Baurecht 2 Flashcards
Zu welchen Rechtsgebieten gehören Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht?
Was ist der Unterschied zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht?
Beides ist ein Teil des öffentlichen Baurechts
Bauordnungsrecht = Landesrecht, LBO / Gesetz zur Harmonisierung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Bauplanungsrecht = Bundesrecht, BauGB
Die LBO wurde vor kurzem geändert. Seit wann gilt die neue LBO?
Seit dem 01.09.2022
Wozu dient das Bauordnungsrecht (insbesondere)?
Es dient insbesondere
• dem Recht der Gefahrenabwehr; Gefahren die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen können.
= Stichwort: Bausicherheit. (Es drohen zb. Dachteile abzustürzen etc.)
• der Beachtung ästhetischer Belange.
= Stichwort: Baugestaltung (B-Plan oder andere Satzungen). (Fassadengestaltungen, Dachgestaltungen, andere Satzung: zb. Stadt Arnis hat gestalterische Satzung für das alte/historische Ortsbild)
• dem Baugenehmigungsverfahren und der Bauaufsicht.
Welcher Grundsatz gilt im Bauordnungsrecht und was bedeutet dieser?
Präventives Bauverbot.
Grundsätzlich darf man nicht bauen, nur wenn die Gesetzlichkeiten es erlauben
Die Baubehörden prüfen also, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist.
Bei Vorhaben, deren Auswirkungen auf die Allgemeinheit gering sind, bedarf es keiner Baugenehmigung (verfahrensfreie Vorhaben gem. §§ 61 ff LBO), aber es sind ggf. andere Rechtsvorschriften, z. B. naturschutzrechtliche Belange, notwendig!
Sind z.B. Bäume zu fällen? Das Fällen von Bäumen ist z.B. gem. § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 01. März bis 30. September eines Jahres verboten. Es ist eine Baumfällgenehmigung bei der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. Die Vorschriften des besonderen Artenschutzes, § 44 Gesetz über Naturschutz und LandschaEspflege, müssen stets beachtet werden. Gibt es eine Baumschutzsatzung der Kommune? Wann dürfen sie unter Beachtung der vorgenannten Vorschriften beseitigt werden und welche Ausgleichsmaßnahmen sind erforderlich?
Was regelt die LBO im Allgemeinen?
Die LBO regelt:
- Fragen, die mit dem Grundstück selbst und dessen Bebauung zusammenhängen,
- Anforderungen an die Bauausführung, Bauprodukte und Bauarten,
- Einzelfragen zum Bau und seinen Teilen, zu Räumen, Wohnungen und
Anlagen sowie - mit den am Bau Beteiligten, den Aufsichtsbehörden, dem Verwaltungsverfahren und sonstigen Verfahren, wie z.B. Ordnungswidrigkeitstatbeständen.
Wer sind am Bau Beteiligte? Nach welcher Vorschrift?
Am Bau Beteiligte sind
• die Bauherrin / der Bauherr, § 53 LBO
• die Entwurfsverfasserin / der Entwurfsverfasser (Planer, Architekt, Ingenieur), § 54 LBO
• die Unternehmerin / der Unternehmer, § 55 LBO
• die Bauleiterin / der Bauleiter, § 56 LBO
Worin wird der Anwendungsbereich des Bauordnungsrechts gegliedert? Wie viele Teile der LBO gibt es insgesamt?
In formelles und materielles Bauordnungsrecht
6 Teile
In wie viele Teile und jeweils Abschnitte gliedert sich das formelle Bauordnungsrecht? Wie heißen diese Abschnitte?
(Nur auswendig lernen welche Teile formelles BauoR sind! Die Teile an sich und Abschnitte stehen im Gesetz!)
Formelles Bauordnungsrecht: 4 Teile
Teil 1, Teil 4, Teil 5, Teil 6
(Formelles Bauordnungsrecht
• Teil 1: Allgemeine Vorschriften, §§ 1-3
• Teil 4: Die am Bau Beteiligten §§ 52-56
• Teil 5: Bauaufsichtliches Verfahren
• Abschnitt 1: Bauaufsichtsbehörden§§57-58a
•Abschnitt 2: Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit §§ 59-62
•Abschnitt 3: Genehmigungsverfahren §§ 63-77
• Abschnitt 4:Bauaufsichtliche Maßnahmen §§ 78-80
• Abschnitt 5:Bauüberwachung §§ 81-82
• Abschnitt 6: Baulasten § 83
• Teil 6: Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangsvorschriften §§ 84-87)
In wie viele Teile und jeweils Abschnitte gliedert sich das materielle Bauordnungsrecht? Wie heißen diese Abschnitte?
(Nur auswendig lernen welche Teile materielle BauoR sind! Die Teile an sich und Abschnitte stehen im Gesetz!)
