Sonderformen Flashcards

(25 cards)

1
Q

Sonderformen

A
  • Stiftung
  • Genossenschaft (eG)
  • Verein (e. V.)
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Q

Stiftung

A

haben kein Gewinnstreben und verfolgen gemeinnützige, soziale, kulturelle oder ähnliche Zwecke

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3
Q

Stiftung: Voraussetzungen

A
  • Stifter (Gründer)
  • keine Mitglieder
  • Stiftungsgeschäft (vertragliche Erklärung des Stifters)
  • Satzung
  • Stiftungsvermögen (keine Mindesthöhe)
  • Eintrag ins Stiftungsregister
  • Anmeldung beim Finanzamt
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4
Q

Stiftung: Gesetz

A
  • BGB (§§ 80–88)
  • Stiftungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes
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5
Q

Stiftung: Juristische Stellung

A
  • juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
  • voll rechtsfähig
  • kann klagen und verklagt werden, Verträge abschließen, Eigentum erwerben
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6
Q

Stiftung: Haftung

A

• beschränkt auf das Stiftungsvermögen
• keine Haftung der Stifter oder anderer Beteiligter

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7
Q

Stiftung: Buchführung

A

• doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
• Jahresabschluss, ggf. Lagebericht
• Gemeinnützigkeit (bei steuerbefreiten Stiftungen) nach den Vorschriften des KStG
• Veröffentlichungspflichten bei bestimmten Stiftungen

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8
Q

Stiftung: Wichtigste Steuern

A

• Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer (kann entfallen bei Gemeinnützigkeit)
• Umsatzsteuer (kann entfallen bei Gemeinnützigkeit)

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9
Q

Genossenschaft: Voraussetzungen

A

• mindestens drei Mitglieder (natürlich/juristisch))
• Eigenkapital der Mitglieder wird in Form von Genossenschaftsanteilen eingebracht
• Satzung
• Genossenschaftsregistereintrag
• Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt

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10
Q

Genossenschaft: Gesetz

A

• GenG

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11
Q

Genossenschaft: Juristische Stellung

A

• juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
• voll rechtsfähig
• kann klagen und verklagt werden, Verträge abschließen, Eigentum erwerben

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12
Q

Genossenschaft: Geschäftsführung

A

• die Mitglieder sind anteilseigene Mitglieder und tragen Mitbestimmung durch die Generalversammlung

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13
Q

Genossenschaft: Haftung

A

• unbeschränkte Haftung der Mitglieder (je nach Satzung)
• Haftung kann auf den genossenschaftlichen Beitrag der Mitglieder beschränkt sein

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14
Q

Genossenschaft: Wichtigste Steuern

A

Körperschaftsteuer
• Gewerbesteuer (Freibetrag für kleine Genossenschaften)
• Umsatzsteuer

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15
Q

Verein

A

Ein Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen – meist ideell, also nicht wirtschaftlich (z. B. Sport, Kultur, Tierschutz).

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16
Q

Verein: Voraussetzungen

A

• mindestens zwei Mitglieder
• Satzung, die den Zweck des Vereins und die Organe (z. B. Vorstand) festlegt
• Vereinsregistereintrag
• Anmeldung beim Finanzamt (bei gemeinnützigen Vereinen)

17
Q

Verein: Gesetz

A

• BGB (§§ 21–79)
• Vereinsgesetz (für die rechtliche Registrierung und Organisation)

18
Q

Verein: Juristische Stellung

A

• eine juristische Person mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit
• voll rechtsfähig
• kann klagen und verklagt werden, Verträge abschließen, Eigentum erwerben

19
Q

Verein: Geschäftsführung

A

• durch Vorstand
• Vorstand wird von Mitgliederversammlung gewählt
• Für bestimmte Entscheidungen kann laut Satzung die Zustimmung der Mitgliederversammlung nötig sein

20
Q

Verein: Haftung

A

• haftet mit dem Vereinsvermögen
• keine Haftung der Mitglieder persönlich, es sei denn, sie haben pflichtwidrig gehandelt

21
Q

Genossenschaft

A

Ein Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam wirtschaftliche, soziale oder kulturelle Ziele verfolgen. Dabei steht die Förderung der Mitglieder im Mittelpunkt.

22
Q

Genossenschaft: Buchführung

A

• doppelte Buchführung: Bilanz, GuV
• Jahresabschluss und ggf. Lagebericht
• Veröffentlichungspflichten bei größeren Genossenschaften

23
Q

Verein: Buchführung

A

• je nach Vereinsgröße: einfache Buchführung oder doppelte Buchführung
• Jahresabschluss und ggf. Lagebericht
• Gemeinnützigkeit (bei steuerbefreiten Vereinen) nach den Vorschriften des KStG
• Veröffentlichungspflichten bei größeren Vereinen

24
Q

Verein: Wichtigste Steuern

A

• Körperschaftsteuer, wenn nicht gemeinnützig
• Gewerbesteuer (bei gewerblichen Vereinen oder Einkünften)
• Umsatzsteuer
• Kapitalertragsteuer bei Ausschüttung von Gewinnanteilen

25
Stiftung: Geschäftsführung
• durch Vorstand • in größeren Stiftungen kann zusätzlich eine hauptamtliche Geschäftsführung eingesetzt    werden, die dem Vorstand zuarbeitet oder bestimmte Aufgaben übernimmt. • Kuratorium / Stiftungsrat als Kontrollorgan, oft mit Aufsichtsfunktion gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung