Einzelunternehmen Flashcards
(25 cards)
Einzelunternehmen
- Kleingewerbe (EU)
- Eingetragener Kaufmann (e.K.)
- Freiberufler
Kleingewerbe (EU)
ein Gewerbe, das aufgrund seines geringen geschäftlichen Umfangs nicht ins Handelsregister eingetragen werden muss (keine eigene Rechtsform)
Kleingewerbe (EU): Voraussetzungen
- eine natürliche Person
- keine Kaufmannseigenschaft (sonst: Umwandlung e.K.)
- kein Startkapital
- Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
Kleingewerbe (EU): Gesetz
BGB
Kleingewerbe (EU): Juristische Stellung
- keine eigene Rechtspersönlichkeit
- nicht rechtsfähig (keine Trennung zw. Unternehmer und Unternehmen)
- Unternehmer als natürliche Person kann klagen und verklagt werden
- Unternehmer als natürliche Person kann Verträge abschließen und Rechte sowie Pflichten erwerben
Kleingewerbe (EU): Geschäftsführung
- Einzelunternehmer
- Einzelunternehmer vertritt das Unternehmen nach Außen
Kleingewerbe (EU): Haftung
unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
Kleingewerbe (EU): Buchhaltung
- EÜR (BGB)
- Aufbewahrungspflicht aller Belege und Buchführungsunterlagen für mind. 10 Jahre
Kleingewerbe (EU): Wichtigste Steuern
- Einkommensteuer (Versteuerung des Gewinns des Gewerbetreibenden)
- Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 EUR)
- Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)
Eingetragener Kaufmann (e.K.)
eine natürliche Person, die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist
e.K.: Voraussetzungen
- eine natürliche Person
- Kaufmannseigenschaft
- kein Startkapital
- Eintrag ins Handelsregister
- Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
e.K.: Gesetz
- HGB
e.K.: Juristische Stellung
- keine eigene Rechtspersönlichkeit
- nicht rechtsfähig (keine Trennung zw. Unternehmer und Unternehmen)
- Unternehmer als natürliche Person kann klagen und verklagt werden
- Unternehmer als natürliche Person kann Verträge abschließen und Rechte sowie Pflichten erwerben
e.K.: Geschäftsführung
- Einzelunternehmer führt das Unternehmen allein
- Einzelunternehmer vertritt das Unternehmen nach außen
e.K.: Haftung
unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
e.K.: Buchhaltung
- doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
- Ausnahme: § 241a HGB -> EÜR
e.K.: Wichtigste Steuern
- Einkommensteuer (Versteuerung des Gewinns des Unternehmers)
- Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 EUR)
- Umsatzsteuer (Kleinunternehmerregelung)
Freiberufler
eine natürliche Person, die selbstständig wissenschaftlich, künstlerisch, unterrichtend oder erzieherisch tätig ist (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Dolmetscher)
Freiberufler: Voraussetzungen
• eine natürliche Person
• Tätigkeit nach § 18 EStG
• keine Kaufmannseigenschaft
• kein Startkapital
• Anmeldung beim Finanzamt
Freiberufler: Gesetz
- BGB
- EStG (§ 18)
Freiberufler: Juristische Stellung
- keine eigene Rechtspersönlichkeit
- nicht rechtsfähig (keine Trennung zw. Unternehmer und Unternehmen)
- Freiberufler als natürliche Person kann klagen und verklagt werden
- Freiberufler als natürliche Person kann Verträge abschließen und Rechte sowie Pflichten erwerben
Freiberufler: Geschäftsführung
- Freiberufler führt das Unternehmen allein
- Freiberufler vertritt das Unternehmen nach außen
Freiberufler: Haftung
unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
Freiberufler: Buchhaltung
- EÜR (BGB)
- Aufbewahrungspflicht aller Belege und Buchführungsunterlagen für mind. 10 Jahre