GbR Flashcards
(20 cards)
Was sind die grundlegenden Eigenschaften einer GbR?
§§705ff BGB
- Gesellschaftsvertrag
- gemeinsamer Zweck
- Zweckförderung
- Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
Wie wird eine GbR gegründet?
- Gesellschaftsvertrag, §705BGB
- grds. formlos
- Ausn.: Verpflichtung zur Einbringung eines Grundstücks,
- Jeder beliebige Zweck (wirtschaftlich/ideell)
- kein Betrieb eines Handelsgewerbes i.S.v. §1IIHGB , sonst OHG
- beliebte bei freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, etc.), da diese gerade kein Handelsgewerbe betreiben
- verbotene/sittenwidrige Zwecke nach §134BGB bzw. §138BGB nichtig
- Idealgesellschaft = Förderung Kultur, Gesellschaft, sonstige Ideelle Zwecke
- Nicht zwingend gemeinsame Firma
- Keine Handelsregisteranmeldung/-eintragung
Was passiert bei Mängeln der GbR Gründung?
- im Zweifel nur Teilnichtigkeit
- §139BGB widerlegt weil nicht interessengerecht
- nur wenn nichtiger Bestandteil entscheidende Bedeutung –> Nichtigkeit des Vertrags und Fehlerhafte Gesellschaft
- wenn Gesellschaft noch nicht nennenswert im Rechtsverkehr –> Rückabwicklung nach §812BGB kein Bedenken, aber wenn im Rechtsverkehr dann kompliziert
- Anwendung Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft der KapG dann nur in Zukunft keine Gesellschaft, Vergangenheit bleibt aber
- Voraussetzungen der Anwendung: fehlerhafter Gesellschaftsvertrag, Gesellschaft ist in Vollzug, keine gewichtigen Allgemeininteressen oder schutzbedürftige Belange bestimmter Personengruppe
- Anwendung Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft der KapG dann nur in Zukunft keine Gesellschaft, Vergangenheit bleibt aber
Welche grundlegenden Recht und Pflichten haben GbR Gesellschafter grundsätzlich im Innenverhältnis?
- Stimmrecht
- Grds. nach Köpfen, §709IIBGB ; i.d.R. abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Gewinn- und Verlustbeteiligung
- Grds. nach gleichen Anteilen, §722BGB ; i.d.R. abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag
- Kontrollrecht §716BGB
- Wettbewerbsverbot (folgt aus Treuepflicht der Gesellschafter)
Wie ist die Geschäftsführung der GbR im Innenverhältnis geregelt?
- Gesamtgeschäftsführung als Grundsatz ( §709IBGB )
- Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich (vgl. §709IIBGB)
Wie wird der Regressanspruch in der GbR im Innenverhältnis geregelt?
Regressanspruch: Gesellschafter gegen GbR aus §713BGB iVm §670BGB , Anspruch Gesellschafter untereinander aus §426BGB
Wie ist die Vertretungsbefugnis der GbR im Außenverhältnis geregelt?
- Gesamtvertretungsbefugnis als Grundsatz ( #714BGB i.V.m. #709IBGB )
- Abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag möglich ( #714BGB i.V.m. #709IIBGB )
Wie ist die Haftung der GbR im Außenverhältnis geregelt?
Gesellschafter haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, §128HGB analog
Was ist Gegenstand des GbR Gesellschaftsvermögens und wie wird es angereichert?
- §718BGB Beiträge, Erwerbungen, Surrogate
- Erwerb möglich durch
- Beiträge der Gesellschafter (müssen allgemeine Regeln der Übertragung folgen, wirksame Vertretung nach §164ffBGB nötig, §181BGB greift nicht weil nur Erfüllung Verbindlichkeit)
- Erwerbungen durch Geschäftsführung §718IAlt2BGB (GF erwirbt Sachen im Namen der Gesellschaft, daher gehören die Sachen der Gesellschaft)
- dingliche Surrogate (alle Sach-/Rechtsfrüchte §99BGB, stellvertretende commodum iSd §285BGB insb. Schadensersatz-/ Versicherungsansprüche)
- keine Abschließende Regelungen, daher auch Erbfolge, Vermächtnis, echter Vertrag etc. möglich
Wie ist das Gesamthandsprinzip in der GbR geregelt?
- keine Regelung des “Wesens der gesamten Hand” durch Gesetzgeber
- traditionelle Gesamthandslehre
- Gesamthandsvermögen = Sondervermögen der Gesellschafter, dieser ist Rechtsträger
- nicht mit rechtspraktischen Notwendigkeiten vereinbar
- Lehre der Teilrechtsfähigkeit
- GbR von einzelnen Gesellschaftern zu unterscheidende Gruppe
- BGB Gesellschafter weiterhin dinglich an Vermögen beteiligt, aber gesamthänderische Bindung
- eigenständiges Mitgliedschaftsrecht –> neue Gesamthandslehre
- rechtliche Übertragung eines Anteils Grundlage
- Gesellschafter nur Mitgliedschaftsanteil als eigenes Recht, aber kein Recht an Vermögen
Was besagt das Verfügungsverbot in der GbR?
- Gesellschafter kann Anteil von Vermögen nicht abtreten weil es ihm nicht gehört
- nur Verfügung über den Gesellschaftsanteil als Ganzen
Wie scheiden GbR Gesellschafter aus?
- Insbesondere durch Gesellschafterbeschluss, Kündigung, etc.
- Anwachsung des Gesellschaftsanteils anteilig an diejenigen der übrigen Gesellschafter ( §738I1BGB )
- Auseinandersetzungsanspruch ( §738I2BGB)
- Forthaftung für Altverbindlichkeiten ( §736IIBGB i.V.m. §160HGB)
Wie treten GbR Gesellschafter ein?
- Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich
- Haftung für die vor dem Eintritt begründeten Gesellschaftsverbindlichkeiten (§130HGB analog)
Wie wird eine GbR beendet?
- Zeitablauf
- Beschluss der Gesellschafter
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder eines Gesellschafters (§728BGB)
- Kündigung eines Gesellschafters ( §723BGB )
- Kündigung durch einen Pfändungsgläubiger (§725BGB)
- Zweckerreichung bzw. Unmöglichkeit der Zweckerreichung (§726BGB)
- Tod eines Gesellschafters (§727BGB)
Wie grenzt sich die GbR zur Gemeinschaft ab?
- Gemeinschaft §741ffBGB
- keine bloße gemeinschaftliche Berechtigung, sondern vertraglich gemeinsamer Zweck inkl. Förderpflicht
- in Gemeinschaft kein besonderes Vertrauensverhältnis mit Pflichten
Wie grenzt sich GbR zum Verein ab?
Strukturunterschiede, aber keine große Bedeutung
Wie grenzt sich GbR zur Vorgründungsgesellschaft ab?
wenn Vorgründungsgesellschaft nicht Voraussetzungen eines Handelsgewerbes erfüllt –> GbR
Wie grenzt sich GbR zur Vorgesellschaft ab?
Vor-Gesellschaft = Vereinigung sui generis
Wie grenzt sich GbR zur PersHG ab?
- diese hat spezielleren gesellschaftsvertraglichen Zweck -> Betrieb HG
- Umwandlung wenn dieser Zweck eintritt / weggfällt zwischen OHG/KG und GbR
Wie grenzt sich GbR zur PartGG ab?
freie Berufe
durch Eintragung ins Partnerschaftsregister