AG Flashcards
(41 cards)
Was sind die Allgemeinen Grundsätze der AG?
- große Unternehmerische Zusammenschlüsse
- Großprojekte wie Eisenbahnbau konnte nicht über PersG finanziert werden
- wurde erst praktisch gemacht und dann erst Legislativ geregelt
Wie ist die AG als Körperschaft zu sehen?
- nur hier umfassende Haftungsausschluss sowie viele Mitglieder
- Satzung mit Beitritt ohne Zustimmung der Rest der Gesellschafter
- juristische Person um Haftung auf Gesellschaft konzentriet ist
Wie ist die AG zum e.V. abzugrenzen?
- wirtschaftliche Ausrichtung (Haftungsausschluss strenger geregelt, bei Verein nicht tragisch weil Grundgedanke des Idealvereins)
- wenn AktG Regelungslücke –> Vereinsrecht kann analog angewendet werden
Wie ist die AG zur GmbH abzugrenzen?
- Gesellschafter sind meist nicht miteinander bekannt (frz. Bezeichnung AG –> SA –> société anonyme)
- Aktie muss standardisiert und leicht erwerbbar sein
- dafür keine GF Befugnisse
- Keine Abweichung von gesetzlichen Regelungen, bei GmbH noch teilweise disponitiv
- beide zwar GF als Fremdorganschaft möglich, bei AG aber professionelles Kontrollorgan (AR)
Was sind das Wesen und Bedeutung der AG?
- Juristische Person
- Haftungsbeschränkung Gesellschaftsvermögen §1IS2AKtG
- Fremdorganschaft, d.h. Vertretung durch Nicht-Gesellschafter möglich
- Auseinanderfallen Herrschaft und Haftung ⇒ Principal-Agent-Konflikt
- Mitgliedschaft leicht übertragbar
- idR großer und häufig wechselnder Kreis der Gesellschafter
- leichter Zugang Kapitalmarkt
- Typische Rechtsform Großunternehmen
Wie wird die AG gegründet?
- Bargründung, §§ 23 ff. AktG
- Sachgründung, § 27 AktG
- Umwandlung nach UmwG
Was sind Häufige Bedenken bei der AG Gründung?
- Hoher Verwaltungsaufwand verglichen mit GmbH oder PersG
- AR, notarielle Beurkundung HV
- starke Formalisierung des AktG ⇒ weniger flexibel
- Höheres GK (50TEUR) ist höhere Schwelle
Wie ist die Gründungsurkunde der AG geregelt?
- geregelt in #23AKtG
- notarielle Beglaubtigt
- Inhalt
- Gründer (Vor/Zuname, Anschrift, juristische Person: Name und Sitz)
- Satzung mit Mindestinhalt nach #23IIIAktG , #23IVAktG
- Firma mit Sitz
- Gegenstand der Unternehmung (Information Dritter, Begrenzung GF-Befugnis)
- Höhe GrundK
- Zerlegung GrundK (Nenn/Stückaktie; Nennbetrag/Anzahl; Aktiengattungen; Inhaber/Namensaktien)
- Zahl der Vorstandsmitglieder
- Formen der Bekanntmachung
- Satzungsstrenge #23VAktG : Abweichungen nur wenn gesetzlich erlaubt Übernahme Aktien durch Gründer
- Bestellung AR, AP
- Gründungsbericht/-prüfung z.B. bei Identität Gründer und Vorstand #32AktG #33AktG
- Anmeldung HR
- ggf. Mitteilungen nach #20AktG , #42AktG
Was sind zusätzliche Angaben für den Gläubigerschutz bei der AG?
- Gegenstand der Sacheinalgen
- Person des Leistenden
- Gründungsprüfung
Wie ist die Organisationsverfassung der AG geregelt?
- AR: Bestellung/Abberufung und Überwachung Vorstand
- Vorstand: GF und Vertretung der Gesellschaft ggü. Aktionäre
- Aktionäre: Wahl AR-Mitglieder und Entlastung AR/Vorstand
Wie ist der Vorstand der AG geregelt?
- Leitung der Gesellschaft in eigener Verantwortung #76IAktG
- Weisungsunabhängig aber
- Satzung oder AR müssen bestimmten Geschäften Zustimmungsvorbehalte für AR vorsehen #111IV2AktG
- Verpflichtung zur Vorbereitung und Ausführung von HV Beschlüssen #83AktG
- Weisungsrecht des Vorstandes des herrschenden UNternehmen im Konzern #308IAktG
- Grundsätzlich unbeschränkte Vertretungsvollmacht
- Gesamtgeschäftsführung und Gesamtvertretungsmacht
- Einzelvertretungsmacht und Befreiung #181BGB möglich mit Satzungsermächtigung
- Befreiung #181BGB nur mit Mehrfachvertretung möglich, Selbstkontrahieren #112AktG zwingend geregelt: Unternehmen durch AR vertreten
Wie wird der AG Vorstand bestellt und Abberufen?
