GmbH Flashcards
(58 cards)
Was ist die Einordnung der Struktur und Gründung?
- wurde am Reißbrett entworfen
- 1892 Wilhelm Oechelhäuser Entwurf
Was sind die Eigenschaften der GmbH?
- GmbH als juristische Person
- Haftung grds. nur des Gesellschaftsvermögens
- §43IIGmbHG Haftung des GF
- Gläubigerschutz durch Einlage des Stammkapitals
- Handeln durch Organe
- Gesellschafterversammlung
- Geschäftsführer
- Aufsichtsrat
- grds. fakultativ §52GmbHG
- Ausnahme: Drittelbeteiligungsgesetz, Mitbestimmungsgesetz, Montanmitbestimmungsgesetz
- Beirat
- stets fakultativ
- Musterprotokoll vereinfachte Gründung im Anhang des GmbHG
- keine Satzungsstrenge im Vergleich zur AG
Was sind Gründe für hohe Attraktivität der GmbH?
- Haftungsbeschränkung
- Flexibilität
- Unkomplizierte Gründung
- Aber: Zunehmende Konkurrenz ausländischer Rechtsformen (z.B. Limited)
- Reaktion des Gesetzgebers: Einführung der UG (haftungsbeschränkt) durch Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
Wie ist der Ablauf der GmbH Gründung?
- Beurkundung der Satzung (im Rahmen einer Gründungsurkunde)
- Handelsregisteranmeldung
- Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen durch Registergericht
- Handelsregistereintragung
- Phasen
- Vorgründungsgesellschaft
- Vor-GmbH
- GmbH
- Vorgründungsgesellschaft
- GbR bei beliebigem Zweck (außer Betrieb Handelsgewerbe)
- OHG bei Betrieb Handelsgewerbe
Wie wird die Vorgründungsgesellschaft der GmbH gegründet?
- alle Merkmale §705BGB erfüllt bei mehreren Gründern GbR
- Handelsgesellschaft nach §105IHGB
- Gründung wirksam muss geprüft werden
- notarielle Form
- Möglichkeit der fehlerhaften Gesellschaft
Wie ist die Haftung der Vorgründungsgesellschaft der GmbH geregelt?
- Gesellschaft: Mit Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafter:
- §128HGB analog
- unbeschränkt
- unmittelbar
- gesamtschuldnerisch
- Geschäftsführer
- wie Haftung der Gesellschafter, §709BGB §114HGB
Was sind die Verpflichtungen der Vorgesellschaft und ihrer Gesellschafter?
- nicht mehr Errichtung sondern Entstehung
- mit Vertrag ist Entstehung der körperlichen Struktur vollzogen
- körperschaftlich strukturierte Gesellschaft sui generis
- alle GmbH Vorschriften finden Anwendung soweit nicht HR Eintragung Voraussetzung
- falsche Bezeichnung auch hier für §164BGB unbeachtlich
- Verlustdeckungs- und Unterbilanzhaftung um GF Tätigkeit der - Vorgesellschaft zu decken
- Verlustdeckung vor Eintragung
- Unterbilanzhaftung verdrängt Verlustdeckung mit Eintragung
- gilt unbegrenzt für alle Anlaufverluste der Gesellschaft
Wie ist die Haftung der Vor-GmbH geregelt?
- Vor-GmbH: Gesellschaft sui generis (eigener Art) Anwendung GmbH-Recht so lange keine HR Eintragung Voraussetzung
- Gesellschaft: Haftung mit Gesellschaftsvermögen
Wie ist die Haftung der Gesellschafter der Vor-GmbH geregelt?
- Verlustdeckungshaftung (BGH NJW 1997, 1507) = Haftung für nicht durch Gesellschaftsvermögen gedeckte Verluste
- unbeschränkt
- grds. Innenhaftung
- Ausnahme: Außenhaftung bei Einpersonengesellschaft; Vermögenslosigkeit der Vor-GmbH
- grds. nur Anteilig, aber ggf. Ausfallhaftung
Wie ist die Haftung der Geschäftsführer der Vor-GmbH geregelt?
- Handelndenhaftung, §11IIGmbHG
- unbeschränkt
- Außenhaftung
- gesamtschuldnerisch, aber Regressanspruch gegen Gesellschaft und ggf. Gesellschafter
- solidarisch: gesamtschuldnerisch
- Prokurist: h.M. keine Handelndenhaftung
Was ist die Folge der Eintragung der GmbH ins HR?
- alle Aktiva / Passiva gehen ohne gesonderten Vertrag von Vor-GmbH auf GmbH über
- formell strittig ob Gesamtrechtsnachfolge, Formwechsel oder Identität von Vor-GmbH und GmbH, im Endeffekt aber egal
- Unterbilanzhaftung ⇒ Gesellschafter müssen anteilig das Vermögen wieder auffüllen bis satzungsgemäßes Stammkapital erreicht
Wie ist die Haftung der GmbH geregelt?
- Gesellschaft: Gesellschaftsvermögen
- Gesellschafter:
- Unterbilanz‐/Vorbelastungshaftung (BGH NJW 1997, 1507) = Haftung für Verluste aus Phase der Vor‐GmbH (wie zuvor) und zusätzl. Pflicht zur Auffüllung des Stammkapitals
- unbeschränkt
- Innenhaftung
- grds. nur Anteilig, aber Ausfallhaftung
- Geschäftsführer
- Erlöschen der Handelndenhaftung
Wie ist der Gesellschaftervertrag der GmbH geregelt?
