Art. 10 I GG Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis Flashcards

1
Q

Pers. SB

A

natürliche Personen

jur. Personen des PrivatR über Art. 19 III GG
jur. Personen des öff.-rechtl. Rechts: grds (-)
- -> Ausnahme: öff-rechtl. Rundfunkanstalten

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2
Q

Sachlicher SB

A

geschützt ist die Vertraulichkeit telekommunikationsgestützter (unkörperlicher) Kommunikation zwischen bestimmten Personen (Individualkommunikation) vor Kenntnisnahme durch Dritte (kein Schutz im Binnenverhältnis)

geschützt sind auch nähere Umstände des Kommunikationsvorgangs wie die Verbindungsdaten

Bestands- und Standortdaten sind nur dann geschützt, wenn sie im Zusammenhang mit einem Kommunikationsvorgang zwischen bestimmten Personen erhoben werden (sonst informationelle Selbstbestimmung)

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3
Q

Brief

A

bestimmte Form eines verkörperten Kommunikationsinhalts (Brief, Postkarte, Drucksachen,…)

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4
Q

Post

A

neben Briefen alle anderen verkörperten Kommunikationsinhalte und Kleingüter (Päckchen, Pakete, Warensendungen)

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5
Q

Schutz nach Beendigung des Kommunikationsvorgangs?

A

es kommt darauf an, ob gespeicherte Kommunikationsinhalte (AB, E-Mail etc) bzw. Verbindungs- ggf. (kommunikationsbezogene) Bestands- und Standortdaten dem fremden oder dem eigenen Herrschaftsbereich zuzuordnen sind:

fremder Herrschaftsbereich (TK-Unternehmen): Art. 10 I GG (+)
eigener Herrschaftsbereich (AB in Wohnung, E-Mails auf PC,...): Art. 10 I GG (-) --> GR auf informationelle Selbstbestimmung
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6
Q

Eingriff

A

… in Brief- oder Postgeheimnis: Kenntnisnahme des Inhalts und der Umstände des Versandes
… in Telekommunikationsgeheimnis: Erhebung, Speicherung, Verwendung, Weitergabe des Kommunikationsinhalts etc.

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7
Q

Je-desto-Formel (BVerfG) - Schranken-Schranke

A

Kriterien der Heimlichkeit, Verdachtsgrad, anlass- bzw. verdachtsloser Grundrechtseingriff, Streubreite, Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter, Wahrscheinlichkeit und Intensität der Gefahren

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