IDW_RS_RH Flashcards
(46 cards)
IDW RS HFA 6
Änderung von Jahres- und Konzernabschlüssen
- Voraussetzung für Änderung eines festgestellten JA (fehlerfreie vs. fehlerhafte JA)
- Beseitigung fehler in laufender Rechnung vs. Rückwärtsänderung
- Bedürfnis Adressaten auf zeitnahe Änderung + materielle Mängel mit Folgewirkung (Argumente für Rückwärtsänderung)
IDW RS HFA 44
Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Konzernabschluss und Konzernrechnungslegung bei Änderungen des Konsolidierungskreises
- Änderung KonsKreis = Zusammensetzung in KA einbez. TU/GU hat sich im vgl. VJ geändert
- Wesentich? VFE Lage!
- Änderung (Zu-, Abgänge) @equity Beteiligung ist keine Änderung KonsKreis
- Form der Angabe: Beitragsmäßige Angaben wichtigsten Posten Bilanz/GuV oder Drei-Spalten Form
IDW RS HFA 33
Anhangangaben nach §§285 Nr.21, 314 Abs.1 Nr.13 HGB zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
- nennt Beispiele zu wstl. Geschäften (fast analog IAS 24.21) > müssen zustande kommen
- Def. nahest. Pers./UN fast analog IAS 24 außer Geschäfte mit öfftl Stellen werden nicht angegeben
- Wahlrecht Angabe aller wstl. Geschäfte oder nur unüblicher wstl. Geschäfte > muss jedes Jahr neu getroffen werden
- Größenabh. Erleichterung für mittelgr. Gesellschaften > nur direkt/indirekte
IDW RS HFA 36 n.F.
Anhangangaben nach §§285 Nr.17, 314 Abs.1 Nr.9 HGB über das Abschlussprüferhonorar
- Gesamthonorar = das aus Perspektive Bilanzierenden entfallende Honorar auf das GJ (und nicht nur das bis zum Stichtag in Rechnung gestellte)
- Aufschlüsselung hat in genannten Kategorien zu erfolgen
- Keine Negativanzeige erforderlich
IDW RH HFA 1.018
Einheitliche Bilanzierung und Bewertung im handelsrechtlichen Konzernabschluss
- Abkopplungsmöglichkeit zum EA aber Grdstz. einheitl. Bilanzierung/Bewertung
- Ausnahme bei untergeord. Bedeutung auf VFE Lage > dann unveränderte Übernahme (wichtig: Gesamtbetrachtung bei mehreren SachV)
- Normierung von quantitativen Kriterien für Beurteilung nicht möglich! > Jedes Jahr neu prüfen
- Anhangangabe notwendig!
IDW RS HFA 39
Vorjahreszahlen im handelsrechtlichen Jahresabschluss
- Ausweisstetigkeit + Erläuterung zur Durchbrechung
- Vergleichbarkeit mit VJ nicht gegeben wenn Posteninhalt in seiner Zusammensetzung aufgr. außergewöhnl. Maßnahmen ggü VJ wesentlich geändert hat»_space; liegt dies vor: Angabe + ggf Anpassung
Anpassung VJ Beträge im aktuellen Abschluss bei
* Änderung Zusammensetzung Posteninhalt
* Wechsel GKV <> UKV bzw. größenabh. Gliederungsschemata
* Rumpf GJ: freiw. Angabe
Beachte HFA 44 (Änderung aufg. Verschmelzung/Spaltung > Drei Spalten im Anhang)
IDW RH HFA 1.019
Handelsrechtliche Konzernrechnungslegung bei unterschiedlichen Abschlussstichtagen
- Stichtag einbez. UN > 3 Monate K-Stichtag»_space; ZA Pflicht
- Stichtag einbez. UN <= 3 Monate K-Stichtag»_space; kein ZA erforderlich aber Vorgänge besonderer Bedeutung berücksichtigen
- Vorgänge bes. Bed. berücksichtigen in: K-Bilanz/GuV (+ nachprüfb. Nebenrechnung > alle anderen Posten ohne Anpassung in HB II) oder K-Anhang
- Angabe nach § 297 II S. 3 (Abw. von Einheitlichkeit) ggf. notwendig
IDW RS HFA 32
Anhangangaben nach §§285 Nr.3, 314 Abs.1 Nr.2 HGB zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften
IDW RS HFA 38
Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss
- Stetigkeitsgebot
- Durchbrechung in begründeten Ausnahmefällen (im Anhang, stets ohne Anpassung VJ Spalte)
- Anassung erfolgswirksam
Sachlich gerechtfertig nur:
* Änderung rechtl. Gegebenheit
* Besseres Bild VFE Lage / steuerl. Ziele
* Anpassung an konzerneinheitl. Bilanz.RiLi
IDW RS HFA 34
Einzelfragen zur handelsrechtlichen Bilanzierung von Verbindlichkeitsrückstellungen
IDW RS HFA 4
Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen
IDW RS HFA 11n.F.
Bilanzierung von entgeltlich erworbener Software
IDW RS HFA 17
Auswirkungen einer Abkehr von der Going Concern-Prämisse auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss
IDW RS HFA 22
Zur einheitlichen oder getrennten handelsrechtlichen Bilanzierung strukturierter Finanzinstrumente
IDW RS HFA 31 n.F.
Aktivierung von Herstellungskosten
IDW RS HFA 35
Bewertungseinheiten
IDW HFA 1/1994
Zur Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Kapitalgesellschaften HFA 1/1994
IDW RH HFA 1.016
Handelsrechtliche Zulässigkeit einer komponentenweisen planmäßigen Abschreibung von Sachanlagen
IDW RH HFA 1.014
Umwidmumg von Finanzinstrumenten (siehe auch Lehrbrief 4 S. 98)
IDW RH HFA 1.012
Externe (handelsrechtliche) Rechnungslegung im Insolvenzverfahren
IDW RH HFA 1.013
Handelsrechtliche Vermerk- und Berichterstattungspflichten bei Patronatserklärungen
IDW RS HFA 2
Einzelfragen zur Anwendung von IFRS
IDW RS HFA 8
Wirtschaftliches Eigentum als grundsätzliches Zurechnungskriterium - Zweifelsfragen der Bilanzierung von asset backed securities-Gestaltungen und ähnlichen Transaktionen
IDW RS HFA 9
Einzelfragen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS