Erheblichkeit Flashcards

(2 cards)

1
Q

Bestreiten anspruchsbegründender Tatsachen

A
  1. Einfaches Bestreiten:
    „stimmt nicht“, bzw. § 138 IV ZPO: Nicht-Wissen
  2. qualifiziertes Bestreiten:
    nicht so, sondern so! Gegenbeweis grds. nicht erforderlich

Darlegungs- und Beweislast:
Kläger muss bestrittene Tatsache beweisen!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Einreden

A
  1. rechtshindernd (BGB „Einwendungen“), §§ 105, 125, 134, 138
  2. rechtsvernichtend (BGB „Einwendung“), §§ 362 f., 346, 389, 118
  3. rechtshemmend (BGB: Einreden), §§ 214, 273, 320, 321

–> Einwendungen von Amtswegen, Einreden wenn vorgebracht!

Darlegungs- und Beweislast
Einreden im prozessualen Sinne sind grds. von dem der sich auf sie berufen will darzulegen und (wenn bestritten) zu beweisen

Rechtsfolge:
Wenn Einlassung unerheblich: Klage begründet
Wenn Einlassung erheblich: Beweispflicht!
- wenn bewiesen: Klage begründet und stattzugeben
- wenn nicht beweisen: Klage in diesem Umfang abzuweisen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly