Irrtumslehre Flashcards
(10 cards)
Tatbestandsirrtum § 16 I 1
Kennt der Täter nicht alle Umstände des objektiv verwirklichten Tatbestandes, so entfällt nach § 16 I 1 der Vorsatz und damit der subjektive Tatbestand
Merkmale des Vorsatzes
- Handlung
- Tatobjekt (error in objecto vel persona)
- Erfolg
- Kausalverlauf
- sonstige Tatumstände
II. Irrtum über das Tatobjekt: Error in objecto vel persona
III. Fehlgehen der Tat: Aberratio ictus
Täter zielt auf ein bestimmtes Objekt, trifft jedoch ein anderes, von ihm nicht anvisiertes Objekt. Angriffs- und Verletzungsobjekt sind nicht identisch
III. Konkretisierungstheorie
IV. Doppelirrtum: error in persona und aberratio ictus
Bsp.: T will A töten. Infolge schlechter Lichtverhältnisse verwechselt er A mit B und zielt auf B. Die Kugel verfehlt allerdings den B und trifft den zufällig vorbeikommenden O.
IV. Doppelirrtum
Beide Irrtümer sind nacheinander zu prüfen
V. Irrtum über den Kausalverlauf - Grundzüge
- Kausalverlauf muss in seinen wesentlichen Zügen vom Vorsatz umfasst sein
- Abweichung gegenüber dem vorgestellten Verlauf schließen den Vorsatz nur aus, wenn die Abweichung “wesentlich” ist
V. 2. Sonderproblem
Anknüpfungspunkt
H.M.: Unwesentliche Abweichung des Kausalverlaufs, da ein einheitliches Geschehen vorliegt, das auch im zweiten Akt noch von dem entsprechenden Vorsatz getragen wird
M.M.: Die Teilakte sind selbstständige Handlungen, mit verschiedenen Vorsätzen -> Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags (Schuss) und fahrlässiger Tötung (Stoßen von der Brücke)
VI. Irrtum über privilegierende Tatbestandsmerkmale, § 16 II
- Nimmt der Täter irrig Umstände an, die nur den Tatbestand eines milderen Gesetzes erfüllen würden, wo wird er nur nach dem milderen Gesetz bestraft, selbst wenn er objektiv ein schweres Delikt verwirklicht