Kapitalgesellschaft Flashcards
(26 cards)
Kapitalgesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
Größenklassen
- Kleinstunternehmen
- Kleinunternehmen
- Mittleres Unternehmen
- Großes Unternehmen
Kriterien
- Mitarbeiterzahl und
- Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
GmbH: Gesetz
- HGB (§§ 105-160 HGB)
- GmbHG
GmbH: Juristische Stellung
- juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
- voll rechtsfähig
- kann klagen und verklagt werden
- Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Verbindlichkeiten eingehen
GmbH: Geschäftsführung
- durch einen oder mehrere Geschäftsführer (natürlich)
- Geschäftsführer vertreten die GmbH nach außen
- werden duch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen
- Weisungen durch die Gesellschafterversammlung möglich
GmbH: Haftung
• beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
GmbH: Buchführung
- doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
- Jahresabschluss mit Anhang und ggf. Lagebericht
- Veröffentlichungspflicht beim Bundesanzeiger
GmbH: Wichtigste Steuern
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer (kein Freibetrag)
- Umsatzsteuer
- bei Ausschüttung: Kapitalertragsteuer
GmbH: Voraussetzungen
- mindestens zwei Gesellschafter (natürlich/juristisch)
- Stammkapital: 25.000 EUR
- Gesellschaftsvertrag (notariell beurkundet)
- Eintrag ins Handelsregister
- Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
UG: Voraussetzungen
- mindestens ein Gesellschafter (natürlich/juristisch)
- Stammkapital: mindestens 1 EUR (volle Einzahlung erforderlich)
- Gesellschaftsvertrag (notariell beurkundet)
- Eintrag ins Handelsregister
- Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
UG: Besonderheiten
• 25 % des Jahresüberschusses darf nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden (sparen)
• beträgt das Stammkapital 25.000 EUR -> Umwandlung GmbH
UG: Gesetz
- GmbHG (Besonderheiten in § 5a GmbHG)
- HGB (§§ 105–160 HGB)
UG: Juristische Stellung
- juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
- voll rechtsfähig
- kann klagen und verklagt werden
- kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Verbindlichkeiten eingehen
UG: Geschäftsführung
- durch einen oder mehrere Geschäftsführer (natürlich)
- Geschäftsführer vertreten die UG nach außen
- werden durch Gesellschafterbeschluss bestellt und abberufen
- Weisungen durch die Gesellschafterversammlung möglich
UG: Haftung
• beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
UG: Buchführung
- doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
- Jahresabschluss mit Anhang und ggf. Lagebericht
- Veröffentlichungspflicht beim Bundesanzeiger
UG: Wichtigste Steuern
• Körperschaftsteuer (derzeit 15 %)
• Gewerbesteuer (kein Freibetrag)
• Umsatzsteuer
• bei Ausschüttung: Kapitalertragsteuer (25 % zzgl. Soli)
Aktiengesellschaft (AG)
meist große, börsenorientierte Gesellschaft
AG: Voraussetzungen
- mindestens ein Aktionär (natürlich/juristisch)
- Grundkapital: mindestens 50.000 EUR (volle Einzahlung bei Sacheinlagen, mind. 25 % bei Bareinlagen)
- Satzung (notariell beurkundet)
- Eintrag ins Handelsregister
- Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
AG: Aktien
- Wertpapier, das einen Anteile am Grundkapital einer AG verbrieft
- wer eine Aktie besitzt, ist Miteigentümer der AG (Aktionär)
AG: Gesetz
- AktG
- HGB (insb. §§ 264–289 HGB)
AG: Juristische Stellung
- juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
- voll rechtsfähig
- kann klagen und verklagt werden
- kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Verbindlichkeiten eingehen
AG: Organe
- Vorstand: Geschäftsführung und Vertretung der AG
- Aufsichtsrat: bestellt und überwacht den Vorstand
- Hauptversammlung: trifft Grundsatzentscheidungen (z. B. Gewinnverwendung)
AG: Haftung
• beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen