Kapitel 1: Methodenlehre Zusammenfassung Teil 3 Flashcards

(39 cards)

1
Q

Normenkonkurrenz

A

Erfüllt derselbe Sachverhalt die Tatbestände mehrerer (scheinbar) miteinander in Widerspruch
stehender Rechtsvorschriften, muss geprüft werden, ob ein Normwiderspruch vorliegt.

Falls ja, was sind die Rechtsfolgen des Widerspruchs.

Dies ist dem positiven Recht zu entnehmen

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Derogation

A

Die „stärkere“ RV beseitigt die die Geltung der „schwächeren“

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Welche Arten der Derogation gibt es?

A

Formelle Derogation

Materielle Derogation

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Formelle Derogation

A

Rechtsvorschriften enthalten selbst explizit die
Anordnung, dass eine bestimmte namentlich genannte
Rechtsvorschrift außer Kraft treten soll

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Materielle Derogation

A

Mangels einer expliziten Klarstellung der Derogation ist
der Rechtsanwender berufen, zu ermitteln, ob (mit
einer RVO unvereinbare) frühere RVO außer Kraft
treten soll.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Regeln der Materiellen Derogation

A

Lex specialis derogat legi generali

Lex posterior derogat legi priori

Lex posterior generalis non derogat legi
priori speciali

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Lex posterior generalis non derogat legi
priori speciali

A

Im Zweifel derogieren neu erlassene allg. Regelungen
bestehenden speziellen Regelungen nicht!

Nur dann derogiert, wenn es sich bei der Neuregelung
um eine Kodifikation eines Rechtsbereiches handelt.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Lex specialis derogat legi generali

A
  • ## Kein deckungsgleicher persönlicher oder sachlicher Geltungsbereich
  • derogiert die spezielle Regelung der allgemeineren
  • Beseitigt die Geltung der allge.
  • Z.b. UGB vor ABGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Lex posterior derogat legi priori

A

ISd. § 9 ABGB können RVO durch nachfolgende RVO
gleicher Art abgeändert/ aufgehoben werden.

  • Selber persönlicher und sachliche Geltungsbereich
  • verschiedener zeitliche Geltungsbereich
  • beseitigt die zeitlich jüngere die ältere
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Wann ist eine Derogation möglich?

A

es muss sich immer um dieselbe Rechtssetzungsautorität
handeln.

Keine Derogation zwischen Bundes- & Landesgesetzen, Unionsrecht und nationalen Recht.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Anwendungsvorrang

A

Einer RVO kommt vor einer anderen RVO Anwendungsvorrang zu, wie z.B. Unionsrecht vor nationalen
Recht, wenn sie anstelle dieser angewendet wird, diese allerdings in Geltung belässt.

(= Gegensatz zu Derogation -> hier Regelung überhaupt nicht mehr anwendbar)

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Kumulative oder alternative Anwendung

A

Häufig soll neue Vorschrift ältere nicht derogieren, sondern neben die alten Regelungen treten.

Kann nicht erhoben werden ob der Gesetzgeber die alte, nicht ausdrücklich aufgehobene Vorschrift außer
Kraft setzen wollte, ist im Zweifel von deren Weitergeltung auszugehen.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Wenn mangels Derogation beide Vorschriften noch dem Rechtsbestand angehören, sind folgende
Möglichkeiten denkbar

A

Kumulative Anwendung

Alternative Anwendung

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Kumulative Anwendung

A

= Anspruchshäufung

  • Rechtsfolgen widersprechen nicht
  • Tatbestände auf verschiedene Leistungen gerichtet
  • Unterschiedliche Zwecke zum Inhalt haben
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Alternative Anwendung

A

= Anspruchskonkurrenz

  • Verfolgen Ansprüche das gleiche wirtschaftliche Ziel
  • Gewähren sie inhaltsgleiche Ansprüche, kann der Berechtige zwischen ihnen wählen
  • Durch die Erfüllung des einen Anspruchs erlischt auch der
    andere
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Invalidation

A
  • Bei Widersprüchen zwischen RVO unterschiedlichen Ranges kommt es zur Invalidation der
    Rechtsvorschrift des niedrigeren Ranges.
  • Sie bleiben anwendbar und verbindlich.
  • unterliegen aber der Aufhebung durch den VfGH, wenn sie angefochten werden
17
Q

Was muss bei Invalidation beachtet werden

A

Bis zur Aufhebung durch das zuständige Organ (VfGH), bleibt die jeweilige RVO im
Rechtsbestand und ist daher anzuwenden

18
Q

Materialsuche

A

Zugang zu österreichischen Rechtstexten, gerichtlichen & verwaltungsbehördlichen Entscheidungen
besteht über RIS.

Europäisches Unionsrecht & Entscheidungen europäischer Gerichte

unter eurlex.
europa.eu abrufbar

19
Q

Gesetzesinterpretation und Rechtsanwendung

Allgemeines

A

Worte die Gesetzgeber nutzt meist mehrdeutig, unklar & Bedürfen Interpretation.

Rechtsvorschrift auszulegen = ihren Sinn ermitteln.

  • § 6 ABGB gilt als Orientierungshilfe
  • Alle Interpretationsmethoden stehen gleichrangig nebeneinander -> Kanon der Interpretationsmethoden
  • Grenze jeder Auslegung ist der äußerstmögliche Wortsinn (sog. Wortlautgrenze)
20
Q

Was passiert wenn die Wortlautgrenze (äußerstmöglicher Wortsinn) überschritten wird?

