Das Verhältnis der EU zur EMRK des Europarats Flashcards

1
Q

berücksichtigt der EUGH die EMRK?

A

DIe Union ist kein Mitglied des Europarates. Obwohl Art. 6 II EUV die Europäische Union zum Beitritt verpflichtet ist dies nach dem EUGH derzeit nicht möglich.

  • > Alle Mitgliedsstaaten haben die EMRK ratifiziert. -> Daraus hat der EuGH abgeleitet, dass die EMRK als Rechtserkenntnisquelle bei der Herausbildung von europäischen Grundrechten in Form allgemeiner Rechtsgrundsätze zu berücksichtigen ist. (vgl. Art. 6 III EUV). In der Praxis ergibt sich daraus eine mittelbare Bindung der Unionsorgane auch des EuGH an die EMRK und die Judikatur des EGMR. Zusätzlich hat die EMRK stark die GrC der Union beeinflusst und wird dieser als Mindeststanddard zugrunde gelegt. (Art. 52 III GrC)
  • > In Deutschland verfügt die EMRK wegen ihrer Ratifizierung nach Art. 59 II GG nur über Gesetzesrang und kann daher von nationalen Gerichten allenfalls mit Hilfe einer völkerrechtskonformen Auslegung ggü. kollidierenden Vorschriften des nationalen Rechts durchgesetzt werden.
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