Gastvortrag Geistiges Eigentum Flashcards

(33 cards)

1
Q

Registerrechte

A
  • > nach Eintragung geshützt:
  • Technik (Patentgesetz: Schutz von Erfindungen)
  • Design (Designgesetz: Schutz von Gestaltungen)
  • Kennzeichen (MSchG: Schutz von Marken und Herkunftsangaben; OR: Schutz von Firmenbezeichnungen)
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2
Q

Gewerblicher Rechtsschutz im weitesten Sinne

A
  • Wettbewerb (UWG: Schutz von Kennzeichnungen und Ausstattungen; KG: Schutz des freien Wettbewerbs)
  • Know-How (OR/UWG: Schutz von Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen)
  • Registerrechte (Technik, Design, Kennzeichen)
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3
Q

Immaterialgüterrechte

A
  • Registerrechte (Technik, Design, Kennzeichen)

- Kunstwerke (URG: Schutz des künstlerischen Schaffens) -> kein Registerrecht sondern Schöpferwert

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4
Q

Ähnliche Schutzrechte

A

Persönlichkeit (ZGB: Schutz der Persönlichkeit; Schutz des Namens)

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5
Q

Bedeutung von geistigem Eigenzum für Unternehmen

A
  • Eigentumsrechte (= durchsetzbare Schutzrechte)
  • Schutz vor Drittnutzern
  • Schutz der Investition und des Wertes (Bilanzwert)
  • Verwertung und Bewirtschaftung (eigene ungestörte Nutzung, Linzenzierungn, Franchising, Pricing, Steueroptimierung, Verkauf, Verpfändung)
  • > fällt ohne Schutzrecht alles weg
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6
Q

Design: Schutzgegenstand

A

äusserlich wahrnehmbare Gestaltung/ Form von Gegenständen

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7
Q

Design: Schutzentstehung

A

Registrierung (tiere Gebühren und Kosten)

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8
Q

Design: Schutzvoraussetzungen

A
  • Neuheit (wird nicht geprüft)

- Eigenart (gewisse Originalität, wesentliche Verschiedenheit von bestehenden Gestaltungen)

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9
Q

Design: Schutzdauer

A

5 Jahre, 4x5 verlängerbar -> max. 25 Jahre

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10
Q

Design: weitere Aspekte

A
  • kein Spezialitätenprinzip (Bereichübergreifend gültig)
  • kein Gebrauchszwang
  • Ergänzung zum Ausstattungsschutz (UWG)
  • Schutz von Logos möglich
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11
Q

Urheberrecht: Schutzgegenstand

A

Werke der Literatur und Kunst (Text, Bild, Musik, Grafik, Logos etc.)

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12
Q

Urheberrecht: Schutzvoraussetzung

A
  • Geistige Schöpfung (nur ein Mensch kann Urheber sein)

- Individualität (Werk mit unverkennbaren charakteristischen Zügen)

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13
Q

Urheberrecht: Enstehung

A

Im Moment der Werkentstehung (Schöpferprinzip) -> kein Registerrecht!

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14
Q

Urheberrecht: Rechteinhaber

A

Erwerb durch Vertrag mittels Lizenz (Rechtenutzung) oder Rechteübertragung (Rechteeigentümer)

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15
Q

Urheberrecht: Schutzdauer

A

70 Jahre nach Tod des Urhebers (Software 50 Jahre)

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16
Q

Swissness

A
  • Schweizerkreuz auf Waren ist zulässig, wenn die Kriterien erfüllt sind
  • Markeneintragung in Kombination mit Schweizerkreuz ist möglich (Eintragungsverbot für Wappen und amtliche Bezeichnungen)
  • Nutzung ist freiwillig, kostenlos und bewilligungsfrei
17
Q

Swissness Kriterien

A

Nutzer tragen die Verantwortung und sind Beweispflichtig:

  • Lebensmittel: 80% der Rohstoffe (Milchprodukte 100%) und Tätigkeit, welche dem Produkt die wesentliche Eigenschaft verleiht
  • andere Industrieprodukte: 60% der Herstellungskosten und wesentlicher Fabrikationsschritt
18
Q