A

Wird diese Grenze überschritten, findet das Ergebnis keine Grundlage im Wortlaut, so liegt bereits
ergänzende Rechtsfortbildung oder ein Redaktionsversehen vor.

21
Q

Redaktionsversehen

A

dabei stimmt die Formulierung des Gesetzes durch einen Fehler in der technischen Ausarbeitung nachweislich nicht dem gesetzgeberischen Willen überein

22
Q

Wortauslegung und grammatikalische Interpretation

Ausgangspunkt

A

Ausgangspunkt jeder Auslegung ist der naheliegenderweise der Wortlaut

-> Es ist zu ermitteln welche Bedeutung einem Wort zukommt.

23
Q

Legaldefinitionen

A

Entsprechende Bedeutung eines Ausdruckes kann vom Gesetzgeber selbst mittels
Legaldefinitionen festgelegt werden

24
Q

Interpretationsmethoden

A

Begriffskern (restriktive/einschränkende Interpretation)

oder
Begriffshof (extensive/ausdehnende Interpretation)

25
Systematische Interpretation
Anhand der gesamten Rechtsordnung soll jenes Begriffsverständnis gewählt werden, welches sich möglichst widerspruchsfrei in das Gesamtsystem einfügt Systematischer Zusammenhang und Gesetzesaufbau sind zu beachten Einheit der Rechtsordnung / Rechtssprache (= geprägte Begriffe im Zweifel gleiche Bedeutung)
26
Welche Auslegungen gibt es?
Verfassungskonforme Auslegung Unionsrechtskonforme (insb. Richtlinienkonforme) Auslegung
27
Unionsrechtskonforme (insb. Richtlinienkonforme) Auslegung
Mehrdeutige Bestimmungen des nationalen Rechts sind möglichst so auszulegen, dass sie mit den umzusetzenden Vorgaben einer Richtlinie in Einklang stehen und die größtmögliche Wirksamkeit der einer RL gewährleisten. = Effet-utile-Prinzip
28
Verfassungskonforme Auslegung
Jene Auslegung zu wählen, welche mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben im Einklang stehen (ins. Gleichheitssatz - Grundrechte)
29
Was ist bei der Verfassungskonformen Auslegung zu beachten?
Grundrechte haben nur mittelbare Drittwirkung inter privatos, bei der Auslegung von privatrechtlichen Normen müssen grundrechtliche Vorgaben beachtet werden.
30
Historische Interpretation
- Dient der Erforschung des subjektiven Willens und der Absicht des Gesetzgebers, welche in den Gesetzesmaterialien (Ausschussberichten, Erläuterung etc.) - \> Stehen die Gesetzesm. In eindeutigem Widerspuch zum Wortlaut des Gesetzes oder sind sie in sich widersprüchlich bzw. unklar, sind sie unbeachtlich. - Lex-lata-Grenze:
31
Lex-lata-Grenze
Jene Bedeutung des Gesetzes, welche sowohl dem Wortlaut und der Gesetzessystematik als auch der Absicht des Gesetzgebers entspricht, ist jedenfalls maßgeblich
32
Teleogische Interpretation
Zweck der Norm zu ergründen -\> Weiter- und Zuendedenken der gesetzl. Regelung - \> Erwägungen dürfen nicht nach „de lege ferenda“ (=nach zukünftigen Gesetz) getroffen werden, sondern nur nach „de lege lata“ (=nach geltenden Recht) - Es darf Weiters kein subjektiv gewünschter Sinn unterlegt werden - Im öffentlichen Recht kaum angewendet
33
Analogie
- Bleibt unter Ausschöpfung aller Interpretationsmethoden ein Auslegungsversuch erfolglos, kommt eine Analogie in Betracht. - Es muss geprüft werden ob eine Rechtslücke vorliegt, die wiederrum planwidrig (=Gesetzgeber hätte dies regeln müssen) ist. - Hat der Gesetzg. bewusst eine bestimmte Regelung getroffen und sie nicht auf den ungeregelten SV erschreckt, ist im Umkehrverschluss (argumentum e contrario) davon auszugehen, dass ein Ausschluss der Analogie mangels Vorliegens einer Gesetzeslücke)
34
Welche Analogien gibt es?
Gesetzesanalogie Rechtsanalogie Natürliche Rechtsgrundsätze
35
Natürliche Rechtsgrundsätze
Scheitern Gesetzes- wie auch Rechtsanalogie werden allgemeine Wertvorstellungen herangezogen und der Rechtsanwender ist berufen eine neue Vorschrift zu entwickeln.
36
Rechtsanalogie
Aus einer Vielzahl gleichgelagerten Vorschriften wird ein verallgemeinerter Grundsatz abgeleitet welcher auf den Sachverhalt angewendet wird.
37
Gesetzesanalogie
Rechtsfolge einer einzigen, bestimmten Rechtsvorschrift wird auf einen ungeregelten Sachverhalt angewendet. z.B. Größenschlüsse
38
Teleogische Reduktion
Ist das Gegenstück zur Analogie, wenn der Gesetzgeber ungewollt und systemwidrig überschießende Regelungen trifft. Unvollständigkeit: es werden keine Ausnahmeregeln getroffen. Hier wird der Tatbestand teleologisch reduziert
39
Authentische Interpretation
= keine Interpretationsmethode - Gesetzgeber erklärt vielmehr mit einem neuen Gesetz rückwirkend wie ein früher ergangenes Gesetz zu verstehen ist. - Es erfolgt durch dieses neue Gesetz keine Derogation des alten (keine inhaltliche Abänderung: Unterschied zur Gesetzesnovelle) - Kann einer „versteckten Rückwirkung“ gleichkommen