- durch AR
- ein oder mehrere Mitglieder; ab 3 Mio EUR mind. 2
- maximal 5 Jahre Amtszeit #84IAktG , Verlängerung frühestens ein Jahr vor Ende
- Widerruf jederzeit möglich aus wichtigem Grund; Wirksam bis Unwirksamkeit rechtlich festgestellt #84IIINr4AktG
- Vergütung Angemessen #87AktG mit Pflichtangaben für Börsenmandate #285Nr9aHGB
Was sind die Pflichten des AG Vorstand?
- Wettbewerbsverbot #88AktG
- Angemessenheit in sachlicher, räumlicher, zeitlicher Hinsicht #138BGB #1GWB
- Karenzentschädigung bei vollständigem Wettbewerbsverbot, milderes Mittel u.U.
- Gebiets-/Kundenschutzklausel
- Berichtspflicht ggü. Aufsichtsrat #90AktG
- Buchführung und Organisation #91AktG insb. Frühwarn- und Überwachungssystem #91IIAktG
- Meldepflichten #92AktG
- Verlust 50% GrundK ⇒ Einberufung HV
Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit ⇒ Antrag auf Insolvenz (unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Wochen)
- Verlust 50% GrundK ⇒ Einberufung HV
- Pflicht zur sorgfältiger Buchführung #93AktG
- Business Judgement Rule
- Innenhaftung
- Verpflichtung zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen auf Verlangen der Hauptversammlung, gerichtliche Bestellung von besonderen Vertretern bei Antragsstellung mit 10% Quorum oder Betrag von 1 Mio. EUR #147AktG
Was sind die Grundsätze des AR der AG?
- ursprünglich Aktionärsausschuss der die Kontrollaufgabe der Aktionäre bündeln sollte
- mit der Zeit durch Addition von zusätzlichen Aufgaben verwässert
- Kritikpunkte
- mangelnde Distanz Überwacher und Überwachte
- Mangelnde Professionalität der AR in DE
Wie ist die Größe des AG AR festgelegt?
- Drei oder duch drei Teilbare Zahl #95AktG
- Abhängig von Unternehmensgröße
- Grundkapital bis EUR 1,5 Mio.: höchstens 9 Mitglieder
- Grundkapital bis EUR 10 Mio.: höchstens 15 Mitglieder
- Grundkapital › EUR 10 Mio.: höchstens 21 Mitglieder
- Zusammensetzung gemäß geltender Mitbestimmung durch Arbeitnehmervertreter
- Mitbestimmungsfreier Aufsichtsrat: Gesellschaften mit weniger als 500 Arbeitnehmern #1IDrittelbG
- Drittelparitätisch besetzter Aufsichtsrat: Gesellschaften mit mehr als 500 und weniger als 2.000 Arbeitnehmern #1DrittelbG , #4DrittelbG
- Paritätisch besetzter Aufsichtsrat: Gesellschaften mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern #1DrittelbG , #7MitbestG
- Besonderheiten bei Größe #7MitbestG
- Bis 10.000 Arbeitnehmer: 12 Mitglieder
- Bis 20.000 Arbeitnehmer: 16 Mitglieder
- Mehr als 20.000 Arbeitnehmer: 20 Mitglieder
- AR-Vorsitz hat Doppelstimmrecht #29IIMitbestG
- idR wird Vorsitz von Anteilseignern gewählt ⇒ de facto Stimmübergewicht
Wie ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei der AG geregelt?
- betriebliche Mitbestimmung soll arbeitsrechtliche und soziale Stellung des AN schützen
- im Betriebsverfassungsgesetz geregelt
- Vertretung durch Betriebsrat
- unternehmerische Mitbestimmung soll AN Möglichkeit geben auf Unternehmensleitung Einfluss zu nehmen
- in DE durch Angliederung an AR (dadurch Schwächung des AR als Kontroll/ Überwachungsorgan und Aktionärsausschuss)
- 3 Arten
- Montan-Mitbestimmungsgesetz (Kohle etc.)/ Mitbestimmungsergänzungsgesetz (Holding von Kohle etc.)
- Mitbestimmungsgesetz (alles außer Kohle mit über 2.000 AN)
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG, Ausnahme für AG unter 500 AN)
Wie wird der AR der AG bestellt und abberufen?
