Sonderformen Flashcards
(25 cards)
Sonderformen
- Stiftung
- Genossenschaft (eG)
- Verein (e. V.)
Stiftung
haben kein Gewinnstreben und verfolgen gemeinnützige, soziale, kulturelle oder ähnliche Zwecke
Stiftung: Voraussetzungen
- Stifter (Gründer)
- keine Mitglieder
- Stiftungsgeschäft (vertragliche Erklärung des Stifters)
- Satzung
- Stiftungsvermögen (keine Mindesthöhe)
- Eintrag ins Stiftungsregister
- Anmeldung beim Finanzamt
Stiftung: Gesetz
- BGB (§§ 80–88)
- Stiftungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes
Stiftung: Juristische Stellung
- juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
- voll rechtsfähig
- kann klagen und verklagt werden, Verträge abschließen, Eigentum erwerben
Stiftung: Haftung
• beschränkt auf das Stiftungsvermögen
• keine Haftung der Stifter oder anderer Beteiligter
Stiftung: Buchführung
• doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
• Jahresabschluss, ggf. Lagebericht
• Gemeinnützigkeit (bei steuerbefreiten Stiftungen) nach den Vorschriften des KStG
• Veröffentlichungspflichten bei bestimmten Stiftungen
Stiftung: Wichtigste Steuern
• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer (kann entfallen bei Gemeinnützigkeit)
• Umsatzsteuer (kann entfallen bei Gemeinnützigkeit)
Genossenschaft: Voraussetzungen
• mindestens drei Mitglieder (natürlich/juristisch))
• Eigenkapital der Mitglieder wird in Form von Genossenschaftsanteilen eingebracht
• Satzung
• Genossenschaftsregistereintrag
• Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
Genossenschaft: Gesetz
• GenG
Genossenschaft: Juristische Stellung
• juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
• voll rechtsfähig
• kann klagen und verklagt werden, Verträge abschließen, Eigentum erwerben
Genossenschaft: Geschäftsführung
• die Mitglieder sind anteilseigene Mitglieder und tragen Mitbestimmung durch die Generalversammlung
Genossenschaft: Haftung
• unbeschränkte Haftung der Mitglieder (je nach Satzung)
• Haftung kann auf den genossenschaftlichen Beitrag der Mitglieder beschränkt sein
Genossenschaft: Wichtigste Steuern
Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer (Freibetrag für kleine Genossenschaften)
• Umsatzsteuer
Verein
Ein Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen – meist ideell, also nicht wirtschaftlich (z. B. Sport, Kultur, Tierschutz).
Verein: Voraussetzungen
• mindestens zwei Mitglieder
• Satzung, die den Zweck des Vereins und die Organe (z. B. Vorstand) festlegt
• Vereinsregistereintrag
• Anmeldung beim Finanzamt (bei gemeinnützigen Vereinen)
Verein: Gesetz
• BGB (§§ 21–79)
• Vereinsgesetz (für die rechtliche Registrierung und Organisation)
Verein: Juristische Stellung
• eine juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
• voll rechtsfähig
• kann klagen und verklagt werden, Verträge abschließen, Eigentum erwerben
Verein: Geschäftsführung
• durch Vorstand
• Vorstand wird von Mitgliederversammlung gewählt
• Für bestimmte Entscheidungen kann laut Satzung die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig sein
Verein: Haftung
• haftet mit dem Vereinsvermögen
• keine Haftung der Mitglieder persönlich, es sei denn, sie haben pflichtwidrig gehandelt
Genossenschaft
Ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Dabei steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt.
Genossenschaft: Buchführung
• doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
• Jahresabschluss und ggf. Lagebericht
• Veröffentlichungspflichten bei größeren Genossenschaften
Verein: Buchführung
• je nach Vereinsgröße: einfache Buchführung oder doppelte Buchführung
• Jahresabschluss und ggf. Lagebericht
• Gemeinnützigkeit (bei steuerbefreiten Vereinen) nach den Vorschriften des KStG
• Veröffentlichungspflichten bei größeren Vereinen
Verein: Wichtigste Steuern
• Körperschaftsteuer, wenn nicht gemeinnützig
• Gewerbesteuer (bei gewerblichen Vereinen oder Einkünften)
• Umsatzsteuer
• Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung von Gewinnanteilen