Einführung in das Deliktsrecht Flashcards
(5 cards)
Unterschiede zwischen vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen
- Haftung für Gehilfen
- Haftungsmaßstab
- Beweislast bei Schadensersatzansprüchen
- Verjährung
Deliktsrecht vs. Schadensrecht
Schadensrecht (§§ 249 ff.): Regelt Art und Umfang des Schadensersatzes, wenn
und soweit Schadensersatz zu leisten ist.
Deliktsrecht (§§ 823 ff.): Enthält die Anspruchsgrundlagen, die regeln, ob
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung zu leisten
ist
Schaden
unfreiwilliger Nachteil, der an Rechtsgütern einer Person entsteht
Verschuldenshaftung vs. Gefährdungshaftung
Bei der Verschuldenshaftung ergibt sich die Verantwortlichkeit des anderen daraus,
dass er Verhaltensgebote oder –verbote verletzt hat, obwohl ihm die Einhaltung
der Ge- oder Verbote möglich war. In vielen Fällen geht es hier um die Missachtung
der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt
Bei der Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden der Preis dafür, dass die
Rechtsordnung den Betrieb der Gefahrenquelle (z.B. Eisenbahn, Atomkraftwerk)
erlaubt. Hier wird also die Gefahr von der Rechtsordnung als unweigerliche Folge der Gefahrenquelle toleriert, weil die Gefahrenquelle gesamtwirtschaftlich als sinnvoll
bzw. nützlich angesehen wird
Funktionen des deliktischen Schadensersatzes
- Kompensation
- Prävention
- Schadenssozialisierung