Erheblichkeit Flashcards
(2 cards)
1
Q
Bestreiten anspruchsbegründender Tatsachen
A
- Einfaches Bestreiten:
„stimmt nicht“, bzw. § 138 IV ZPO: Nicht-Wissen - qualifiziertes Bestreiten:
nicht so, sondern so! Gegenbeweis grds. nicht erforderlich
Darlegungs- und Beweislast:
Kläger muss bestrittene Tatsache beweisen!
2
Q
Einreden
A
- rechtshindernd (BGB „Einwendungen“), §§ 105, 125, 134, 138
- rechtsvernichtend (BGB „Einwendung“), §§ 362 f., 346, 389, 118
- rechtshemmend (BGB: Einreden), §§ 214, 273, 320, 321
–> Einwendungen von Amtswegen, Einreden wenn vorgebracht!
Darlegungs- und Beweislast
Einreden im prozessualen Sinne sind grds. von dem der sich auf sie berufen will darzulegen und (wenn bestritten) zu beweisen
Rechtsfolge:
Wenn Einlassung unerheblich: Klage begründet
Wenn Einlassung erheblich: Beweispflicht!
- wenn bewiesen: Klage begründet und stattzugeben
- wenn nicht beweisen: Klage in diesem Umfang abzuweisen