Baurecht Flashcards

(4 cards)

1
Q

Wie kann sich ein Nachbar gg. einen (neuen) Bebauungsplan wehren?

A

Ein Bebauungsplan ist eine Satzung, § 10 I BauGB

-> Normenkontrolle durch OVGs, § 47 VwGO
–> § 47 I Nr. 2 VwGO durch § 109a JustG NRW

Antragsbefugnis:
Jede natürliche und juristische Person, § 47 II VwGO
Einfallstor:
-> private Belange = individualschützender Gehalt
Frage: Sind alle abwägungserheblichen Belange in die Abwägung nach § 1 VII BauGB eingeflossen?

Kleinigkeiten:
- Normen müssen erlassen worden sein (Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist maßgeblich)
- Antragssteller muss nicht Eigentümer sein.
- Das Grundstück des Antragsstellers muss nicht im Planungsgebiet liegen, sondern unmittelbare Betroffenheit.
- Behörde kann auch ein Verfahren anschieben (“Klarstellungsinteresse” = Anwendung der Norm)

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2
Q

Wie stehen ein Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zueinander?

A

FNP = vorbereitende Bauleitplanung, §§ 1, 5 BauGB
- für das gesamte Gemeindegebiet
- beabsichtigte städtebauliche Entwicklung
- muss von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigt werden, § 6 BauGB

B-Plan = verbindliche Bauleitplanung
- rechtverbindliche Festsetzung
- Inhalt: Insb. Art und Maß der baulichen Nutzung, § 8 BauGB

Gemeinsamkeiten:
- Städtebauliche Struktur und Ordnung
- Sind von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, § 2 BauGB
- Öffentlichkeit muss beteiligt werden, § 3 BauGB

Grundsätzlich geht ein B-Plan aus einem FNP hervor
- FNP nicht notwendig, wenn der B-Plan ausreicht, um die städtebauliche Struktur zu ordnen, § 8 Abs. 2 S. 2 BauGB
- wenn dringende Gründe dies erfordern, § 8 Abs. 4 BauGB

Wenn es keinen B-Plan gibt, dann richtet sich die Bebauung nach § 29ff. BauGB und BauNVO

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3
Q

Obersatz Normenkontrollverfahren

(gegen eine Satzung (hier B-Plan))

A

Der Normenkontrollantrag ist begründet, wenn der B-Plan in formeller oder materieller Hinsicht nicht mit der Rechtslage im Einklang steht und dieser Fehler nicht nach § 214 ff. BauGB (“Planerhaltungsvorschriften”) unbeachtlich ist. Die Satzung wird umfassend geprüft (objektives Beanstandungsverfahren).

Schema zur Begründetheit:

I. Formelle RMK
1. Zuständigkeit
2. Verfahren
–> Hier können Verstöße gegen die GO NRW (Ratsbeschluss) oder gg. das BauGB in Betracht kommen)
Hier BauGB:
a) Beteiligung der Öffentlichkeit
b) Ermittlungs- Bewertungsfehler
c) Fehlende Bekanntmachung
3. Form

II. Materielle RMK
Wurden die abwägungserheblichen Belange in einen vertretbaren Ausgleich gebracht?

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4
Q
A
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