Korruption Flashcards

1
Q

Korruptionsdelikte Angestellte

Details „Zu Zwecken des Wettbewerbs“, „Vorteil“, “Gegenleistung”

A

Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§299 StGB Abs.2), Spiegelbildlich zu Bestechlichkeit (§299 StGB Abs.1)

„Zu Zwecken des Wettbewerbs“
- Handeln des Täters muss darauf abzielen, den eigenen Absatz oder den eines Dritten zu fördern
„Angestellter oder Beauftragter“ (Nicht der Betriebsinhaber!)

„Vorteil“

  • Leistung ohne rechtlich Anspruch die ihn oder Dritten materiell oder immateriell besserstellt
  • Auszeichnung, sexuelle Zuwendung, Ehrenämter (Nicht Ansehensmehrung, da kaum messbar), Stundung einer Schuld, Überlassung von Wohnraum, Einladung zu Reisen

“Gegenleistung”
- Unrechtsvereinbarung

  • Auch der ausländische Wettbewerb ist geschützt
    (wenn deutsches Strafrecht anwendbar ist)
  • Strafen: Freiheitsstrafe bis zu 3-5 Jahre
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2
Q

Korruptionsdelikte Amtsträger (Vorteilsgewährung)

Details Amtsträger, öffl Dienst beson. Verpflichtete, Dienstausübung

A

Vorteilsgewährung / (Vorteilsannahme) (§333/331 StGB) (Bestechung Light)

„Amtsträger“ öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
- u.a. Behörde, Chefarzt, Sparkassenvorstand/ nicht Abgeordnete!

„Für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete“
- Personen, die bei einer Behörde oder behördenähnlichen Stelle angestellt sind, wie Schreibkraft, Azubi, Bote, Gutachter

„Für die Dienstausübung“

  • In seiner Eigenschaft als Amtsträger, Bezug/Zeitbezug zu konkreter Diensthandlung ist nicht erforderlich
  • Wegfall der „Unrechtsvereinbarung“ – ausreichend ist die bloße Verknüpfung mit der rechtmäßigen dienstlichen Tätigkeit
  • Auch Sicherung der allgemeinen Geneigtheit,
  • Es braucht keine explizite Forderung, Klimapflege allein reicht schon für Tatbestand
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3
Q

Korruptionsdelikte Amtsträger (Bestechung):

Details “Pflichtwidrige Diensthandlung” und “Vorteil” (Sozialadäquat?)

A

Bestechung / Bestechlichkeit (§334/332 StGB)

„Pflichtwidrige Diensthandlung“

  • > Unrechtsvereinbarung
  • Gebundener Amtsträger weicht von vorgeschriebener Entscheidung ab
  • Berater entscheidet bewusst fehlerhaft
  • Amtsträger ohne Entscheidungskompetenz, aber mit praktischer Einflussmöglichkeit (z. B, weil er Entscheidung durch Unterlagenzusammenstellung vorbereitet) nutzt diese pflichtwidrig, um die spätere Entscheidung zu steuern

“Vorteil” Sozialadäquat?

  • Stellung des Empfängers – Streifenpolizist vs. Oberster Gerichtshof
  • Wert des Vorteils
  • Höflichkeit, z. B Dienstjubiläum -> Abwägungsprozess
  • Soziale Üblichkeit

->Einzelfallanalyse!
Grundsätzlich: Grenzen der Sozialadäquanz sind bei Amtsträgern schneller erreicht als im privatwirtschaftlichen Bereich

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4
Q

Entdeckungsrisiko

A
  • Es gibt keinen legalen Weg zu bestechen
  • Es gibt keinen sicheren Weg, Bestechung zu verschleiern
  • Durch UN
  • > Whistleblowerhotline/Anzeigen u. anonyme Anzeigen
  • > Ermittlungen Mitbewerber
  • Durch Behörden
  • > Betriebsprüfung
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5
Q

Vermittler

Was ist zu beachten?

A

Grundsätzlich beim Einsatz von Vermittlern und Beratern

  • Schriftlicher Vertrag und Leistungsklärung
  • Leistungsnachweise (Ist V geeignet für Aufgabe?)
  • Verhältnis Leistung und Gegenleistung
  • Überweisung auf Konto im Sitzland
  • Darf nicht aus dem Lager des Kunden kommen (z. B Beratungsfirma darf nicht mit dem Endkunden verwandt sein)
  • Nicht auf Veranlassung des Kunden
  • Annahme von Bestechung, wenn Honorar Kundenspezifisch abweicht
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6
Q

Betriebsprüfung: Überprüfte Aufwendungen / Verdächtige Aktivitäten

A

Finanzverwaltung betrachtet die Prüfung von Vorteilszuwendungen (§4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG als Schwerpunktthema)

Überprüfung von Aufwandskosten auf „versteckte Zuwendungen", die schwer zurückverfolgbar sind:
o	Provisionen
o	Beratungskosten
o	Dienstleistungskosten
o	Marketingaufwendungen
o	Sponsoringaufwendungen
o	Darlehen

Diese sind Verdächtig, wenn:
o Verträge mit „Briefkastengesellschaften“
o Bezüge zu sog. „offshore“ Ländern
o Vertragspartner und Zahlungsempfänger nicht identisch
o Zahlungen auf Konten in Drittländern
o Aufwendungen für Gutachten / Marktstudien
o Auftragsinhalt/ Leistung unklar

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7
Q

Prüfungsschema Amtsträger

A
  • Grundsätzlich Zurückhaltung bei Amtsträgern
  • Vorteilsgewährung: Vorteil?
  • Bestechung: Vorteil / Bevorzugung als Gegenleistung?
  • Sozialadäquanz: Kontext und Wert des Vorteils
  • > Einzelfallentscheidung
  • > Ansinnen ablehnen?
  • > CCO informieren
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8
Q

Prüfungsschema Angestelltenbestechung

A

Korruptives Handeln? (Schwarze Kassen / Vermittler)

-Vorteil / Gegenleistung

  • > Ansinnen ablehnen?
  • > CCO informieren
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9
Q

Problem Korruption

A

-Schwächt Wirtschaft, Verzerrt Märkte, keine Lauterbarkeit im öffentlichen Diensten

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