Materielles Bauordnungsrecht: 2 Teile
Teil 2, Teil 3
(Materielles Bauordnungsrecht
• Teil 2: Das Grundstück und seine Bebauung §§ 4-8
• Teil 3: Bauliche Anlagen
• Abschnitt 2: Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung §§ 11-16 a
• Abschnitt 4: Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen, Wände, Decken, Dächer §§
26-32
• Abschnitt 5: Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen §§ 33-38
• Abschnitt 6: Technische Gebäudeausrüstung §§ 39-46
• Abschnitt 7: Nutzungsbedingte Anforderungen §§ 47-51)
Anwendungsbereich der LBO - für was gilt sie? Nach welchen Paragraphen?
Die LBO gilt für:
- Bauliche Anlagen § 1 Abs. 1 S. 1
- Grundstücke § 1 Abs. 1 S. 2
- andere Anlagen und Einrichtungen (z.B. Rettungswege, Lüftungsanlagen und bei Baustellen), § 11
Sie gilt nicht für:
Alle aufgelisteten Anlagen gem. § 1 Abs. 2 (Anwendungsausschluss)
—> hier sind DIN-Vorschriften einzuhalten: z.B. bei einer Erneuerung von Rohrleitungen (Regen- und Abwasserleitungen, Nr. 3)
Die LBO unterscheidet sich vom Begriff des Vorhabens nach § 29 BauGB, findet gem. Abs. 2 jedoch daneben Anwendung.
Anwendungsbereich der LBO - Abgrenzung Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht - Vorgehen beim Genehmigen eines Bauvorhabens?
Bei der Genehmigung eines Bauvorhabens ist zunächst zu prüfen, wie das Bauvorhaben planungsrechtlich nach dem BauGB (insbesondere §§ 29 - 36) einzuordnen ist.
Stichworte: Bebauungsplan? Ungeplanter Innenbereich? Außenbereich? Besteht eine oder mehrere örtliche Satzungen?
Das heißt konkret: immer erst §§ 29 ff. BauGB prüfen, bzw. Dieses beachten und den Kontakt mit dem BauGB behalten
Bauordnungsrechtliche Begriffe - Gebäude
Was ist die Definition eines Gebäudes, wo steht es, was ist dort zum Gebäude geregelt?
Legaldefinition in § 2 Abs. 2 LBO!
Einteilung in 5 Gebäudeklassen ( § 2 Abs. 3 Nr. 1 - 5 )
- maßgeblich ist die Höhe (laut Gesetz: Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltraumes über der festgelegten Geländeoberfläche), ggf. B-Plan hier beachten
- Grundflächen der Nutzungseinheiten sind die Brutto-Grundflächen, dh. Mit Außenwänden (Flächen der Kellergeschosse bleiben außer acht)
Grundstücke + deren Bebauung geregelt in §§ 4 - 8 LBO
- Grundstücke müssen nach § 4 Abs. 2 LBO in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegen. Nicht befahrbare Wohnwege sind ebenfalls zulässig, wenn keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen. Auch ausreichend ist eine Zufahrt über eine öffentlich gesicherte Baulast, z.B. bei einem Hinterliegergrundstück. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich durch die Baulast, die Zufahrt zu gewährleisten. (Siehe Zeichnung in Foliensatz: 1. Bauordnungsrecht, Zulässigkeiten… bei Unverständnis)
- § 5 LBO Zugänge und Zufahrten ist wichtig für den Brandschutz / Rettung durch Feuerwehren
Notizen:
Gebäudeklasse 1 oder 2 (bis zu 7m) bedeutet meist ein normales Einfamilienhaus. 1 Stockwerk hat meistens ca. 3m
= Man misst „Gebäudeaußenhaut“, nicht die Innenfläche und ohne Keller
Was bedeutet auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich und durch eigene Schwere auf dem Boden ruhend nach § 2 Abs. 1 LBO ?
(Nicht ganz sicher, ob das so genau stimmt)
Auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich - Auf festen Bahnen, dortige Bahnanlagen
Durch eigene schwere auf dem Boden ruhend - Gartenhäuschen
Bauordnungsrechtliche Begriffe - Abstandsflächen - wo ist das geregelt, was ist geregelt?
§ 6 LBO (wichtiger §)
Die Abstandregelungen nach § 6 LBO dienen:
- der Freihaltung von Flächen auf Grundstücken
- dem Brandschutz
- der Belichtung, Belüftung und Besonnung
- der Sozialabstände
Die Abstandsflächen bemessen sich nach § 6 Abs. 4 und 5 LBO nach der Wandhöhe
- Die Wandhöhe ist das Maß von der festgelegten Geländeoberfläche (z.B. in einem B-Plan) bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.
- Die Tiefe beträgt grundsätzlich 0,4 H, jedoch mindestens 3 m. Beispiel: Wandhöhe 10 m x 0,4 H = 4 m Abstandsfläche.
- Neu als Ergänzung: Zeichnungen (siehe unter wikipedia Abstandsflächen) und auch zu Gesimmsen (Dachüberstand verkleidet oder als Schmuck angebracht).
