Kommunalrecht Flashcards

(40 cards)

1
Q

Dimensionen gemeindlicher Selbstverwaltungsgarantie, Art.28 II 1 GG

A
  1. Institf Rechtrde, Art.93 I Nr.4b GG.
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2
Q

Was ist eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft nach Rastede?

Kernbereichsthese

A

Angelegernsthaft beeinträchtigt und dadurch der Mindestbestand kommunaler Aufgaben berührt wird.

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3
Q

Kommunen als Grundrechtsträger?

A

Art.19 IIItwa Art.93 Nr.4b GG; str. in Bezug auf Art.19 IV GG).

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4
Q

Prüfungsschema: Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltungsgarantie

A

I. Gewährleistuhtlichem Charakter der Selbstverwaltungsgarantie Verhältnismäßigkeitsprüfung).

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5
Q

Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens, Art.18a VIII 2 BayGO

A

I.

utzbedürfnis

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6
Q

Begründetheit einer Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens, Art.18a VIII 2 BayGO

Die Verpflichtungsklage ist begründet, wenn sie sich gegen den richtigen Beklagten richtet, § 78 VwGO, soweit die Ablehnung des VA rechtswidrig ist, der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist und die Sache Spruchreif ist, § 113 V 1 VwGO. Dies ist der Fall, wenn der Kläger einen Anspruch auf den begehrten VA hat.

A

I. Passivleg Gefährdung der direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeit mangels gerichtlicher Überprüfbarkeit).

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7
Q

Begründetheit einer Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens, Art.18a VIII 2 BayGO - Beispiele für “sonstige Rechtsmängel”

A

GrundsayVGH.

Ggf. Verstoß gegen Art.87 I 1 GO.

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8
Q

Art.18a IX GO - greift die Norm auch bei versagter Zulassungsentscheidung, wenn dagegen Klage erhoben wurde?

A

Sperrwirkung beintritt der Sperrwirkung vereitelt. Bei Abwägung sind die Erfolgsaussichten des Bürgerbegehrens zu berücksichtigen.

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9
Q

“Kalte Beanstandung” des Bürgermeisters

A

Eine kalte Bn, dat eine gerichtliche Klärung herbeiführen.

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10
Q

Was sind “laufende Angelegenheiten” iSd Art.37 I 1 Nr.1 GO?

A

Geschäfte. Durch sie können keine Zuständigkeitsverlagerungen angeordnet werden. Überprüfung anhand von § 47 VwGO möglich.

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11
Q

Art.37 III GO

A

Einschlägig, wenn der zur Beschlussfassung zuständigmeisters wie die eigene korrigieren.

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12
Q

Vertretung des ersten Bürgermeisters und Befugnisübertragung

A

Allgemeinisungsbefugt (dient der Entlastung des Bürgermeisters).

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13
Q

Folge von Zuständigkeitsverstößen (fehlender/unwirksamer/abweichender Gemeinderatsbeschluss)

A

möglich.

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14
Q

Problem: Rechtsfolge bei Verstößen gegen Art.38 GO

A

Öffeegelunge

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15
Q

Anspruchsvoraussetzungen des Zulassungsanspruchs aus Art.21 I 1 GO
(beachte Zweistufentheorie: Ob ist immer öffentlich-rechtliche Frage)

A
  1. Anspung u sorgen) ist eine Ablehnung möglich.
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16
Q

Anspruchsinhalt des Art.21 I 1 GO

A

Entwederblehnung, r: Erlöschen des Anspruchs aus Art.21 GO.

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17
Q

Sachentscheidungsvoraussetzungen und Begründetheit eines Kommunalverfassungsstreits

(Unterscheide: Interorganstreit - Beteiligte sind Organe derselben juristischen Person, oder Intraorganstreit - Beteiligte sind Rechtsträger innerhalb desselben Organs)

A

A. Saczip. Klage ge

18
Q

Fraktionen

A

Nach VGH Münlich, § 40 I 1 VwGO.

19
Q

Str.: Berufung eines Gemeinderatsmitglieds auf Grundrechte?

Relevant etwa iRd Klagebefugnis eines Kommunalverfassungsstreits

A

Berufung auf II GG.

20
Q

Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses

A

I. Formehigkeit, