Grundlagen der Compliance Flashcards

1
Q

Aktiengesetz §93, Konsequenzen und Haftung

A

Business Judgment Rule (§93 AktG)

  • Keine Haftung von Vorstand bei negativen Folgen von UN-Entscheidungen, wenn zum Wohle der Gesellschaft und auf Grundlage angemessener Infos gearbeitet wurde
  • Im Verdachtsfall Vorstand in Beweislast -> Nachweis nur bei verlässlichem Überwachungssystems-> indirekte Pflicht Compliancesystem, sonst BJR nicht anwendbar
  • Ansonsten persönliche, unbeschränkte und gesamtschuldnerische Haftung Vorstand
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Aktiengesetz §91, Konsequenzen

A

Pflicht zu Schaffung eines Überwachungssystems (§91 AktG) inoffiziell: Rechtsgrundlage Compliance

  • Gesamtvorstand hat ein Überwachungssystem einzurichten, um gesellschaftsgefährdende Entwicklungen früh zu erkennen
  • Delegation möglich, jedoch weiterhin Prüfungspficht
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Rechtsquellen Organisationspflichten

A

Business Judgment Rule (§93 AktG) / §91 AktG
- Geschäftsleiterverantwortung

DCGK

  • Empfehlung für börsennotierte Unternehmen
  • Pflicht AR und Vorstand, Compliance ganz oder gar nicht

Ordnungswidrigkeit (OWiG §130 / §30)
- Zweck: Verantwortung für Handeln v. MA und Anreize für ordnungsgemäße Compliance

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Grundsätze ordnungsgemäßer Compliance (Aufgabenbereiche)

A

Compliance als Leitungsaufgabe

  • Kern der Compliance liegt in Leitung: Tone from the Top
  • Risikoadäquanz (Compliancebemühungen=Risikoprofil)

Compliance als Organisationsaufgabe

  • Nur Ressortleiter übertragen reich nicht!
  • Implementierung Complianceorganisation, z.B Abteilung, Stabsstelle

Compliance als Schulungsaufgabe
- Dauerhafte u. regelmäßige Schulungen in Risikobereichen, ggf. Lernabfrage

Ausdrücklichkeit und Schriftlichkeit
-Erstellung eines alltagstauglichen schriftlichen Regelwerks (Code of Conduct)

Überwachung und Kontolle

  • Kontinuierliche Überwachung der Rechtstreue der MA, z.B. Stichproben
  • interne Ermittlungen bei Verdacht und Konsequenzen (Arbeitsrechtlich, Schadensersatz)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten §130 OWiG

Täter, Tat, Strafe

A

-Täter: Führungsperson / Organ

-Tat: Verletzung von UN-Pfichten / Bereicherung des UN durch Stafttat oder Ordnungswidrigkeit
Beispiel: u.a. Verletzung Aufsichtspflicht

-Strafe: bis 1.Mio. Geldbuße für UN, bei nicht Nachkommen der Pflichten: Strafandrohung und persönliche Haftung Führungsperson

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Geldbuße gegen juristische Personen und Personenvereinigungen § 30 OWiG

A
  • aka Unternehmensgeldbuße
  • Bestrafung von juristischen Personen bei Straftaten von Unternehmensleitung / Organ / führender MA
  • > Ableitung Delikt natürlicher Person auf juristische Person

Die Geldbuße beträgt (zusätzlich zu Sanktion gegen Täter)

  • vorsätzlichen Straftat bis zu zehn Millionen Euro,
  • fahrlässigen Straftat bis zu fünf Millionen Euro.
  • Bei vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit = Geldbuße orientiert sich am Höchstmaß an die verwirklichte Ordnungswidrigkeit, ggf. auch das Zehnfache
  • Ggf. mehr, bei Abschöpfung von Gewinn
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Definition Compliance

A
  • Befolgung, Übereinstimmung mit Regeln

- > Risikomanagement at it’s Best

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly