Arbeitsrecht Flashcards
(127 cards)
Merkmale des AV
- Persönliche Abhängigkeit
- Persönliche Weisungsgebundenheit
- Einordnung in hierarchische Struktur
- Kontrolle u. Verantwortlichkeit
- Höchstpersönliche Arbeitspflicht
Definition Arbeitsvertrag
- AN verpflichtet sich dem AG zur persönlichen Leistungserbringung in persönlicher Abhängigkeit.
- Schuldet keinen Erfolg sondern das uneingeschränkte Zuverfügungstellen seiner Arbeitskraft.
Merkmale Freier Dienstvertag
- Dauerschuldverhältnis
- Keine persönliche Abhängigkeit
- Keine Anwesenheitspflicht
- Arbeitsablauf selbst regeln
Merkmale Auftrag
- Umfasst regelmäßig rechtsgeschäftliche Tätigkeiten (AV nur tatsächliche Verrichtungen)
Arbeitskräfteüberlassung
- Überlassung von AN zur Arbeit an Dritte
- Überlasser: verpflichtet AN zur Arbeitsleistung an Dritte
- Beschäftiger: setzt die AN für betriebseigene Aufgaben ein - Überlasser -> Dienstverschaffungsvertrag AV <- AN
Arbeitskräfteüberlassunggesetz (AÜG)
- dient Schutz der AN
- AN Zustimmung zur Überlassung
- keine Verschlechterung d. Lohnes
- keine Gefährdung des Arbeitsplatzes
Was führt zu einer fehlerhaften Betriebswahl?
- elementare Wahlgrundsätze verletzt
- schwere Verfahrensmängel
- Wahl in Betrieb mit weniger als 5 AN
- telefonische Befragung
- Wahl während Tätigkeitsperiode eines anderen BR
=> nichtig / “Nichtwahl” Gerichtsurteil ex tunc
- geringfügige Wahlgrundsätze verletzt
- Anfechtung 1 Monat nach Wahlergebnis
- Verfahrensmängel
- unzulässige Wahl => Gerichtsurteil “ex nunc”
Kündigungsanfechtung weg. verpöntem Motiv
- Grund aus § 105 Abs 3 ArbVG liegt vor
- dann ist Kündigungsanfechtugn möglich
- nicht beweisen - > glaubhaft machen
- AG kann einwenden, Kündigung aus nicht verpönten Gründen ausgeprochen zu haben
Individualanfechtung wegen verpöntem Motiv
- BR pflichtiger Betrieb nicht notwendig
- Anfechtungsrecht allein bei AN
1. AV weg. GlBG verletztenden Motiv aufgelöst - - Geschlecht
- ethnische Zugehörigkeit
- Religion
- Sexualität
- Alter
=> innerhalb 14 Tage bei Gericht anfechtbar
- AN weg. Behinderung gekündigt
- AN, verlässt Arbeitsplatz weg. Gefahr für Leben/Gesundheit
=> innerhalb 7 Tage bei Gericht anfechten
- Kündigung weg. Bildungskarenz od. Freistellung geg. Entgeldentfall / Sittenwidrige Kündigung
- Klage auf Fortbestand des AV (§879 ABGB
Kollektivvetragsfähigkeit kraft Gesetzes
- bedarf besonderer Rechtsfähigkeit, da Normwirkung auch nicht abschließende P. betrifft
- Kommt gesetzl. Interessenvertretungen zu die:
- Aufgabe obliegt Arbeitsbedingungen zu regeln
- Willensbildung unabhängig von anderer Seite -
AG Seite -> Kammern gewerblicher Wirtschaft
AN Seite -> Kammern Arbeiter / Angestellte (nehmen KV-Fähigkeit zugunsten d. Gewerkschaft aber nicht wahr)
Sind juristische Personen öffentl. Rechts Kv-fähig?
- Ja, soweit sie nicht für Arbeitsverhältnisse bestimmter Betriebs- u. Verwaltungsbereiche einer anderen KV-fähigen Körperschaft angehören
- nach Sondergesetz KV-fähig
- Österr. Post AG
- Telekom Austria AG
Kollektivvertragsfähigkeit kraft Verleihung
- freiwillige Berufsvereinigungen und Vereine
- auf Antrag beim Bundeseinigungssamt durch konstitutiven Verwaltungsakt
- Anhörung der zuständigen Interessenvertretung
- 2 formelle Vorraussetzungen
- Aufgabe obliegt Arbeitsbedingungen zu regeln
- In Vertretung der AN / AG Interessen in größerem fachlichen und räumlichen Wirkungsbereich tätig
- 2 materielle Vorraussetzungen
- Berufsvereinigungen hat weg. Mitgliedszahl und Tätigkeitsumfang maßgebliche wirtschaftl. Bedeutung erlangt (gesamtwirtschaft. fühlbar)
- Wirtschaftlich Gegnerunabhängig
Was ist eine Änderungskündigung?
- Änderung d. AV
- bei Nichtannahme d. Vertragsänderung erfolgt Kündigung
- auflösend: Kündigung sofort wirksam, wird erst durch Bedingungseintritt wieder unwirksam
- aufschiebend: Kündigung wird erst durch Ablehnung d. Änderung wirksam
- gem. Kündigungsschutz wesentl. Interesse nicht beeinträchtigt bei:
- Abteilungsversetzung
- max. 10% brutto / 7,76% netto Abzug
- Urlaubsverringerung auf gesetzl. Mind.Maß
Wie kann man eine freie BV beenden?
- einvernehmliche Auflösung
- Eintritt Bedingung
- Zeitablauf
- wichtigem Grund
- Verlust der Betriebsidentität
- Kündigung
- fakultative BV - §32 ArbVG 3 M. zum M. letzten
- notwenige BV - ohne Frist / BR - Wegfall
- erzwingbare BV - § 32 nicht kündbar
- notw. erzwingbare BV - § 32 nicht kündbar 5. Pensionskassen BV - § 97 - Weitergeltung v. vor Kündigung Erfassten
Wie kann man Urlaub verbrauchen?
- vertragl. Vereinbarung erforderlich
- max 2 Teile / 1 Teil = mind 6 Tage
- 2 wöchig Betriebsurlaub zulässig
- einseitiger Widerruf nur bei wichtigem Grund
- Vereinbarung zum Verbrauch Resturlaub in Kündigungsfrist sind unwirksam
Verwaltungsstrafrechtlice Verantwortung J.P. im Arbeitnehmerschutzrecht
- kein verschulden
- Vertretungsorgane strafrechtlich verantwortlich
- haben aus ihrem Kreis als verantwortlich Beauftragte zu stellen, die Verantwortung für Einhaltung tragen
- Hauptwohnsitz Inland
- strafrechtlich verfolgbar
- ihrer Bestellung zugestimmt
- leitender Angesteller
sind verantwortlich Beauftragte bestellt, sind die Vertretungsorgane nur mehr für vorsätzliche Taten verantwortlich
Mitwirkungsrechte Belegschaft auf AG
- Auskunftsrechte
- Informationsrechte
- Überwachungsrechte
- Beratungsrechte
- Einspruchs- & Zustimmungsrecht
- Paritätisches Mitentscheidungsrecht
- Imparitätisches Mitentscheidungsrecht
KV-Angehörigkeit kraft Betriebsübergang
- AG übernimmt KV bei BÜ von vorherigen KV-angehörigem AG
- auch wenn Erwerber nicht KV angehörig -> Weitergeltung gesichert
- Tritt nicht ein wenn bereits KV-Angehörigkeit vorhanden
- Tritt nicht ein wenn Veräußerer nur wegen BÜ KV-angehörig
Was ist eine Betriebsübung?
- Verhaltensweisen spielen sich im Laufe der Zeit in Betrieb ein
- AN belastend / AN begünstigend
- obwohl ursprünglich kein Rechtsanspruch
- wird durch schlüssige Vertragsergänzung Bestandteil der Einzelarbeitsverträge
- Wohlfahrtseinrichtungen - dienen sozialer Sicherheit und wirtsch., kultureller, soz. Förderung
Ungarischer AG entsendet AN nach Ö.
- §7b AVRAG
- AG mit Sitz in MG d. EWR
- zu zahlen ist gesetzlich / kv-vertragliche / durch Verordnung festgelegte Entgelt, dass vergleichbare AN von vergleichbaren AG am Arbeitsort erhalten
- §2 UrlG regelt Urlaub für Dauer d. Entsendung
Kaufmännische Dienste
- Kaufmännische Ausbildung
- Marktangepasste Entscheidungen
- Verwaltung kaufm. Unternehmens
- Verkaufs- u. Marketingtätigkeiten
Leitende Angestellte
- von ArbVG und AZG ausgenommen
- leiten eigenverantwortlich Betriebsteile
- maßgeblichen Einfluss auf Führung d. Betriebes
- können auf Bestand und Entwicklung d. Unternehmens Einfluss nehmen
Was ist ein Betrieb?
- Arbeitsstätte
- auf arbeitstechnischen Zweck ausgerichtet
- bildet eine organisatorische Einheit
- in der eine physische / juristische Person / Personengemeinschaft
- mit materiellen od. immateriellen Mitteln
- bestimmte Arbeitsergebnisse verfolgt
- egal ob Erwerbsabsicht
Organisatorische Einheit d. Betriebes
- Einheit d. Betriebsinhabers
- Zusammenfassung der Betriebsmittel und AN zu organisatorischen Einheit durch Betriebsinhaber
- Einheit d. Betriebszwecks
- einheitlicher Zweck in Arbeitsstätte zur Erzielung von Arbeitsergebnisses
- Einheit d. Organisation
- Arbeitseinheit arbeitet in einheilt. Organisation - mit Selbstständigkeit / Eigenständigkeit - Führungskräfte haben Enscheidungsfreiheit bei Tagesfragen