Art. 2 I iVm 1 I GG Informationelle Selbstbestimmung Flashcards

1
Q

Sachlicher SB

A

schützt Recht, über die Preisgabe, d.h. die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der eigenen persönlichen Daten selbst zu entscheiden (ESVW)

1 Recht auf Selbstbewahrung (keine Preisgabe personenbezogener Daten - klassischer Datenschutz)
2 Recht auf Selbstdarstellung (Preisgabe personenbezogener Daten)
3 Recht auf Selbstbestimmung

–> Schutz bei Datenverarbeitung (nicht-)öffentlicher Stellen

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2
Q

Schranken

A
  • Gebot der Normenbestimmtheit und -klarheit
  • Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
  • Einhaltung Verfahrensgarantien: Aufklärungs-, Auskunft- u. Löschungspflichten, Verwertungsverbote
  • Wahrung Richtervorbehalt
  • Schutz des unantastbaren Kernbereichs
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3
Q

Eingriffe

A

staatliche Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind jeweils eigene Grundrechtseingriffe, die einer gesonderten verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedürfen

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