Umweltrecht Flashcards
(117 cards)
Was bedeutet Umweltrecht? Wie lautet die Definition?
Unter dem Begriff des Umweltrechts fasst man alle Regelungen zusammen, die dem Ziel dienen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern.
Die Umwelt soll in ihren verschiedenen Ausprägungen wie Naturhaushalt, Boden, Wasser oder Luft vor weiteren Schäden geschützt werden und bereits eingetretene Beeinträchtigungen sollen wieder ausgeglichen werden.
Der Kernbereich des Umweltrechts besteht aus anlagen-, umweltmedien- und stoffbezogenen Schutzgesetzen (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Chemikalienrecht).
Die Definition ist recht weit gefasst. Zudem hat der Klima eine immer größere Relevanz bekommen.
Welche Art von Normen gehören zum Kernbereich des Umweltrechts?
Höherrangige Umweltnormen (Umweltvölkerrecht, einschlägige Bestimmungen des EU-Rechts, Art. 20 a GG,…), Querschnittsgesetze (Umweltverträglichkeitsprüfunggsgesetz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, Umweltschadensgesetz,Umweltstrafrecht
(Das Umweltschadensgesetz ist eher selten relevant)
was regeln die Querschnittsgesetze im Groben?
Welcher Art. ist aus dem AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der europäischen Union) relevant?
Art. 191 AEUV:
1) Die Umweltpolitik der Union trägt zur Verfolgung der nachstehenden Ziele bei:
- Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Verbesserung ihrer Qualität;
- Schutz der menschlichen Gesundheit;
- umsichtige und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;
- Förderung von Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Bewältigung
regionaler oder globaler Umweltprobleme und insbesondere zur Bekämpfung des Klimawandels.
Was sind die Ziele des Umweltrechts?
•Schutz der Umweltmedien (Wasser, Luft, Boden und Klima)
•Schutz der Tiere und Pflanzen einschließlich ihres Zusammenwirkens und ihrer Wechselwirkungen
•Schutz des Menschen vor Gefahren von Anlagen
•Schutz in Gestalt der Verhinderung des Eintritts von Schäden und Gefahren •Wiederherstellung von besseren Zuständen, soweit nicht zufriedenstellende Zustände bestehen
•Herstellung eines angemessenen Ausgleichs mit den Nutzungsinteressen des Menschen
Warum spielt Art. 20 a GG im Umweltrecht eine Rolle, was besagt dieser?
Der 1994 eingefügte Art. 20a GG enthält eine objektiv-rechtliche Staatszielbestimmung, aus der kein subjektives Recht Einzelner ableitbar ist. Der Umweltschutz wird damit zu einer fundamentalen Staatsaufgabe. Art. 20a GG bindet alle drei Gewalten, vor allem hinsichtlich der Zielvorgabe, nicht aber hinsichtlich der Mittel und enthält den Gestaltungsauftrag primär für den Gesetzgeber (Optimierungsgebot), aber auch für die Verwaltung und Rechtsprechung, Umwelt und Tiere zu schützen.
Das bedeutet es kann kein subjektives Recht daraus abgeleitet werden, die Bürger persönlich nicht beeinträchtigt. Es ist eine Vorgabe für die drei Gewalten (Exekutive, Legislative, Judikative), diese sind gebunden, haben aber auch einen großen Gestaltungsspielraum. Die Bürger können hier nichts vorgeben.
Art. 20 a GG besagt (nicht auswendig lernen, da nachlesbar aber gut mal zu lesen) :
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Das bedeutet: Grundsatz: Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere
—> 1. Einschränkung: im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung (Abwägen und schauen, welches Recht vorrangig ist)
—> 2. Einschränkung: nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtssprechung (daran halten müssen)
Art. 20 a GG : Abwägungsbelang, Auslegung bei unbestimmten Rechtsbegriffen und Ausübung von Ermessen sind relevant.
Kein genereller Vorrang des Umweltschutzes —> in Ausgleich mit anderen Verfassungsprinzipien bringen (vergleiche zum Beispiel Art. 20 a GG in Kollision mit Art. 14 GG Eigentumsrecht
Als Staatszielbestimmung hat Art. 20a GG dort Auswirkungen, wo staatliche Entscheidungsprozesse nicht bis in die Einzelheiten vorgegeben sind. Ist eine Abwägungsentscheidung zu treffen, wirkt sich Art. 20a GG als Abwägungsbelang aus. Sind unbestimmte Rechtsbegriffe auszulegen, ist Art. 20a GG Auslegungsmaßstab. Gleiches gilt für die Ausübung von Ermessen. Der Umweltschutz genießt keinen genereller Vorrang; er ist in Ausgleich mit anderen Verfassungsprinzipien zu bringen (praktische Konkordanz; z. B. bei Kollision der Wirtschaftsgrundrechte aus Art. 12 und 14 GG mit dem Staatsziel „Umweltschutz“ aus Art. 20a GG)
Was für verschiedene Arten von Recht gibt es im Umweltbereich und welche Rechtsquellen gibt es dort?
