Einkommensteuer Flashcards

1
Q

Persönliche Steuerpflicht

A

Wer?

§§ 1,1a

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Sachliche Steuerpflicht

A

Was?
BMG
§§ 2-24b
zu versteuerndes Einkommen (zvE)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Steuersatz

A

Wieviel?

Tarif, §§ 31 ff

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Unbeschränkt Steuerpflicht

A

§ 1(1)
Natürliche Person § 1 BGB (lebende Person)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland §§ 8,9 AO

Besteuerung des Welteinkommens

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Beschränkte Steuerpflicht

A

§ 1(4)
Natürliche Person § 1 BGB (lebende Person)
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Ausland §§ 8,9 AO
Inländische Einkünfte i.S.d. § 49

Besteuerung nur der inländischen Einkünfte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Wohnsitz

A

§ 8 AO
•Innehaben (=tatsächliche Verfügungsgewalt)
•einer Wohnung (obj. Betrachtung) mit
•Beibehaltungs- und Benutzungsabsicht

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Gewöhnlicher Aufenthalt

A

§ 9 AO
Verweilungsabsicht § 9 S.2
-> mehr als 6 Monate
Nicht zur Erholung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Zu versteuernde Einkommen

A

7 Einkünfte

=Summe der Einkünfte

./.Altersentlastungsbetrag
./.Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
./.Freibetrag für Land- und Forstwirte

=Gesamtbetrag der Einkünfte

./.Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr)
./.Sonderausgaben
./.außergewöhnliche Belastungen

=Einkommen

./.Freibeträge für Kinder
./.Härteausgleich

=Zu versteuerndes Einkommen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Liebhaberei

A

Einkunftserzielungsabsicht fehlt

Nicht steuerbar

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

einmalige Vermögensfälle

A

Wenn Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr fehlt

Bsp. Erbschaften, Schenkung, Gewinne bei Glücksspielen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Horizontaler Verlustausgleich

A

innerhalb der Einkunftsart

Positives und Negatives Ergebnis miteinander verrechnen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Vertikaler Verlustausgleich

A

zwischen den verschiedenen Einkunftsarten

Positives und Negatives Ergebnis miteinander verrechnen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Einnahmen

TBM

A

§ 8(1) S.1 EStG
Güter, in Geld oder Geldeswert
Zufluss
Im Rahmen einer der Überschusseinkünfte

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Sachbezüge

A
Güter in Geldeswert (Sachbezüge)
In Form von 
•Sachen: goldene Uhr,...
•Rechten: Firmenwagen,...
•sonstigen Vorteilen: Dienstleistung vom Chef,...

§ 8(1) EStG Sachbezüge
§ 8(2) EStG Sachbezüge bewerten
-> zusätzlich für AN LStH R 8.1 (2)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Freigrenze

A

„Wenn“

Darüber, dann alles versteuern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Freibetrag

A

„Soweit“

Darüber, dann nur den ,weiteren‘ Betrag versteuert

17
Q

§ 8(2)S.1 EStG

A

Bsp. VW schenkt AN goldene Uhr

  • Grds. Endpreis ./. Rabatte
  • Abgabepreis 96%. LStR 8.1(2)S.3 für AN
18
Q

§ 8(3)S.1 EStG

A

Bsp. VW schenkt An ein Auto

• Endpreis mindert um 4%
-> 96%

19
Q

Zufluss

A

§ 11(1)S. EStG, H11 ,Allgemeines‘

  • Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
  • von außen kommende Vermögensmehrung

Einkunftszusammenhang:
•unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Überschusseinkünften stehen
•Güterzufluss die Gegenleistung für eine Leistung des Steuerpflichtigen aus einer Tätigkeit i.S.d. §2(1) Nr. 4-7 (Überschusseinkünfte) ist
•sowohl Einnahmen mit, als auch ohne Rechtsanspruch

20
Q

Kein Zufluss

A
  • Wertsteigerung vorhandenen Vermögens
  • Nutzung eigener Tätigkeit und eigenen Vermögens
  • Nutzung von Vermögen für eigene Zwecke
  • Entstehung einer Forderung (noch nicht erhalten)
  • Zuwendung des AG im ganz überwiegend betrieblichen Interesse
  • Aufmerksamkeiten von geringem Wert (R 19.6 LStR) 60€ pro Anlass