- Ausnahmen nach § 6 Abs. 6 bis 10 LBO
Bauordnungsrechtliche Begriffe - Gestaltung
Wo ist es geregelt, was bedeutet es?
In verschiedenen §§ geregelt, wie und was gestaltet wird:
• Herrichtung von Grundstücken § 8 Abs. 1 LBO
• Gestaltung baulicher Anlagen § 9 LBO
—> Bauliche Anlagen dürfen nicht als verunstaltet wirken(§ 9 S. 1) , d.h. sie dürfen nicht einen hässlichen, das ästhetische Empfinden nicht bloß beinträchtigenden, sondern verletzenden Zustand bewirken. Allein grobe Missgriffe (unbestimmter Rechtsbegriff, sehr weit) gestalterischer Art sollen damit ausgeschlossen werden.
• Gestaltung von Webeanlagen § 10 LBO
• Gestaltungssatzungen als örtliche Bauvorschrift § 86 LBO
(Das Einfügungsgebot muss beachtet werden, fügt sich das Gebäude in die nähere Umgebung ein? Von der Höhe, Gestaltung etc.)
Welche Verfahren gibt es im Bauordnungsrecht (Aufzählend mit §§)?
- Baugenehmigungsverfahren, §§ 59, 64 LBO
- Verfahrensfreie Vorhaben, § 61 LBO
- Genehmigungsfreistellungsverfahren, § 62 LBO
(In beplanten Innenbereichen (§ 30 B-Plan), dann der 62 —> das steht in Abs. 2) - vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, § 63 LBO
(Wenn kein B-Plan im ungeplanten Innenbereich § 34, dann landet man im 63) - Vorbescheidsverfahren, § 75 LBO
Welcher Grundsatz bzgl. den Verfahren gilt im Bauordnungsrecht?
Was ist eine Baugenehmigung in rechtlicher Hinsicht?
Grundsätzlich gilt: Die Errichtung, die Änderung, der Abriss einer baulichen Anlage bedarf einer Baugenehmigung. Dies ist die Regel, es sei denn, es gibt Ausnahmen.
=alles Bedarf einer Baugenehmigung, es sei denn wir haben eine Ausnahme
Die Baugenehmigung ist ein Verwaltungsakt. (Es können also auch Rechtsmittel dagegen eingelegt werden)
Definition Anlagen
Legaldefinition in § 2 Abs. 1 LBO
Definition Errichtung (Begriff zu Anlagen)
Errichtung: Erstmalige Herstellung eines Bauwerks oder die Wiederherstellung einer zerstörten Anlage im gesamten Vorgang einer Bauausführung bis zu Baufertigstellung.
Definition Änderung (Begriff zu Anlagen)
Änderung: Umbau, Ausbau oder Erweiterung einer bestehenden Anlage, d. h. äußere oder innere Umgestaltung der Substanz.
Definition Nutzungsänderung (Begriff zu Anlagen)
Nutzungsänderung: Aufgabe der bisherigen Nutzung und Aufnahme einer neuen Nutzung (wenigstens die teilweise Änderung der Zweckbestimmung, z. B. Umbau von Wohnraum zu einem Büro mit geschäftlicher Nutzung).
Definition Beseitigung (Begriff zu Anlagen)
Beseitigung: Abriss/Abbruch einer Anlage
Welche Ausnahmen gibt es vom Grundsatz der Baugenehmigung?
• Baugenehmigung wird durch andere Genehmigung ersetzt (Vorrang anderer Gestattungsverfahren, z. B. wasserrechtliche Genehmigung bei der Errichtung einer Pumpe am Gewässer)
• Verfahrensfreie Vorhaben, § 61 LBO (Baugenehmigung muss nicht beantragt werden)
• Genehmigungsfreistellung, § 62 LBO (muss beantragt werden, wird aber danach nicht benötigt)
• Landes- und Bundesbauten (bauaufsichtliche Zustimmung), § 77 LBO (Bund/Land genehmigt eigenständig)
• Fliegende Bauten, § 76 LBO (Zirkus/Jahrmarkt —> Karusselle, keine Baugenehmigung erforderlich
Was ist Ziel der Baugenehmigung?
Und was ist dabei zu beachten?
Ziel: Der Schutz vor baurechtswidrigen Zuständen
Was ist zu beachten:
• Verantwortung für Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften:
❖ Die am Bau beteiligten Personen
❖ Bauaufsichtsbehörden
• Die Baugenehmigung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Wird mit dem Bau nicht innerhalb der Geltungsdauer begonnen oder werden die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen, erlischt die Baugenehmigung (§ 73 Abs. 1 LBO).
• Vor Ablauf der Geltungsdauer kann ein Antrag auf Verlängerung um jeweils bis zu zwei Jahre gestellt werden (§ 73 Abs. 2 LBO).