Im Umweltrecht gibt es umweltspezifisches und umweltrelevantes Recht.
Umweltspezifisches Recht:
- AtG (AtomGesetz)
- BImSchG (BundesimmissionsschutzG)
- Krw-/AbfG (Kreislaufwirtschafts-, AbfallG)
- BNatSchG (BundesnaturschutzG)
- §§ 324 ff. StGB bzw. § 330 StGB, der auf die §§ 324 ff. verweist
- §§ 22 WHG (WasserhaushaltsG), § 32 GentG (GentechnikG)
Umweltrelevantes Recht (hier nur am Rande etwas zur Umwelt geregelt):
Umweltschutz als eines von mehreren gesetzlichen Zielen:
- ROG (RaumordnungsG)
- BauGB
- FernstrG (FernstraßenG)
Kein spezifischer Bezug zum Schutz der Umwelt:
- Grundrechte
- Allg. POR (Polizei- und Ordnungsrecht)
- BGB
Zunehmend werden Umweltschutzregelungen aber auch im Fachrecht integriert (obwohl der ursprüngliche Regelungszweck nicht der Umweltschutz ist).
Zum Beispiel im: Energierecht, Landwirtschaftsrecht, Verkehrsrecht, Bergrecht, Bau-und Planungsrecht
Was für Umweltprivatrecht gibt es, was sind Beispiele/Unterkategorien dafür?
Umweltprivatrecht im engeren Sinne und Umweltprivatrecht im weiteren Sinne
Umweltprivatrecht im engeren Sinne:
1. Haftung, § 1 UHG
2. Spezialgesetzliche Ansprüche
§ 22 WHG
§ 25 AtG
§ 32 GentG
Umweltprivatrecht im weiteren Sinne:
1. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche
§§ 1004 i.V.m. § 906 I, II BGB
2. Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche
§ 906 II BGB, § 823 I, II BGB
Warum bereits im BGB geregelt, welches 1900 in Kraft getreten ist und Umweltschutz noch nicht so eine große Rolle spielte? Das kommt daher, dass dort auch Nachbarschaftsverhältnisse geregelt sind und das im weiteren Sinne auch Umweltrecht ist.
Welche Geltungsebenen des Umweltrechts und welche Unterkategorien davon gibt es?
Geltungsebenen:
Nationales Umweltrecht und Internationales Umweltrecht
Nationales Umweltrecht
↓
Umweltverfassungsrecht
- Umweltverwaltungsrecht
- Umweltstrafrecht
- Umweltprivatrecht (BGB)
Internationales Umweltrecht
↓ ↓
Europäisches Umweltrecht Umweltvölkerrecht
Primärrecht Gewohnheitsrecht
Art. 11 AEUV Allg. Rechtsgrundsätze
Art. 191 AEUV
Sekundärrecht Völkerrechtliche Verträge
- Verordnung
- Richtlinie
- Entscheidung
Was ist ein Beispiel für das (Umwelt-) Völkerrecht? Erkläre das Beispiel (im Groben)
(Es ist genau aufgeschrieben, muss aber nicht so ausführlich gekonnt werden)
Nachdem die Staaten Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen auf ihre Gebietsansprüche (sogenannte claims - der Begriff kommt aus dem Bergrecht) verzichteten, wurde der Antarktis-Vertrages im Jahr 1959 (also mitten im Kalten Krieg (1947 - 1991) von zwölf Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Norwegen, die ehemalige Sowjetunion, Südafrikanische Union und die Vereinigten Staaten) unterzeichnet und trat 1961 in Washington D. C. in Kraft.
- Der Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit und regelt:
• Die friedliche Nutzung der Antarktis
• Die freie internationale Zusammenarbeit in der Forschung mit ungehindertem
Informationsaustausch
• Die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder
• Das Verbot militärischer Aktivitäten
• Die Beseitigung und das Einfuhrverbot radioaktiver Abfälle in der Antarktis
• Er hat damit auch unmittelbare Umweltauswirkungen.
