Buchführungspflicht & Inventar Flashcards
(21 cards)
Buchführungspflicht
- Wer?
- Wo stet es?
238 I HGB
- jeder Kaufmann (vgl. §§ 1 - 7 HGB) unter BEachtung GoB
- Kaufleute sind auch Handelsgesellschaften (OHG, KG»_space; §§ 105, 161 HGB)
- AG, KGaA, SE und GmbH = Formkaufleute»_space; (§§ 3 Abs. 1, 278 Abs. 3 AktG, Art. 61 SE-VO, § 13 Abs. 3 GmbH, jeweils i.V.m. § 6 HGB)»_space; d.h. auch dann, wenn sie kein Handelsgewerbe betrieben!!
Wer ist von Buchführungspflicht und Erstellung Inventar ausgenommen? §
§ 241a HGB nur kleine Einzelkaufleute
Beginn Buchführungspflicht
ab Beginn der Kaufmannstätigkeit bzw, ab bei Ges. ab dem Moment wo sie Geschäfte tätigen
Dazu können auch Vorbereitungsgeschäfte gehören, wenn die geplante Tätigkeit insgesamt als kaufmännisch zu qualifizieren ist
Ende Buchführungspflicht
Pflicht zur Buchführung endet mit der (Voll-)Beendigung der kaufmännischen Betätigung
bei Ges. also nicht bereits mit Auflösung, sondern erst nach Beendigung der Abwicklung (sog. Vollbeendigung). Während der Liquidation obliegt die Buchführung allerdings den Liquidatoren. Insbesondere ein etwaiges Insolvenzverfahren beendet nicht die Buchführungspflicht. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens führt der Insolvenzverwalter die Bücher (§ 155 Abs. 1 InsO)
Auswirkung Verletzung Buchführungspflicht
- ggf. strafrechtlich relevant i.S.d. § 283 StGB
- Vernichtung oder Fälschung Buchungsunterlagen > Urkundenunterdrückung/ -fälschung i.S.d. StGB
- Pflichtverlätzung Geschäftsleiters im Verhältnis zur Ges. > ggf. Schadensersatzpflicht des GJ gem. § 93 II AktG / § 43 II GmbHG
- prüfungspfl. Ges.»_space; § 322 II HGB»_space; ggf. Einschränkung/Versagung BestV
Wie muss die Buchführung beschaffen sein? +§
- § 238 I, S. 2 & 3 HGB: sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit Überblick
- nach den GoB - § 238 I HGB
- vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet - § 239 II HGB
- Unveränderlichkeit»_space; ursprüngl. Inhalt immer ersichtlich - § 239 III HGB
Wo wird geregelt welche Unterlagen Aufbewahrt werden müssen und was die Aufbewahrungsfristen sind? §
§ 257 HGB
Kann die Buchführung auch elektronisch durchgeführt werden? +§
- Ja - wenn es den GoB entspricht § 239 IV HGB
- Aufbewarhungsfristen müssen eingehalten werden + jederzeit verfügbar - § 239 IV HGB mit Verweis auf § 257 HGB
Welche Unterlagen muss der Kaufmann aufbewahren? Auszug + §
- § 257 I HGB
- Handelsbücher, Inventare, EB, JA, EA, KA
- empfangende Handelsbriege
- Wiedergabe abgesandter Handelsbriefe
- Buchungsbelege
Wie müssen Buchungsbelege und Handelsbriefe aufbewahrt werden? +§
- § 257 III Nr. 1 HGB
- Buchungsbelege und empfangene Handelsbriefe nicht im Original aber bildliche Übereinstimmung mit dem Original gegeben sein.
- ausgehenden Handelsbriefen inhaltliche Übereinstimmung aus
Welche Unterlagen müssen im Original aufbewahrt werden? +§
Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse im Original! § 257 III HGB
Werden die Eröffnungsbilanzen oder andere Abschlüsse per EDV erstellt, müssen sie ausgedruckt werden, u. a. schon deswegen, weil sie unterschrieben bzw. mit Testat versehen aufbewahrt werden müssen.
In welchen § sind im allgemeinen die GoB kodifiziert?
- Vorschriften über die Buchführungspflicht und die Handelsbücher (§§ 238, 239 HGB),
- die Inventurvereinfachungsverfahren (§ 241 HGB),
- die Aufstellung des JA (§§ 243, 264 HGB),
- die Bewertungsvereinfachungsverfahren (§ 256 HGB)
- die Aufbewahrung von Unterlagen (§ 257 HGB).
Regelungen zum Inventar? +§
§ 240 HGB –> jeder Kaufmann
Gruppenbewertung Inventar?+§
§ 240 IV i.V.m. § 256 S. 2 HGB
Zusammenfassung von gleichartigen Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens und anderen gleichartigen oder annähernd gleichwertigen beweglichen Vermögensgegenständen und Schulden jeweils zu einer Gruppe und Ansatz mit dem gewogenen Durchschnitt
Festwertverfahren Invetar?+§
Ansatz von Vermögensgegenständen des Sach-AV sowie von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen mit einem gleichbleibenden Wert und einer gleichbleibenden Menge, sofern sie regelmäßig ersetzt werden, ihr Bestand in seiner Größe, seinem Wert und seiner Zusammensetzung nur geringen Veränderungen unterliegt und ihr Gesamtwert für das Unternehmen von nachrangiger Bedeutung ist (§ 240 III S. 1 i.V.m. § 256 S. 2 HGB ). Jedoch ist i.d.R. alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen (§ 240 Abs. 3 S. 2 HGB);
Stichprobeninventur? Permanente Inventur?+§
mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren unter Beachtung der GoB (§ 241 I HGB; vgl. IDW St/HFA 1/1981);
Vor- und nachverlagerte Inventur in welche Zeitrahmen?+§
§ 241 III HGB: drei Monate vor; zwei Monate nach Abschlussstichtag
In welcher Sprache muss Buchführung gemacht werden? +§
lebende Sprache, § 239
Buchführungspflicht §
§ 238
Definition Gewerbe +§
Folgendes muss vorhanden sein (§ 15 II EstG)
- Selbstständigkeit
- Nachhaltigkeit
- Gewinnerzielungsabsicht
- Teilnahme am wirt. Verkehr
Warum gibt es den § 264a HGB
Öffnet das HGB auch für OHG bzw. KommanditG ohne natürliche Person. Warum?? Thema Haftung. Im Normalfall haftet ja sonst eine natürliche Person. In dem Fall nicht, daher gibt es ja bei den anderen KapG die zusätzliche Offenlegungs- und Prüfungspflichten etc. Das muss dann hier auch gelten
> > Die Vorschriften des Ersten bis Fünften Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts sind auch anzuwenden auf offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter