Gastvortrag Geistiges Eigentum Flashcards
(33 cards)
Registerrechte
- > nach Eintragung geshützt:
- Technik (Patentgesetz: Schutz von Erfindungen)
- Design (Designgesetz: Schutz von Gestaltungen)
- Kennzeichen (MSchG: Schutz von Marken und Herkunftsangaben; OR: Schutz von Firmenbezeichnungen)
Gewerblicher Rechtsschutz im weitesten Sinne
- Wettbewerb (UWG: Schutz von Kennzeichnungen und Ausstattungen; KG: Schutz des freien Wettbewerbs)
- Know-How (OR/UWG: Schutz von Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnissen)
- Registerrechte (Technik, Design, Kennzeichen)
Immaterialgüterrechte
- Registerrechte (Technik, Design, Kennzeichen)
- Kunstwerke (URG: Schutz des künstlerischen Schaffens) -> kein Registerrecht sondern Schöpferwert
Ähnliche Schutzrechte
Persönlichkeit (ZGB: Schutz der Persönlichkeit; Schutz des Namens)
Bedeutung von geistigem Eigenzum für Unternehmen
- Eigentumsrechte (= durchsetzbare Schutzrechte)
- Schutz vor Drittnutzern
- Schutz der Investition und des Wertes (Bilanzwert)
- Verwertung und Bewirtschaftung (eigene ungestörte Nutzung, Linzenzierungn, Franchising, Pricing, Steueroptimierung, Verkauf, Verpfändung)
- > fällt ohne Schutzrecht alles weg
Design: Schutzgegenstand
äusserlich wahrnehmbare Gestaltung/ Form von Gegenständen
Design: Schutzentstehung
Registrierung (tiere Gebühren und Kosten)
Design: Schutzvoraussetzungen
- Neuheit (wird nicht geprüft)
- Eigenart (gewisse Originalität, wesentliche Verschiedenheit von bestehenden Gestaltungen)
Design: Schutzdauer
5 Jahre, 4x5 verlängerbar -> max. 25 Jahre
Design: weitere Aspekte
- kein Spezialitätenprinzip (Bereichübergreifend gültig)
- kein Gebrauchszwang
- Ergänzung zum Ausstattungsschutz (UWG)
- Schutz von Logos möglich
Urheberrecht: Schutzgegenstand
Werke der Literatur und Kunst (Text, Bild, Musik, Grafik, Logos etc.)
Urheberrecht: Schutzvoraussetzung
- Geistige Schöpfung (nur ein Mensch kann Urheber sein)
- Individualität (Werk mit unverkennbaren charakteristischen Zügen)
Urheberrecht: Enstehung
Im Moment der Werkentstehung (Schöpferprinzip) -> kein Registerrecht!
Urheberrecht: Rechteinhaber
Erwerb durch Vertrag mittels Lizenz (Rechtenutzung) oder Rechteübertragung (Rechteeigentümer)
Urheberrecht: Schutzdauer
70 Jahre nach Tod des Urhebers (Software 50 Jahre)
Swissness
- Schweizerkreuz auf Waren ist zulässig, wenn die Kriterien erfüllt sind
- Markeneintragung in Kombination mit Schweizerkreuz ist möglich (Eintragungsverbot für Wappen und amtliche Bezeichnungen)
- Nutzung ist freiwillig, kostenlos und bewilligungsfrei
Swissness Kriterien
Nutzer tragen die Verantwortung und sind Beweispflichtig:
- Lebensmittel: 80% der Rohstoffe (Milchprodukte 100%) und Tätigkeit, welche dem Produkt die wesentliche Eigenschaft verleiht
- andere Industrieprodukte: 60% der Herstellungskosten und wesentlicher Fabrikationsschritt
Know-how
- > nicht schützbar!
- Rezepturen
- externe/interne Kreatuionen
- Verpackungs Know-How
- Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis
- Geheimhaltungsvereinbarungen
Patent
= Schutz von Erfindungen im Bereich der Technik; Handlungslehre, die abstrakt definiert, wie eine bestimmte Aufgabe gelöst werden kann
Patent: Schutzvoraussetzungen
- Neuheit (wird nicht geprüft)
- nicht naheliegend/ erfinderische Tätigkeit (wird nicht geprüft)
- gewerbliche Anwendbarkeit, Wiederholungsfähigkeit
- genügende Offenbarung. Nachvollzug durch Fachmann (gefährlich: kann mit geringen Abweichungen kopiert werden)
Patent: kein Schutz
- menschlicher Körper und seine Bestandteile
- Gensequenzen
- Verfahren Chirurgie
- Therapie
- Diagnostik
- Tierrassen
- Pflanzensorten
- Verstoss gegen gute Sitten und öffentliche Ordnung
Patent: Schutzumfang
definiert durch den Patentanspruch (Claims)
Patent: Schutzdauer
max. 20 Jahre (jährliche Gebühren)
Was ist eine Marke?
- > Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen (“Branding”)
- Herkunftsfunktion (unternehmerische Herkunft; Ursprungsidentität)
- Unterscheidungsfunktion (Produkte von anderen Unternehmen unterscheiden; Individualisierung)
- Vertrauens-, Qualitäts-, Bindungs-, Investitions- und Kommunikationsfunktion