Die Zahl der Vertragsstaaten ist inzwischen auf 51 angewachsen, darunter sind 29 so genannte Konsultativstaaten. (Den Status als Konsultativstaat erhalten nur Vertragsstaaten, die ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck bringen)
Der Antarktis-Vertrag sieht regelmäßige Treffen der Konsultativstaaten vor (Antarctic Treaty Consultative Meetings, ATCM). Auf den jährlichen Konferenzen werden Grundsätze und Ziele des Vertrages nach dem Einstimmigkeitsprinzip überarbeitet und ergänzt.
Warum gibt es kein einheitliches Gesetz für das Umweltrecht?
Es ist sehr komplex. Da Umweltschutz eine rechtliche Querschnittsaufgabe ist, sind die Regelungen nahezu über die gesamte Rechtsordnung verteilt.
Der Versuch einer einheitlichen Kodifizierung ist mehrfach gescheitert
Welche Gesetzgebungskompetenz gilt für das Umweltrecht? Wie ist das dort geregelt?
Seit der Grundgesetzänderung im Rahmen der Förderalismusreform 2006 gehören die Bereiche Umweltstrafrecht, Jagdwesen, Naturschutz, Raumordnung und Wasserhaushalt zur konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes (Art. 74 Abs. 1 Nr. 28, 29, 31, 32 GG)
Gemäß Art. 125 Abs. 1 GG gelten die in Rahmenkompetenz erlassenen Bundesgesetze als Bundesrecht fort.
Gem. Art. 72 Abs. 3 GG wird den Ländern in bestimmten Fällen die Möglichkeit zur Abweichungsgesetzgebung gegeben. Das ist hier der Fall:
„3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:
1.das Jagdwesen (ohne das Recht der Jagdscheine);
2.den Naturschutz und die Landschaftspflege (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes);
4.die Raumordnung;
5.den Wasserhaushalt (ohne stoff- oder anlagenbezogene Regelungen);
Das jeweilige in den Klammern wird als abweichungsfeste Kerne bezeichnet ..> diese Bereiche sind nicht betroffen und davon wird nicht abgewichen
Die Gesetzgebungskompetenz im Allgemeinen: Wie funktioniert diese?
Grundsatz: Zuständigkeit der Bundesländer, Art. 70 I GG
↓
Ausnahme: Zuständigkeit des Bundes nach ausdrücklicher Anordnung im GG
↓
Hier gibt es entweder die ausschließliche Kompetenz des Bundes, Art. 71, 73 GG oder die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, Art. 72, 74 GG
Beispiele ausschließliche Kompetenz:
Art. 73 Nr. 5 (Handel)
Art. 73 Nr. 6 a (Eisenbahn)
Konkurrierende Kompetenz:
Nach Art. 72 II GG, Erforderlichkeit
Zb. Art. 74 Nr. 11 (Wirtschaft), Nr. 20 (Tierschutz)
Vorranggesetzgebung,
Zb. Art. 74 Nr. 24 (Abfallwirtschaft, etc.), Nr. 29 (Naturschutz), Nr. 32 (Wasserhaushalt)
HIER: Abweichung durch die Länder nach Art. 74 III GG ((3) Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über:….)
Wie viele Prinzipien gibt es im Umweltrecht?/Wie viele Prinzipien liegen den umweltrechtlichen Regelungen zugrunde? Nenne diese.
5 Prinzipien
- Vorsorgeprinzip
- Verursacherprinzip
- Kooperationsprinzip
- Integrationsprinzip
- Nachhaltigkeitsprinzip
Was besagt das Vorsorgeprinzip? Erläutere dieses.
Vorausschauendes Handeln soll verhindern, dass Umweltbelastungen überhaupt entstehen. Durch Planung und Vorverlagerung der „Gefahrengrenze“ soll sichergestellt werden, dass die natürliche Lebensgrundlage möglichst nicht oder nur schonend in Anspruch genommen werden.
So kann die Behörde z. B. immissionsschutzrechtliche Maßnahmen bereits ergreifen, wenn noch keine konkrete Gesundheitsgefahr im gefahrenabwehrrechtlichen Sinne, aber schon eine schädliche Umwelteinwirkung im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG vorliegt.
Kurz: man wartet nicht ab, sondern setzt Werte fest, so dass etwas gar nicht erst geschieht. „Auf der sicheren Seite“
Zwischen was wird im Umweltrecht häufig unterschieden? In Bezug zur Vorsorge
Zwischen Vorsorge („Absichern“) und Nachsorge („Nachbehandeln“)
Was besagt das Verursacherprinzip? Erläutere dieses.