- Terminologie: Gesetz verwendet teilweise den Begriff Gesellschaftsvertrag ( C3GmbHG ),
- teilweise Satzung ( §53GmbHG ), gemeint ist das gleiche
Beurkundungspflicht, §2GmbHG - Grundsatz der Satzungsfreiheit
Was ist der Mindestinhalt des Gesellschaftervertrags der GmbH?
§3GmbHG
- Firma und Sitz
- Unternehmensgegenstand
- Betrag des Stammkapitals
- Zahl und Nennbeträge der von jedem Gesellschafter übernommenen Geschäftsanteile
Was sind Beispiele für freiwillige Satzungsinhalte?
- Gewinnverwendung
- Verfügungsbeschränkungen bzgl. der Geschäftsanteile
- Gründe für Einziehung
- Wettbewerbsverbot
Wie werden GmbH Satzungsänderungen beschlossen?
§53ffGmbHG
- Gesellschafterbeschluss mit ¾-Mehrheit
- Notarielle Beurkundung
- Handelsregistereintragung
Sind Schuldrechtliche Gesellschaftervereinbarungen außerhalb des Gesellschaftsvertrages der GmbH möglich?
- nicht-öffentlich, da nicht beim Handelsregister hinterlegt
- Änderungen grundsätzlich formlos möglich
- Ausnahme: bei Call Option (Kaufrecht), Put Option (Verkaufsrecht) und Vorkaufsrecht ( §463ffBGB ) in Bezug auf Geschäftsanteile ist notarielle Beurkundung erforderlich, §15IVGmbHG
Wie ist die Eintragung der GmbH ins HR zu werten?
- Konstitutiv (vgl. §11IGmbHG ) ⇔ Unterschied zu den Personengesellschaften
- Inhalt der Handelsregistereintragung ( §8GmbHG )
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterliste
- Anmeldeversicherung der Geschäftsführer, dass Einlagen erbracht sind ( §8IIGmbHG )
Was ist eine Vorratsgesellschaft?
- Gesellschaft, die einzig zum Zweck der Veräußerung an Dritte gegründet und im Handelsregister eingetragen wird ( ⇒ Verwaltung der 25TEUR Stammkapital)
- Ablauf des Erwerbs einer Vorratsgesellschaft:
- Anteilskauf- und Abtretungsvertrag
- Gesellschafterversammlung u.a. wg. Satzungsänderung
- Handelsregisteranmeldung der Satzungsänderung
- Handelsregistereintragung der Satzungsänderung
Wie ist die Verwendung einer Vorratsgesellschaft zu werten?
- Verwendung einer Vorratsgesellschaft stellt wirtschaftlich eine Neugründung dar (BGH NJW 2003, 892)
- analoge Anwendung der Gründungsvorschriften des GmbHG
- Versicherung der Geschäftsführer bzgl. Einzahlung des Stammkapitals, §8IIGmbHG analog
- Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung im Rahmen der Handelsregisteranmeldung
- bis dahin:
- Unterbilanzhaftung der Gesellschafter
- Handelndenhaftung der Geschäftsführer, §11IIGmbHG analog
- bis dahin:
Wie ist die Kapitalaufbringung und erhaltung zu unterscheiden?
- Haftungsbeschränkung Gesellschaftsvermögen = Regelungen zur Sicherung der Haftungsmasse
- Bei Gründung/Kapitalerhöhung („Kapitalaufbringung“)
- Im späteren Geschäftsverkehr („Kapitalerhaltung“)
Wie ist die Kapitalaufbringung der GmbH geregelt?
- Bar- oder Sacheinlage
- Zeitpunkt: Mit Eintragung der Gesellschaft oder der Kapitalerhöhung muss mind. die Hälfte des Stammkapitals in bar bzw. bei Sacheinlagen alles eingebracht sein ( §7IIGmbHG und §7IIIGmbHG )
- P: Verdeckte Sacheinlage ( §19IVGmbHG )
- P: Hin- und Herzahlen ( §19VGmbHG )
- Differenzhaftung ( §9IGmbHG )
Wie ist der Kapitalerhaltungsgrundsatz der GmbH geregelt?
- §30IGmbHG : „Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden (…).“
- §31IGmbHG : Erstattung verbotener Rückzahlungen „Zahlungen, welche den Vorschriften des §30 zuwider geleistet sind, müssen der Gesellschaft erstattet werden.“
Wie ist die bilanzielle Ausschüttungssperre der GmbH geregelt?
- Maßgeblich für Kapitalerhaltung ist das in der Satzung bezifferte Stammkapital
- Dies bedeutet nicht, dass die Gesellschaft jederzeit Mittel in Höhe des Stammkapitals separat (bspw. auf einem gesonderten Konto) vorhalten muss
- Entscheidend ist die Bilanz der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausschüttung an den Gesellschafter
- Verbot, Vermögen an den Gesellschafter auszuschütten, wenn das bilanzielle Eigenkapital unter dem Betrag der satzungsmäßigen Stammkapitalziffer liegt oder durch die Ausschüttung unter diesen Betrag gemindert wird. In diesem Fall entsteht eine sog. „Unterbilanz“