Allgemeiner und Besonderer Teil Flashcards
(540 cards)
Jedes Delikt besteht aus objektiven und subjektiven Tatbestand. Was sind diese grob?
Objektiv: Geschehen, welches sich außerhalb der Psyche des Täters abspielt
Subjektiv: Innere Vorgänge = Psyche des Täters
Erkläre
“Vis absoluta”
und
“Vis compulsiva”!
Vis absoluta: Hier entfällt Strafbarkeit, weil man Handlung nicht beherrschen kann, wie z.B ich werde gestoßen und verletze dadurch jemanden
Vis compulsiva: Hier kann ich Handlung beherrschen.
Erkläre den Tatbildirrtum und wie man trotzdem bestraft werden kann!
Beim Tatbildirrtum irrt man über ein Tatbestandsmerkmal, das zur Folge hat dass man nicht vorsätzlich den Tatbestand erfüllt.
Z.B Tatbestandsmerkmal “fremd” bei Diebstahl: wenn man irrt über fremde Jacke und denkt es ist seine eigene kann man nicht wegen Diebstahls bestraft werden.
Jedoch muss man stets doppelt bedingte Fahrlässigkeitsprüfung prüfen um herauszufinden ob es ein fahrlässiges ÄQUIVALENT gibt.
(Dieses gibt es aber bei Diebstahl nicht, deshalb straffrei)
Erkläre Aberration ictus!
Ist der “Fehlschlag der Tat”, wenn der Täter ein Objekt anvisiert und individualisiert, aber aufgrund einer Abweichung in der Außenwelt (und nicht aufgrund einer Fehlidentifizierung) ein anderes Objekt trifft.
Beispiel: A will B töten und schießt; B bückt sich in dem Moment, sodass die Kugel die dahinter stehende C trifft.
Dann wird A DOPPELT BESTRAFT. Einmal wegen Versuch gegen A und einmal wegen Fahrlässigkeit gegen C
Warum prüft man bei Vorsatzdelikten meist “nur” die Kausalität und eigentlich nie Zurechenbarkeit?
Weil es bei der Zurechenbarkeit meist keine Probleme gibt,
Warum ist bei Versuchsstrafbarkeit keine Zurechenbarkeit zu prüfen?
Weil die Zurechenbarkeit immer nur auf den ERFOLG gerichtet ist
Aus welchen Elementen besteht die Zurechenbarkeit? (bei der Zurechenbarkeitsprüfung?)
1.) Kausalität: csqn-Formel
2.) normative Zurechnung: (besteht aus drei Schritten: Adäquanz, Risikozusammenhang (mit dem zu prüfenden Delikt), Risikoerhöhung)
Erkläre Kumulative und Alternative Kausalität!
Kumulative: nur durch das Verhalten von A und B gemeinsam führt dies zum Erfolg. Denkt man sich das Verhalten eines der beiden iSd csqn-Formel weg tritt auch der Erfolg nicht ein. (somit ist Kausalität erfüllt)
Alternative: Hier hilft csqn-Formel nicht. Beide Verhalten führen zum Erfolg für sich allein. Dann sind beide zu bestrafen
normative Zurechnung: (besteht aus drei Schritten: Adäquanz, Risikozusammenhang (mit dem zu prüfenden Delikt), Risikoerhöhung):
Welche zwei Ansichten gibt es, die du bei der Prüfung hinschreiben musst bei dem Thema: Adäquanz?
Beide hinschreiben und dann sich für eine entsheiden
1.) Adäquanz fehlt wenn Vorgang außerhalb der GEWÖHNLICHEN Lebenserfahrung liegt.
2.) Adäquanz fehlt wenn Vorgang außerhalb JEDER Lebenserfahrung liegt. (das führt aber quasi immer zur Bejahung der Adäquanz, weil ja alles irgendwie in Lebenserfahrung liegt)
normative Zurechnung: (besteht aus drei Schritten: Adäquanz, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung:
Erkläre den Risikozusammenhang und wie man ihn prüft!
Es geht darum zuschauen, ob das kausale Verhalten der Person auch zurechenbar ist.
Gegen welche Norm hat der Täter verstoßen? Was ist der Schutzzweck dieser Norm?
Aber auch: wie hätte ein Maßmensch in der Situation gehandelt?
Ab wann spricht man von einer “Durchbrechen des Risikozusammenhangs (mit dem zu prüfenden Delikt)”?
Wenn Tatsachen hinzubekommen sind, die von anderen zu verantworten sind kann dies zur Durchbrechung des Risikozusammenhangs führen
Nenne mir 4 klassische Durchbrechenden des Risikozusammenhangs!
1.) Nachträglich grob fahrlässiges Handeln eines Dritten
2.) Grob unvernünftiges Handeln des Opfers selbst
3.) Verwirklichung eines allgemeinen Lebensrisikos, wie die generell schlechte Körperliche Verfassung des Opfers
4.) Verwirklichung eines Berufsrisikos
5.) Schaulustige, auch wenn sie von der Gefahr verletzt werdend die der Täter geschaffen hat
normative Zurechnung: (besteht aus drei Schritten: Adäquanz, Risikozusammenhang, Risikoerhöhung:
Erkläre den letzten Filter: Risikoerhöhung
(die erst geprüft wird wenn Adäquanz und Risikozusammenhang bejaht wurden)
Straftat nur normativ zurechenbar wenn es das Risiko des Erfolgseintritts ZWEIFELSFREI Erhöht hat.
