Aufstellung des Abschlusses Flashcards
(24 cards)
Wer ist von der Pflicht Aufstellung eines handelsrechtl. JA befreit? +§
§ 242 IV HGB Einzelkaufleute i.S.d. § 241a HGB.
Sofern diese an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinanderfolgenden GJ nicht mehr als jeweils 600.000 € Umsatzerlöse und jeweils 60.000 € Jahresüberschuss erzielen (§ 241a S. 1 HGB)
Ist der JA nach den GoB aufzustellen? + §
Ja - § 243 HGB
Aufstellungsgrundsätze JA §
§ 243 HGB
Sprache. Währungseinheit JA + §
§ 244 - deutsch, Euro
Muss JA unterzeichnet werden? +§
§ 245 - JA vom Kaufmann
Der Jahresabschluß ist vom Kaufmann unter Angabe des Datums zu unterzeichnen. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, so haben sie alle zu unterzeichnen.
Bilanz und GuV bilden den JA -> wo steht das?
§ 242 III HGB
Pflicht Aufstellung JA + §
§ 242 HGB
Aus welchen Teilen besteht der JA von KapGes./KapCoGes +§ der Teile
- Bilanz (§§ 266 ff. HGB),
- GuV (§§ 275 ff. HGB)
- Anhang (§§ 284 ff. HGB), die eine Einheit bilden (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB)
Welcher Paragraph gibt das Minimum an zwingenden Bestandteilen externer ReLe vor? und für wen gilt dies?
- § 242 HGB –> Bilanz + GuV
- Gilt für PersG und Einzelunternehmen nach HGB und PublG sowie KleinstKapG (da Wahlrecht)
Gemäß § 242 HGB ist das Minimum eine Bilanz + GuV > welche Regeln gelten für mittelgroße und große KapG? +§
müssen den JA um einen Anhang erweitern sowie einen Lagebericht aufstellen (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB).
Müssen kleine KapG LB aufstellen?+§
Kleine Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB brauchen den Lagebericht nicht aufzustellen (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB).
Kleine KapG brauchen keinen LB aufstellen (§ 264 I S. 1 HGB) > welche Besonderheit gilt für KleinstKapG?
Kleinstkapitalgesellschaften i.S.d. § 267a HGB brauchen zusätzlich auch keinen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1. S.5 HGB). Müssen aber ein paar Angaben unter der Bilanz machen (Haftungsverhältnisse, Kredite/Vorschüsse für Mitglieder GF;AR..
Welcher § definiert KapmarktOrKapG?
§ 264d HGB
Welche zusätzliche Aufstellungspflicht hat eine KapMarktOr KapG i.S.v. § 264d HGB, die keinen KA Aufstellen muss? +§
- Kapmarktor. KapG gilt stets als groß § 267 III HGB
- Daher gilt § 264 I S. 1 & 2 HGB: **Erweiterung um Kapflussrechnung und EK Spiegel
Aufstellungsfristen +§
- HGB Grundsatz § 243 III HGB ordentlicher Geschäftsgang = 12 Monate
- kleine KapG: §264 I S. 4 HGB 6 Monate
- Mittelgroße + große KapG: §264 I S.3 HGB 3 Monate
Es gibt Erleichterungen bzgl. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des JA für KapG, die in einen KA einbezogen werden. Welcher §
§ 264 III HGB
Größenkriterien PublG §
§ 1 PublG –> drei Stichtage
Größenklassen HGB §
- § 267 HGB
- Klein > Mittel: 7,5M BS, 15M UE, 50 AN
- Mittel > Groß: 25M BS, 50M UE, 250AN
Pflicht zur Prüfung - wer? +§ HGB
- § 316 I HGB
- mittelgroße und große KapG (und Co.)
- kleine = NEIN
Müssen PerG und EA nach HGB geprüft werden? +§
Nein»_space; indirekt aus § 316 HGB, da nur KapG geprüft werden müssen
Wenn Pflicht zur Prüfung besteht, kann ein Abschluss ohne Prüfung gebilligt werden? +§
NEIN - §316 II HGB
Durch wen muss Abschluss KapG geprüft werden? +§
durch APr - § 316 II S. 1 HGB
Nachtragsprüfung §
§ 316 III HGB
Prüfungspflicht PublG §
§ 6 PublG»_space; d.h. wenn ich in PublG falle muss ich geprüft werden!