Einführung in das Lernfeld Hauskrankenpflege Flashcards
(5 cards)
Was bedeutet der Begriff Hauskrankenpflege?
Pflegepersonen besuchen pflegebedürftige Menschen zu Hause und führen notwendige Pflegetätigkeiten durch.
Pflegebedürftige bleiben in ihrem vertrauten Umfeld.
Was wird unter dem Begriff Betreuung in der HKP verstanden? Nennen Sie Beispiele für haushaltsnahe Tätigkeiten in der HKP.
Haushaltsnahe Tätigkeiten.
- Reinigung und Pflege des Haushalts
- Versorgen von Haustieren und Zimmerpflanzen
- Erledigen von Einkäufen und Besorgungen
- Zubereitung von Speisen
- Waschen der Wäsche
Diese Tätigkeiten unterstützen die Lebensqualität der pflegebedürftigen Personen
Beispiele: Reinigung des Haushalts, Pflege von Haustieren und Zimmerpflanzen, Einkäufe, Zubereitung von Speisen, Wäsche waschen.
Was versteht man unter dem Begriff Pflege in der HKP? Nennen Sie Beispiele für körpernahe Tätigkeiten in der HKP.
Körpernahe Tätigkeiten, die teilweise oder vollständig übernommen werden.
Diese Tätigkeiten sind entscheidend für die körperliche Gesundheit der pflegebedürftigen Personen.
- Körperpflege im Bett
- Verabreichung von Nahrung und Flüssigkeit
- Verabreichung von Injektionen
- Wechseln von Verbänden
Diese Tätigkeiten sind oft notwendig für die tägliche Pflege.
4.Definieren Sie die „Begriffe“: Professionelle Pflege, Laienpflege.
Professionelle Pflege:
• die Pflegepersonen haben eine Ausbildung absolviert, werden für ihre Tätigkeit bezahlt und müssen sich an einem Berufsgesetz halten. Sie stehen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur Pflegeperson.
Laienpflege:
• erfolgt meist durch Angehörige. Diese haben keine Ausbildung und er werden wir wissen oftmals durch Broschüren, Bekannte, etc. Sie werden für ihre Tätigkeiten meist nicht bezahlt und unterliegen keinem Berufsgesetz.
5.Nennen Sie die Unterschiede zwischen professioneller Pflege und Laienpflege.
Professionelle Pflege:
• Ausbildung, professionell arbeiten gegen Bezahlung, unterliegen einem Berufsgesetz
Laienpflege:
• Keine Ausbildung, keine Bezahlung, meist Familienmitglieder, unterliegen keinem Berufsgesetz