Wäre nämlich der Erfolg auch bei anderem Verhalten des Täters insbesondere wenn er wie ein Maßmensch gehandelt hätte eingetreten, ist er nicht zu bestrafen.
(Falls Verletzung auch bei ordnungsgemäßen 30 km/h passiert wäre)
Tatbestandsmäßigkeit indiziert Rechtswidrigkeit. Was Widerlegt dieses Indiz?
Die Rechtfertigungsgründe
Kann man einen Rechtfertigungsgrund aufgrund von überwiegenden Interessen rechtfertigen?
Gras: NEIN. Dazu braucht es eine explizite gesetzliche Regelung.
Die gibt es aber in bestimmten Delikten wie z.B Geschäftsgeheimnisverrat gem § 122 StGB aber NICHT bei vorsätzlicher Auskundschaftung nach Geschäftsgeheimnissen gem § 123 StGB
Nenne 6 der wichtigsten tatbestandsübergreifenden Rechtfertigungsgründe!
A.) WERTEKOLLISION ohne Interessenkollisionen (heißt es geht nur um eine Person nicht um eine Interessenskollison mehrerer entgegenstehender Personen):
a.) Einwilligung des Verletzten
b.) Ärztliche Heileingriffe
c.) Mutmaßliche Eiwnwilligung
d.) Rechtsverletzung als Erziehungsmittel
B.) NOTRECHTE:
a.) Notwehr
b.) Rechtfertigender Notstand
c.) Offensive Selbsthilfe
C.) Pflichtenkollisionen
D.) Ausübung von Amts- und Dienstpflichten
E.) Anhalterecht Privater
Warum führt nicht jede Einwilligung des Opfers zu einem Rechtfertigungsgrund?
Weil manche “Einwilligungen” gar nichts mit einem Rechtfertigungsgrund zu tun haben sondern viel mehr ein Delikt begründen, einen Tatbestand: z.B braucht es für “Wucher” ja die “Einwilligung” des Opfers etc
Wann weiß ich dass die Einwilligung des Opfers zu einem Strafausschließungsgrund führt, also zu einem Rechtfertigungsgrund?
Eigentlich NUR wenn es explizit im Gesetz steht. Eine General Klausel gibt es Gras nicht. Jedoch wird ein Größenschluss aus § 90 StGB anerkannt: wenn sogar die Körperverletzung gerechtfertigt werden kann durch Einwilligung, dann muss doch alle “geringeren” Delikte ebenfalls durch Einwilligung gerechtfertigt sein
Wie muss sich das Einwilligen in die Rechtsverletzung erfolgen, damit ein Rechtfertigungsgrund vorliegen kann?
Muss nach hA nach außen treten.
Kann auch konkludent sein. Muss nicht ggü Verletzter passieren sondern nur nach außen gehen und eben ersichtlich sein
Wie wird die konkludente Einwilligung von der Rap ausgelegt? (In Bezug auf Rechtfertigungsgrund bei Verletzung des Opfers)?
Sehr restriktiv.
Wenn ich zum Betrunkenen ins auto steige wird damit nie eine konkludierte Einwilligung der Körperverletzung gesehen
Was ist alles von einer Einwilligung der Verletzung (in Bezug auf Rechtfertigungsgrund) umfasst von der Rechtfertigung?
Also nur der Erfolg, für den es die Einwilligung gab oder jedwedes Risiko dass sich durch das Handeln ergibt?
Nach hA bezieht sich Einwilligung auf die Gefährlichkeit des Handelns. (Sonst wäre eine Todesfolge nach einer Organspende immer strafrechtlich zu ahnden obwohl ordnungsgemäß gehandelt worden ist, da die Einwilligung ja nicht für den “Tod” gab)
Welche Einwilligung in eine Körperverletzung stellen trotz Einwilligung KEINEN Rechtfertigungsgrund dar, also wann sind solche “Sittenwidrig”? (§ 90 StGB)
Ganz grundsätzlich nach hA erst bei Groben Verletzungen Sittenwidrigkeit zu prüfen.
Und dann kommt es drauf an ob es “grundlos” passiert ist oder einen medizinischen/ sachlichen Grund hat
Was gilt bei Einwilligung in die Rechtsgutverletzung (in Bezug auf Rechtfertigungsgrund) wenn das Rechtsgut teils Allgemeininteressen verfolgt und Teils Individuelle?
Dann soll die Einwilligung nach hA zur Rechtfertigung führen. (wie z.B Delikt der Verleumdung, wenn der Verleumdende dem zustimmt)
Umso mehr gilt dies natürlich wenn das Rechtsgut mehr Individuelle Interessen schützt
Von was hängt die Fähigkeit ab, in eine Rechtsverletzung einzuwilligen? (um einen Rechtfertigungsgrund zu erzeugen)?
NICHT nach der zivilrechtlichen starren Geschäftsfähigkeit ab 14 etc
sondern von der Entscheidungsfähigkeit (also Fähigkeit Tragweite der Entscheidung zu erkennen und zu beurteilen)
Und natürlich abhängig von Willensnmängel wenn man bedroht wird etc