Bankgarantien Flashcards
(45 cards)
Herr und Frau Mauermann benötigen eine Bankgarantie.
Ing. Roland und Karin Mauermann haben sich ein Fertigteilhaus der Firma FH-Fertigteilhaus GmbH
& Co KG gekauft (Kaufpreis EUR 230.000,–), welches in ca. drei Monaten auf dem Eigengrund
aufgestellt werden soll.
Bei Vertragsabschluss wurde vereinbart, dass das Ehepaar von seiner Hausbank eine Bankgarantie
über den restlichen Kaufpreis in der Höhe von EUR 150.000,– beibringen muss. Eine solche Bankgarantie
wird von Fertigteilhausfirmen und Baumeistern oft bei Neubauten verlangt, damit diese sichergehen
können, dass die Bauwerber über genügend finanzielle Mittel verfügen (Eigenmittel oder
Finanzierung), um das Bauprojekt zahlen zu können.
Sie als Kundenberater sind über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ehepaares Mauermann bestens
informiert, da beide seit Jahren Gehaltskontoinhaber sind, Bausparverträge abgeschlossen haben
und auch ein Wertpapierdepot führen.
Folgende Aspekte gilt es zu beachten:
• Da der Betrag innerhalb der nächsten drei Monaten abgerufen wird, ist sicher zu stellen, dass
der Familie Mustermann dieser Betrag auch zur Verfügung steht. Die Bank haftet dafür, dass
das Geld überwiesen werden kann.
• Bei Eigenmittel sind diese zu Gunsten des Haftungskredites zu verpfänden ODER
• Es muss ein entsprechender Kreditvertrag unterfertigt sein, aus dem der Betrag abgerufen werden
kann (Mischformen möglich).
Definition Bankgarantie
Wann wird sie verwendet?
Die Bankgarantie ist ein abstraktes, unwiderrufliches Zahlungsversprechen, das nicht das Bestehen
einer Verbindlichkeit voraussetzt.
Demzufolge wird eine Bankgarantie verwendet, wenn es gilt,
- für einen künftigen Erfolg oder eine Zahlung einzustehen bzw.
- Gewähr für einen künftigen, noch nicht entstandenen Schaden zu übernehmen.
Kann eine an de Begünstigten übersendete Bankgarantie widerrufen werden?
Sind Abänderungen noch möglich?
Eine bereits an den Begünstigten übersandte Bankgarantie kann nicht mehr widerrufen werden, außerdem
ist eine Abänderung der Garantiebedingungen nur mit schriftlicher Zustimmung aller Garantiebeteiligten
möglich.
Was stellt eine Bankgarantie für die Volskbank dar? Eine Verbindlichkeit oder eine Forderung?
Für die Volksbank kann die Bankgarantie sowohl
- eine Verbindlichkeit (wenn sie die Bankgarantie einem Dritten gegenüber abgibt)
- als auch eine Forderung (etwa wenn ihr zur Sicherstellung eines Kredites von dritter Seite eine Bankgarantie eigebracht wird)
darstellen.
Was ist ein markanter Unterscheid der Garantie zur Bürgschaft?
Im Unterschied zur Bürgschaft, die immer vom Bestehen einer Hauptschuld abhängig ist (akzessorisch),
begründet der Garantievertrag ein abstraktes, d.h. ein vom Bestehen einer Hauptschuld unabhängiges,
Rechtsverhältnis. Die Bankgarantie kann daher vor dem Grundgeschäft entstehen und betragsmäßig
höher als dieses sein, währenddessen eine Bankbürgschaft gleichzeitig mit dem Grundgeschäft
oder später entstehen und nur gleich hoch oder niedriger als dieses sein kann.
Mit anderen Worten: Der Bürge erfüllt die Verpflichtung eines anderen, der Garant seine eigene.
An einer Bankgarantie sind folgende Personen beteiligt:
Auftraggeber = Kunde des Garanten Kreditgeber = Garant Begünstigter = Garantienehmer
Bei der Bankgarantie zum Kauf des Fertigteilhauses bedeutet das:
Das Ehepaar Mauermann möchte eine Bankgarantie von der Volksbank, da diese die FH-Fertigteilhaus GmbH & Co KG verlangt.
Auftraggeber = ?
Kreditinstitut = ?
Begünstigter = ?
- Auftraggeber = Kunde des Garanten = Ehepaar Mauermann
- Kreditinstitut = Garant = Volksbank
- Begünstigter = Garantienehmer = FH-Fertigteilhaus GmbH & Co KG
Zustandekommen
Grundsätzlich stellt der Kunde wie bei einem Kreditantrag einen Antrag auf Ausfertigung eines Haftbriefes
(= Ansuchen für den Garantievertrag). In diesem Haftbriefansuchen sind die Sicherheiten und Bedingungen
mit dem Antragsteller genau zu vereinbaren, um von vornherein Unklarheiten auszuschließen.
Der Haftbrief (Garantievertrag) selbst ist ebenso wie die Bürgschaft schriftlich abzufassen.
Sollte der Auftraggeber Verbraucher sein, so sind wie bei einem normalen Verbraucherkredit sämtliche
Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) oder des HIKRG€unbedingt einzuhalten.
Unterschiede zwischen Garantie und Bürgschaft
Können Bankgarantien frei formuliert werden?
Texte für Bankgarantien können – rein rechtlich gesehen – frei formuliert werden. Dies führt leider in
manchen Fällen dazu, dass Grundprinzipien wie Klarheit und Deutlichkeit nicht ausreichend Rechnung
getragen wird.
Erforderlich ist daher eine Formulierung der Bankgarantie, dass sowohl für den Garantiebegünstigten
als auch für die garantierende Bank keinerlei unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten bestehen.
Beim Vertragsabschluss einer Bürgschaft sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Begünstigter (= Garantieempfänger, Garantienehmer)
- Laufende Garantienummer
- Schilderung des Grundgeschäftes (= Präambel)
- Eigentliche Garantieerklärung
- Bedingungen für die Inanspruchnahme
- Laufzeit
- Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Reduktion des garantierten Betrages
- Abtretung- und Verpfändungsverbot
- Firmenmäßige Fertigung einer Garantie
Sind in Österreich Bankgarantien auf Inhaber gestattet?
Der Begünstigte ist unbedingt anzugeben, da auf Inhaber lautende Bankgarantien in Österreich nicht gestattet
sind. Der Name des Begünstigten steht grundsätzlich im Anschriftenfeld.
Für was ist die laufende Garantienummer notwendig?
Diese ist wichtig für die interne Verbuchung, allerdings gesetzlich nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Wozu wird die Schilderung des Grundgeschäftes benöitigt?
Was ist das Synonym?
Schilderung des Grundgeschäftes (= Präambel)
Das Grundgeschäft wird zwar erwähnt, die Bankgarantie ist aber dennoch von diesem losgelöst. Sollte
es aufgrund einer nach Ansicht des Garantieauftraggebers ungerechtfertigten Inanspruchnahme der
Garantie zu Auseinandersetzungen zwischen ihm und dem Garantiebegünstigten kommen, ist dem Garantieauftraggeber damit die Möglichkeit gegeben, in einem Rechtsstreit vor Gericht zu seinem Recht
zu kommen.
Wesentlicher Inhalt der Garantieerklärung ist die Zusage des Garanten, unter bestimmten Bedingungen
zu zahlen und zwar:
- über eine erste schriftliche Aufforderung,
- ohne Prüfung des Rechtsgrundes,
- innerhalb von X Tagen und
- unter Verzicht auf jedwede Einwendungen.
Dieser Textteil der Garantie (des Haftbriefes) weist auf den abstrakten Charakter der Garantie hin.
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Diese sind von überprüfbaren Kriterien abhängig zu machen, z.B. „irrtümlich in Anspruch genommene
Beträge sind unverzüglich rückzuerstatten“ oder „Auszahlung bei Vorliegen einer Teilrechnung über den
ersten Bauabschnitt gemäß Bauherrnvertrag vom XX.XX.XXXX“.
Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist vom Begünstigten bei Abruf der Garantie nachzuweisen
Was ist bei der Laufzeit zu beachten?
Der Zeitpunkt des Beginns sowie der Beendigung ist genau festzulegen. Bei Garantien mit Laufzeit
„b.a.W.“ (bis auf Weiteres) muss ein Kündigungsrecht vereinbart werden.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Ist der Haftungskreditnehmer Verbraucher im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetzes), so ist
das örtlich zuständige Bezirksgericht des Verbrauchers einzusetzen. Als anzuwendendes Recht ist immer
österreichisches Recht zu vereinbaren.
Gerade gegenüber ausländischen Garantiebegünstigten ist es – zur Vermeidung rechtlicher Unklarheiten
und Nachteile, die aus der Zuständigkeit ausländischer Gerichte oder der Anwendbarkeit ausländischen
Rechts resultieren können – wichtig, diese Bestimmung eindeutig festzulegen.
Reduktion des garantierten Betrages
Zu den Standardklauseln gehören in Anzahlungs-, Liefer- und Zahlungsgarantien Klauseln, die es dem
Garanten ermöglichen sollen, den Garantiebetrag zu reduzieren, sobald ihm der Auftraggeber der Garantie
Nachweise darüber vorlegt, dass er Verpflichtungen erfüllt hat, die durch die Garantie gedeckt
sind.
Abtretung- und Verpfändungsverbot
Nach der Judikatur ist zwar das Recht auf Zahlung aus der Garantie abtretbar, nicht jedoch das Recht
zum Abruf der Garantie. Das bedeutet: wenn die Garantie zugunsten eines Dritten abgetreten ist, gehört
ihm zwar die Leistung aus der Garantie, die Garantie in Anspruch zu nehmen (= abzurufen) ist jedoch
immer dem ursprünglichen Begünstigten vorbehalten. Um Schwierigkeiten, die beim Auseinanderfallen
der beiden Rechte auftreten können, zu entgehen, ist die Vereinbarung eines Abtretungs- und Verpfändungsverbotes
ratsam.
Beim Abtretungs-(Zessions-)verbot ist allerdings seit dem Zessionsrechtsänderungsgesetz 2005 zu beachten,
dass es im Einzelnen ausgehandelt werden muss, den Begünstigten nicht gröblich zu benachteiligen
und dass es selbst bei Zutreffen dieser Voraussetzungen nur mehr relative Wirkung hat, also
nur zwischen dem Garanten und dem ursprünglich Begünstigten wirkt.
Firmenmäßige Fertigung einer Garantie
Jede Garantie (Haftbrief) ist vom Garanten (= Haftungskreditgeber) bevor sie an den Garantiebegünstigten übersandt wird, firmenmäßig zu fertigen.
Trage folgende Wörter ein:
Betrag
Präambel
Abtretung Bereicherungs- und Schadenersatzansprüche
Laufzeit
Garant
Garantieart
Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Garantiebegünstigte
Bedingungen für die Inanspruchnahme
Auftraggeber und Garantienummer
Eigentliche Garantieerklärung
Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Was hat der Garant bei Inanspruchnahme der Garantie zu tun?
Bei Inanspruchnahme hat der Garant den Haftungsbetrag ohne Prüfung des Rechtsgrundes und unter
Verzicht auf jede Einwendung innerhalb einer festgelegten Frist an den Begünstigten zu zahlen, aber
nur unter der Bedingung, dass die Zahlungsaufforderung des Garantiebegünstigten den Garantiebedingungen
für die Inanspruchnahme entspricht. Von der Inanspruchnahme durch den Garantiebegünstigten
hat der Garant den Auftraggeber der Garantie umgehend schriftlich zu verständigen.
Wird von der Bank geprüft ob die Inanspruchnahme berechtigt ist ?
Ob die bei der Inanspruchnahme laut Bankgarantie häufig gegebene Behauptung des Begünstigten,
dass sein Geschäftspartner seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt bzw. eingehalten habe, richtig
ist, wird von der garantierenden Bank nicht überprüft, da dies für die Zahlungspflicht des Garanten nicht
relevant ist.