Eigenkapitalveränderungsrechnung Flashcards
(5 cards)
1
Q
Rechtsgrundlage
A
Pflichtbestandteil des handelsrechtlichen Konzernjahresabschlusses (§297 HGB)
Pflichtbestandteil auch für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (§264 Abs. 1 S. 2 HGB)
Bei Verpflichtung zur Anwendung von IFRS ergibt sich die Pflicht aus IAS1 (obligatorischer Bestandteil des IFRS Abschlusses, lediglich beispielhafte Darstellung)
Konkretisierung durch DRS 22
2
Q
Ziel
A
Steigerung des Informationsgehalts durch Bereitstellung umfassender Informationen.
Eigentümer können Eigenkapitalentwicklung besser nachvollziehen und die Einschätzung der aktuellen und zukünftigen Ertragslage wird verbessert.
3
Q
Aufbau nach DRS 22
A
- Übereinstimmung des im Konzernkapitalspiegels in der Entwicklung dargestellten EK mit dem in der Konzernbilanz ausgewiesenen EK
- Abstimmbarkeit der Spalten des Konzerneigenkapitalspiegels mit den Posten der Bilanz
- Unsaldierte Darstellung der Veränderungen
- Empfehlungen zur Aufstellung des Konzerneigenkapitalspiegels sowohl für die Berichtsperiode als auch für die vorherige Berichtsperiode
4
Q
Prüfungsgegenstand
A
- Unterscheidung zwischen eigentümerbezogenen Veränderungen und nicht eigentümerbezogenen Änderungen.
- Sämtliche eigentümerinduzierten EK-Veränderungen werden gesondert in der EK-Veränderungsrechnung aufgezeigt
5
Q
Prüfungsdurchführung
A
- Beurteilung inhärentes Risiko und des Kontrollrisikos
- Anzahl und Komplexität bei inhärentes Risiko
- Prüfungsnachweise der analytischen und Einzefallprüfung
- Prüfung der Vollständigkeit und Verständlichkeit, dass alle Angaben gemacht und konsequent umgesetzt wurden
- Prüfung der Richtigkeit der Überleitungsrechung
- Abstimmung Eigenkapital -> NB mit HB
- Feststellungen könne Einfluss auf den BestV haben