Die sachliche und finanzielle Verantwortung für den Umweltschutz trägt der Verursacher der Umweltbelastung. Umweltrechtliche Normen, in denen das Verursacherprinzip zum Ausdruck kommt, sind unter anderem § 15 BImSchG, § 13 Abs. 2 Nr. 4 WHG, § 7 KrWG, sowie §§ 4 bis 7 Verpackungsverordnung (VerpackV).
Der europäische Rechnungshof hat 2021 einen Bericht zur Anwendung des Verursacher Prinzips veröffentlicht. Was genau steckt dahinter, was ist Fazit aus diesem Bericht? Und was ist ein möglicher Lösungsvorschlag?
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat 2021 einen Bericht zur Anwendung des Verursacherprinzips in der europäischen Umweltpolitik (Schwerpunkt Verschmutzung durch Industrie, Abfall und von Wasser und Böden) veröffentlicht.
Fazit: Das Verursacherprinzip wird nicht in allen Bereichen und oft auch uneinheitlich angewendet, so dass Kosten aus Umweltschäden – z. B. für Sanierungsmaßnahmen – weiterhin häufig aus Steuermitteln und nicht vom Verursacher beglichen werden.
Zwar nehme z. B. die Richtlinie (RL) über Industrieemissionen (IED, 2010/75/EU) die umweltschädlichsten Anlagen in die Pflicht, für die nicht erfassten Emissionen würden viele MS die Unternehmen aber nicht haftbar machen.
Ähnliches gilt für die erweiterte Herstellerverantwortung im Abfallrecht…
Für die Wasseraufbereitung zahlen die privaten Haushalte am meisten (Wasser- und Abwasser), obwohl sie nur 10 % des Wassers verbrauchten. (-> schwierig, einzelne Nutzer für die Verschmutzung aus diffusen Quellen, (z. B. aus der Landwirtschaft), haftbar zu machen).
Für den Boden kritisiert der EuRH das Fehlen eines umfassenden Gesetzesrahmens.
Lösungsvorschlag: Verstärkte Pflicht für Unternehmen zur finanziellen Vorsorge für Umwelthaftung, (z.B. Versicherungen) und Vorkehrungen für Insolvenzfälle von Unternehmen, die Umweltschäden verursacht haben.
KOM soll bis 2024 prüfen, inwiefern das Verursacherprinzip – z. B. durch die Senkung der Emissionsgrenzwerte in der IED oder die Bekämpfung diffuser Wasserverschmutzung – im Umweltrecht stärker zur Anwendung kommen kann.
Was besagt das Kooperationsprinzip? Erläutere dieses.
Die am Umweltschutz beteiligten Stellen wirken effektiv zusammen.
Beispiele für eine derartige Kooperation sind etwa die verschiedenen Umweltschutzbeauftragten in den Betrieben, die vielfältigen Beteiligungsvorschriften und die Einrichtungen zur kooperativen Normsetzung.
Was besagt das Integrationsprinzip? Erläutere dieses.
Die umweltbezogenen Auswirkungen eines Vorhabens sollen nicht nur punktuell, sondern medienübergreifend beurteilt werden.
So verpflichtet etwa § 5 Abs. 1 S. 1 BImSchG die Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zur Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt.
Was besagt das Nachhaltigkeitsprinzip? Erläutere dieses.
Der verantwortungsbewusste Staat versucht die nachfolgenden Generationen möglichst wenig durch die Befriedigung gegenwärtiger Bedürfnisse zu belasten.
(Siehe auch die Graphiken auf der PP Überblick Umweltrecht, F. 33, 34 im Falle einer Klausur an
Was sind die verschiedenen Steuerungsinstrumente im Umweltrecht? Zähle diese auf.
- Planungsinstrumente
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) / strategische Umweltprüfung (SUP)
- Instrumente der direkten Verhaltenssteuerung – Regulierung
- Instrumente der indirekten Verhaltenssteuerung
- Umweltbezogene Betriebsorganisation
- Umweltallianzen
Was ist Aufgabe der Umweltplanung? Und in welche Planungsarten lassen sich Planungsinstrumente unterteilen? (Planungsinstrumente)
Aufgabe der Umweltplanung ist es, durch den Ausgleich widerstreitender Interessen und einer vorausschauenden und progressiven Umweltgestaltung die Nutzung der Umwelt so zu koordinieren, dass diese effektiv genutzt und nicht überlastet wird. Damit alle Umweltbelange berücksichtigt werden können, müssen den planenden Behörden Umweltinformationen in ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt werden. Realisiert wird dies durch das Gesetz über Umweltstatistiken, wonach systematisch umweltrelevante Daten gesammelt und ausgewertet werden.
Die Planungsinstrumente lassen sich unterteilen in Fachplanungen und raumbezogene Planungen.