Know-how

A
  • > nicht schützbar!
  • Rezepturen
  • externe/interne Kreatuionen
  • Verpackungs Know-How
  • Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis
  • Geheimhaltungsvereinbarungen
19
Q

Patent

A

= Schutz von Erfindungen im Bereich der Technik; Handlungslehre, die abstrakt definiert, wie eine bestimmte Aufgabe gelöst werden kann

20
Q

Patent: Schutzvoraussetzungen

A
  • Neuheit (wird nicht geprüft)
  • nicht naheliegend/ erfinderische Tätigkeit (wird nicht geprüft)
  • gewerbliche Anwendbarkeit, Wiederholungsfähigkeit
  • genügende Offenbarung. Nachvollzug durch Fachmann (gefährlich: kann mit geringen Abweichungen kopiert werden)
21
Q

Patent: kein Schutz

A
  • menschlicher Körper und seine Bestandteile
  • Gensequenzen
  • Verfahren Chirurgie
  • Therapie
  • Diagnostik
  • Tierrassen
  • Pflanzensorten
  • Verstoss gegen gute Sitten und öffentliche Ordnung
22
Q

Patent: Schutzumfang

A

definiert durch den Patentanspruch (Claims)

23
Q

Patent: Schutzdauer

A

max. 20 Jahre (jährliche Gebühren)

24
Q

Was ist eine Marke?

A
  • > Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen (“Branding”)
  • Herkunftsfunktion (unternehmerische Herkunft; Ursprungsidentität)
  • Unterscheidungsfunktion (Produkte von anderen Unternehmen unterscheiden; Individualisierung)
  • Vertrauens-, Qualitäts-, Bindungs-, Investitions- und Kommunikationsfunktion
25
Was ist KEINE Marke?
- Firma -> Kennzeichnung des Unternehmens - Name -> Kennzeichnung einer natürlichen Person - Domain Name -> Adresse - Design -> Schutz Gestaltung - Urheberrecht -> Schutz Kreation - Patent -> Schutz technische Innovation
26
Wie entsteht eine Marke? (Lebenszyklus)
1. Zeugungsphase 2. Geburtsphase 3. Lebensphase
27
Zeugungsphase
- Markenstrategie - Zeichenevaluation (Namensfindung) - Eintragungsfähigkeit - Recherchen
28
Zeugungsphase: Markenstrategie
- Abhängig von der Geschäftsidee, Werten, Produkten und Marketing - Positionierung im Unternehmen - Funktion (defensiv vs. offensiv -> Abhängig von Abnehmerkreisen) - Waren- und Dienstleistungen - Territorien (aktuelle und zukünftige Märkte) - Ergänzung mit anderen Schutzrechten (z.B. Design) - gleiche Firma, gleiche Marke?
29
Zeugungsphase: Zeichenevaluationn
- Namensfindungsprozess (Kreation und rechtliche Abklärung) - Typen: Wort, Bild, oder kombiniert, Form, Klang, Geruch - starke vs. schwache Zeichen - linguisitische Bedeutung
30
Zeugungsphase: Eintragungsfähigkeit (nicht gegeben)
- Zeichen des Gemeingutes (fehlende Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit) - Sachbezeichnungen, Beschreibungen, Qualitätshinweise, Elementare Zeichen und Farben, Herkunftsangaben, Verkehrsdurchsetzungen - Rechts- und Sittenwiedrige Zeichen
31
Zeugungsphase: Recherchen
- Suche nach älteren verwechselbaren Drittzeichen - eigen Softwarerecherchen - "Killer-Recherchen" oder Ähnlichkeitsrecherchen durch Markenanwalt
32
Geburtsphase (Markenanmeldung)
- Hinterlegungspriorität (first come - first served) - Registerbehörden prüfen die Eintragungsfähigkeit - Beanstandungnsverfahren - Eintragung und Publikation - Widersprüche Dritter (Kriterium: Verwechslungsgefahr)
33
Lebensphase:
- Marke bewirtschaften (Aufbau, Kommunikation, Lizenzverträge etc.) - Marke nutzen wie im Register eingetragen (Gebrauchspflicht nach 5 Jahren!) - Marke und Domaine verwalten und verlängern - Marke überwachen zur Früherkennung von Konflikten - Verteidigung zur Stärkung der eigenen Marke, keine Verwässerungn und Degenerierung