TarifvertrR- Koalitionen Flashcards

1
Q

Def Art. 9 III GG

A

Recht, zur Wahrung u Förderung der Arbeits- u Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann u alle Berufe gewährleistet

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2
Q

Art. 9 III GG als Doppelgrundrecht

A
  • Doppelgrundrecht (Individual- u Kollektivrecht)

- > nach Wortlaut nur Individualrecht, nach Rechtspr auch Koalition

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3
Q

“Koalition”

A

Oberbegriff für Gewerkschaften u AG-Verbände

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4
Q

Zweck u Fkt der Tarifautonomie

A
  • staatsunabhängige Selbstverwaltung des Arbeitslebens durch Tarifverträge §1 TVG
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5
Q

Mindestvoraussetzungen einer Koalition Art9IIIGG

A
  1. Vereinigung privaten Rechts
  2. Zweck der Vereinigung ist Wahrung u Förderung der Arbeitsbedingungen
  3. Gegnerunabhängigkeit
  4. Durchsetzungswille
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6
Q
  1. Vereinigung privaten Rechts
A
  • “freiwilliger Zusammenschluss priv Rechts mit einer dauerhaften Organisation”
  • Gewerkschaften meist “nicht eingetragene” Vereine
  • AG-Vereinigung regelmäßig eingetragene Vereine des bürgel Rechts (=Vereinsrecht), früher eV als unpolit Unternehmensform
  • durch Gewohnheitsrecht trotz fehlender Rechtsfähigkeit prozessual handlungsfähig
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7
Q
  1. Zweck der Vereinigung
A
  • satzungsmäßige Zweck der Vereinigung muss auf Wahrung u Förderung von Arbeitsbedingungen zielen
  • nicht reine Wirtschaftsverbände od Verbrauchervereinigungen da abhängige Arbeit u sozialwirt Interessen
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8
Q
  1. Gegnerunabhängigkeit
A
  • nur dann ist interessensgem Vertretung der Mitglieder gewährleistet
  • auch finanz Unabhängigkeit
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9
Q
  1. Durchsetzungswille
A
  • für realistische Grundlage erfolgreiche Tarifverhandlungen durchzusetzen
  • nur subjektive, aus der Satzung zu entnehmende Eigenschaft, die noch nichts mit der tats soz Mächtigkeit zu tun hat
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10
Q

Keine Voraussetzungen einer Koalition (hM)

A
  • soz Mächtigkeit
  • überbetriebl Organisation
  • Bereitschaft zur Durchführung von Arbeitskämpfen
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11
Q

Untergliederung der Koalitionsfreiheit

A

I. Individuelle KF

  1. Posit KF (Gründung/Beitritt)
  2. Neg KF (Fernbleiben/Austritt)

II. Kollekt KF

  1. Bestandsgarantie (Werbung)
  2. Betätigungsgarantie (Tarifautonomie (Arbeitskampf))
  3. Organisationsautonomie
    - -> Doppelgrundrecht
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12
Q

“Tariffähigkeit”

A

~ ist die Fähigkeit, Partei eines tv zu sein
- Gewerkschaften müssen um tariffähig zu sein, Mindestanforderungen einer Koalition Art. 9 III GG erfüllen u darüber hinaus auch vom BAG aus §2TVG abgeleiteten tarifrechtl Anforderungen

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13
Q

Tarifrechtl Anforderungen §2TVG

A
  1. Soz Mächtigkeit/Durchsetzungsfähigkeit
  2. Tarifwilligkeit
  3. Demokr Organisation
  4. Anerkennung des geltenden Tarif-/ Schlichtungs- u arbeitskampfrechts
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14
Q
  1. Soz Mächtigkeit
A
  • Durchsetzungskraft muss erwarten lassen, dass AN-Vereinigung als Tarifpartner vom soz Gegenspieler ernstgenommen wird
  • Merkmale: Mitgliederzahl, Leistungsfähigkeit, Erfolge (bereits abgeschlossene TV)
  • Merkmal für AG-Vereinigung unerheblich da sogar einzelner AG tariffähig ist
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15
Q

“partielle Tariffähigkeit”

A
  • AN-Vereinigung ist für den von ihr beanspruchten Zständigkeitsbereich entweder insgesamt od überhaupt nicht tariffähig
  • > es gibt keine partielle Tariffähigkeit
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16
Q

Orientierungssätze zur Tariffähigkeit (wesentlich für kleine Gewerkschaften)

A
  • AN-Vereinigung die noch keinerlei Vereinbarungen geschlossen hat, kann nicht aktiv in Prozess der tarifl Regelung von Arbeitsbedingungen eingreifen
  • es fehlt Beleg dass Vereinigung ernstgenommen wird
  • Durchsetzungsfähigkeit lässt sich nur prognostisch beurteilen
  • Beweis sind Organisationsstärke u Durckausübung durch AN in Schlüsselpositionen
17
Q
  1. Tarifwilligkeit
A
  • Verband muss grds über alle Arbeitsbedingungen verhandlungs- u abschlussbereit sein
  • keine Teil-Tarifwilligkeit (alles od nix)
  • muss geltendes Tarifrecht anerkennen
  • Arbeitskampfbereitschaft (str)
18
Q
  1. Demokr Organisation
A
  • Mindestanforderungen an basisdemokr Struktur §3 I TVG
19
Q

Voraussetzungen an Tariffähigkeit einer Koalition

A
  1. Vereinigung
  2. Satzungsmäßiger Zweck
  3. Gegnerunabhängigkeit
  4. Durchsetzungswille
  5. Tariffähigkeit
    a) soz Mächtigkeit
    b) Tarifwilligkeit
    c) Demokr Organisation
20
Q

Rechtsfolgen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Koalition bzw Tariffähigkeit

A
  1. verfassungsrechtl Bestands- u Betätigungsgarantie der Koalition
    bzw. 2. Recht zum Abschluss von TV
21
Q

Koalition als geschütztes Rechtsgut gem §823

A
  • Koalitionsfreiheit nach Art 9 III Koalitionsrecht nicht nur gegen Staat sondern auch im Privatrecht geschützt
22
Q

Problem: Gewerkschaft in Gewerkschaft

A
  • > Unvereinbarkeitsbeschluss
  • Unabhängigkeitsvoraussetzung der Koalition
  • man unterscheidet zw Verpflichtung im Außenverhältnis u Innenverhältnis (enthält Satzung Abgrenzung gegen Gewerkschaft als Organisation)
23
Q

“Organisationsautonomie”

A

Recht der Gewerkschaft eigene Regelungen zu verfassen

24
Q

Bestandsgarantie der Koalition

A

Recht Maßnahmen zur bestandssicherung zu vollziehen wie werben neuer Mitglieder, verteilen von Werbematerial (nicht Gewerkschaftszeitung)

25
Q

Kann auch einzelner AG tariffahig sein?

A
  • Grds gem $2 i TVG kann auch der einzelne AG tariffahig sein
  • an das Merkmal der Soz machtigkeit durfen nicht allzu hohe Anforderungen geknüpft werden
26
Q

Welche Kompetenzen folgen aus tariffahigkeit

A
  • Kompetenz verbindliche Normen für AV Kraft TV erzeugen zu können
  • Fähigkeit, Arbeitskämpfe zu führen
27
Q

Tritt AG-Verband/Gewerkschaft als Stellvertreter auf?

A
  • §164 (-) keine SV

- Ermächtigung (+)

28
Q

“Spitzenorganisationen”

A
  • Zusammenschlüsse von Gewerkschaften u AG-Vereinigungen

- können stellvertretend für ihre Verbände TV abschließen wenn sie Vollmacht haben

29
Q

Grenzen der Tarifmacht

A
  1. es kann sich eine materielle Überdehnung der Regelungskompetenz der Parteien ergeben, die sich aus Art 9 III ergibt
  2. bei Verstoß gegen Verfassungsrecht = nichtig
  3. bei Verstoß gegen zwingendes Gesetzesrecht (zB §626) nichtig
30
Q

Verstöße gegen Verfassungsrecht

A
  1. Neg Koalitionsfreiheit Art.9 III GG
    - kein Druck auf Nichtorganisierte sich der Koalition anzuschließen
  2. Berufsfreiheit Art. 12 GG
    - Vereinbarung von tarifl Altersgrenzen
  3. Achtung anderer Grundrecht u zwingender Gesetze
31
Q

Negative Koalitionsfreiheit verbietet:

A
  1. Qualifizierte Differenzierungsklauseln
    a) Ausschlussklauseln
    - keine tarifl Vergünstigung durch AG für Nichtorganisierte
    b) Spannenklauseln
    - Regelung dass Organisierte immer Zusatzzahlung erhalten
  2. Organisationsklauseln “closed shop”
    - es werden nur organisierte AN eingestellt als Voraussetzung