- grundsätzlich von HV #101AktG
- Ausnahmen:
- Wahl von Arbeitnehmervertretern nach Mitbestimmungsgesetz
- Entsendungsrecht nach #101IIAktG
- nicht gewählt werden
- Wer bereits in 10 Gesellschaften Aufsichtsratsmitglied ist #100IINr1AktG
- Gesetzl. Vertreter von der Gesellschaft abhängiger Unternehmen #100IINr2AktG
- Keine Überkreuzverflechtungen #100IINr3AktG
- Cooling off Periode für ehemalige Vorstandsmitgliedern
- Ausnahmen:
- höchstens 5 Jahre, Wiederwahl möglich #102AktG
- Vorzeitige Abberufung möglich
- qualifizierte Mehrheit der Hauptversammlung #103IAktG
- bei wichtigem Grund in Person des Abberufenen auch durch Gericht auf Antrag des AR #103IIIAktG
- Amtsniederlegung nach h.M. auch ohne wichtigen Grund wenn nicht zur Unzeit
Was sind die Rechte und Pflichten des AG AR?
- Überwachung der GF #111IAktG
- Einsichtsrechte in Bücher und Schriften der Gesellschaft
- rückblickende Kontrolle #111IIAktG
- Berichtspflichten des Vorstands
- vorbeugende Kontrollen #90AktG
- Unterbreiten von Vorschlägen zu Tagesordnungspunkten in der HV #124IIIAktG
- grundsätzlich gemeinsam mit Vorstand
- Ausnahme: bei Wahl von AR Mitgliedern und Prüfern nur AR vorschlagsberechtigt #124III1AktG
- Mitwirkung am Jahresabschluss #170ffAktG
- Notwendige Zustimmung zu “bestimmten Arten” von Geschäften #111IVS2AktG
- Bestellung und Abberufung des Vorstands #84AktG
- Grundsätzlich keine Geschäftsführungsbefugnis #111IVS1AktG
- Ausnahme: eigene GF Befugnis des AR
- Erlass Geschäftsordnung für Vorstand #77IIAktG
- Regelung der Vertretungsmacht des Vorstandes bei entsprechender Satzungsermächtigung #78IIIAtkG
- Erteilung des Prüfungsauftrags an AP
- Vertretung der Gesellschaft ggü. dem Vorstand #112AktG
- Mitwirkung bei Kapitalmaßnahmen
- Ausnahme: eigene GF Befugnis des AR
- Mindestanzahl an Sitzungen
- zwei pro Kalenderhalbjahr #110IIIAktG
- bei nicht börsennotierten kann AR auch nur 1x pro Halbjahr
Was ist die Rechtsstellung der AG AR Mitglieder?
- Vergütung AR Tätigkeit #113AktG
- wird durch Satzung oder HV festgelegt
- umfasst auch Nebenleistung, z.B. Beiträge D&O Versicherung
- Verträge mit AR Mitgliedern #114AktG
- nur mit Zustimmung AR wirksam
- Problem: außerhalb der Tätigkit des AR AR schuldet auch Beratung
- Außerhalb AR Tätigkeit: Zustimmung AR nötig
- nur mit Zustimmung AR wirksam
- Sorfgalts/Treuepflicht #116AktG
- Verweis Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Mitglieder #93AktG
- Verschwiegenheitspflicht
- An Aufträge un Weisungen nicht gebunden
- Ausdrücklich in
- # 4IIIMontanbestG
- # 5IVMitbestErgG zum AktG und zum MitbestG (vgl. BGHZ36, 296, 306)
- Ausdrücklich in
Was ist die HV der AG?
oberstes Organ der Gesellschaft
mindestens eine HV pro Jahr (ordentliche HV)
Was sind die Aufgaben der ordentlichen HV?
- Feststellung des Jahresabschlusses #173AktG
- Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns #174IAktG
- Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats #120AktG
- Bestellung des Abschlussprüfers #119INr5AktG
Wie werden die HV einberufen?
- Einberufung grundsätzlich durch Vorstand #121AktG
- Ausnahmen:
- Einberufung durch Aufsichtsrat, wenn Wohl der Gesellschaft es verlangt #111IIIAktG
- Einberufung durch Aktionäre, die zusammen mindestens 5 % des Grundkapitals halten #122AktG
- Ausnahmen:
Für Was ist die HV der AG zuständig gemäß §119AktG?
- Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
- Entscheidung Verwendung des Bilanzgewinns
- Entlastung Vorstand und Aufsichtsrat
- Bestellung Abschlussprüfers
- Satzungsänderungen
- Maßnahmen Kapitalbeschaffung und -herabsetzung
- Auflösung Gesellschaft
Welche Zuständigkeiten hat die HV außerhalb der §119AktG
- Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern #103AktG
- Bestellung von Sonderprüfern #142AktG
- Verpflichtung zur Übertragung von Gesellschaftsvermögen #179aAktG
- Zustimmung zu Unternehmensverträgen #293ffAktG
- Zustimmung zu Maßnahmen nach dem UmwG (Verschmelzung, Spaltung, Abspaltung, Ausgliederung, etc.)
- Squeeze-out #327aAktG
- Eingliederung #319IIAktG
- Abwehrmaßnahmen gegen Übernahmeangebote #33IIWpÜG