mit Eintragung erlangt die GmbH Rechtsfähigkeit)
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11
Q

Vor der Entstehung einer GmbH kann es zu einer Vorgründergesellschaft kommen. Was macht sie aus?

A

 Bereits vor Beurkundung des GmbH-Vertrags haben sich mehrere Personen zusammengefunden mit dem Zweck, eine GmbH zu gründen
 Es liegt eine sog. „Vorgründungsgesellschaft“ vor
 Rechtlich handelt es sich um eine GbR bzw. um eine OHG, wenn bereits ein
Handelsgewerbe betrieben wird
 Gesellschaft endet mit Zweckerreichung, hier also mit dem notariell beurkundeten Abschluss des GmbH-Vertrags

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12
Q

Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrags entsteht die sog. “Vorgesellschaft” (Vor- GmbH).

A

 Die von der Vorgründungsgesellschaft begründeten Rechte und Pflichten gehen nicht (automatisch) auf die Vor-GmbH über (Diskontinuität zwischen Vorgründungsgesellschaft und Vor-GmbH)
 Vor-GmbH endet mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister

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13
Q

§ 11 GmbHG besagt:

A

1 Vor der Eintragung in das Handelsregister (…) besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht.
2 Ist vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft gehandelt worden, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.

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14
Q

Merke:
Alle von der Vor-GmbH begründeten Rechte und Pflichten gehen auf die GmbH über (Kontinuität zwischen Vor-GmbH und GmbH)

A

Nicht direkt 5 Punkte geben ;)

Seite 13 im KG-Recht-skript ganz gute Übersicht

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15
Q

Wie verhält es sich mit der Haftung bei einer Vorgründungsgesellschaft?

A

 Gesellschafter haften unbeschränkt und persönlich als Gesamtschuldner
 Dies gilt auch dann, wenn z. B. bereits namens der „GmbH“ oder „GmbH in Gründung“ gehandelt wird
 Haftung der Gesellschafter bleibt auch nach Eintragung der GmbH bis zur Erfüllung der Verbindlichkeit bestehen
 Beachte: § 11 Abs. 2 GmbHG gilt nicht im Vorgründungsstadium

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16
Q

Wie verhält es sich mit der Haftung bei einer Vor-GmbH? Teil 1

A

 Vorgesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen
 Gesellschafter haften der Höhe nachunbegrenzt und anteilig (entsprechend ihrem Geschäftsanteil) für alle Gesellschaftsverbindlichkeiten („Verlustdeckungshaftung“)
 Keine Haftungsbegrenzung auf die Einlage
 Es handelt sich aber grds. um eine Innenhaftung, d. h. keine Haftung
gegenüber Gläubigern der Vor-GmbH

17
Q

Wie verhält es sich mit der Haftung bei einer Vor-GmbH? Teil 2

A

 Außenhaftung ausnahmsweise, wenn Gesellschafter ihre Eintragungsabsicht nachträglich aufgeben, aber weiter ein Tätigwerden nach außen zulassen Verlustdeckungshaftung greift nur ein, wenn die Eintragung der Gesellschaft scheitert
 Der Geschäftsführer haftet nach § 11 Abs. 2 GmbHG persönlich
 Diese Haftung erlischt grds. mit Eintragung der GmbH
 Anderes gilt, wenn sich die Haftung daraus ergibt, dass der Geschäftsführer ohne Vertretungsmacht gehandelt hat

18
Q

Wie verhält es sich mit der Haftung bei der GmbH?

A

 Allein das Gesellschaftsvermögen haftet für Verbindlichkeiten der GmbH (§ 13 Abs. 2 GmbHG)
 Keine Haftung der Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen
 Zu beachten ist aber die sog. „Vorbelastungshaftung“ (oder
„Unterbilanzhaftung“)

19
Q

Was besagt die Unterbilanzhaftung?

A
  • Ziel der Haftung ist, dass das bei Gründung der GmbH erforderliche Stammkapital tatsächlich vorhanden ist
  • Deshalb haften die Gründungsgesellschafter dafür, dass zum Zeitpunkt der Eintragung der GmbH ins Handelsregister das volle Stammkapital vorhanden ist
  • Fehlbetrag ist durch Geldleistung aufzufüllen
20
Q

Fallbeispiel Unterbilanzhaftung:
A, B und C gründen eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. Nach notarieller Beurkundung des Gesellschaftsvertrags nimmt die (Vor-)GmbH ihre Geschäftstätigkeit bereits auf. Die jeweiligen Einlagen (A: 10.000 EUR; B: 8.000 EUR; C: 7.000 EUR) werden auf das Gesellschaftskonto eingezahlt. A, B und C erwerben namens der GmbH einen PKW zum Kaufpreis von 15.000 EUR. Der tatsächliche Wert beträgt 12.000 EUR.
Besteht eine Vorbelastungshaftung der Gesellschafter? Wenn ja, in welcher Höhe?

A
  • Voraussetzung ist eine Unterbilanz zum Eintragungsstichtag
  • Unterbilanz liegt vor wenn Nettovermögen
21
Q

Was ist im Ausgangsfall, wenn der PKW 30.000 EUR kostete und bereits einen Tag nach Erwerb ohne Verschulden Dritter einen (nicht versicherten) Totalschaden erleidet?

A

 Nettovermögen beträgt -5.000 EUR
 Unterbilanz beträgt 30.000 EUR
 Ist die Vorbelastungshaftung betragsmäßig auf das Stammkapital begrenzt?
 Nein, die Haftung ist unbeschränkt, d. h. die Unterbilanz muss vollständig ausgeglichen werden

22
Q

Was ist, wenn es nicht mehr zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister kommt?

A

 Hier greift die sog. „Verlustdeckungshaftung“
 Ziel ist (nur) der Ausgleich nicht gedeckter Verbindlichkeiten
 Es geht also nicht darum, die Unterbilanz bis zur Erreichung des Stammkapitals auszugleichen
 Hier bestehen nicht gedeckte Verbindlichkeiten in Höhe von 5.000 EUR
 Diese müssen die Gesellschafter anteilig ausgleichen (A: 2.000 EUR; B: 1.600 EUR; C: 1.400 EUR)