Weitere § JA Flashcards
(45 cards)
Verrechnungsverbot +§
§ 246 II S. 1 HGB
Materielle Stetigkeit ist aufgeteilt in..? +§
- Ansatzstetigkeit - § 246 III HGB
- Bewertungsstetigkeit - § 252 I Nr. 6 HGB
Bei wem sind VG grds. anzusetzen? +§
- grds beim rechtl. Eigentümer
- bei Auseinanderfallen von rechtl. & wirt. Eigentümer jedoch beim wirt. Eigentümer
- § 264 I HGB
Wo ist der Inhalt der Bilanz geregelt?
§ 247 HGB
welche Gegenstände sind im AV auszuweisen? +§
Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen § 247 II HGB
Aktivierungsverbot §
§ 248 I HGB & § 248 II S. 2 HGB
In die Bilanz dürfen nicht als Aktivposten aufgenommen werden:
1. Aufwendungen für die Gründung eines Unternehmens,
2. Aufwendungen für die Beschaffung des Eigenkapitals und
3. Aufwendungen für den Abschluss von Versicherungsverträgen.
Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.
Aktivierungwahlrecht §
§ 248 II S. 1»_space; selbstg. imm. VG des AV»_space; Ausnahme § 248 II S. 2 (Verbot für selbstg. Marken etc.)
Aktivierungsgebot §
§ 246 I S. 1, S.4 HGB
Def. GoF HGB?
§ 246 I S. 4
Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.
Verrechnungsverbot §
§ 246 II S. 1 HGB verbietet generell die Verrechnung von Posten der Aktivseite mit Posten der Passivseite, von Aufwendungen mit Erträgen sowie von Grundstücksrechten mit Grundstückslasten.
fällt die offene Absetzung bestimmter einzelner Posten in einer Vorspalte der Bilanz (z.B. Absetzung erhaltener Anzahlungen von den Vorräten gem. § 268 Abs. 5 S. 2 HGB) unter das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 II S. 1 HGB?
Nein
Wann ist eine Durchbrechung der Ansatzstetigkeit möglich?
Durchbrechungen der Ansatzstetigkeit sind nach § 246 Abs. 3 S. 2 HGB nur unter den Voraussetzungen des § 252 Abs. 2 HGB zulässig (d.h. begründete Ausnahmefälle vgl. IDW RS HFA 38)
Wie sind Effekte aus der Änderung von Ansatzmethoden zu erfassen? Wo steht es?
Erfolgswirksam
IDW RS HFA 38
Wo sind allgemeine Bewertungsgrundsätze kodifiziert?
§ 252 HGB
Was sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze
- Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB)
- Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
- Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
- Grundsatz der Vorsicht (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB)
- Grundsatz der Periodenabgrenzung (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB)
- Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB)
Bilanzierung von Rst §
§ 249 HGB
RAP §
§ 250 HGB
Wo sind Haftungsverhältnisse auszuweisen? +§
§ 251 HGB Unter Bilanz sofern nicht in Passiva
Aktivierungswahlrecht Disagio §
§ 250 III HGB
Zugangs- und Folgebewertung §
§ 253 HGB
Bewertungsmaßstäbe Def. von AK & HK §
§ 255 I HGB = AK
§ 255 II HGB = HK
Unterscheidung F&E bei selbstg. imm VG § (Bewertungsmaßstab)
§ 255 IIa HGB
Def. beizulegende Zeitwert HGB §
§ 255 IV HGB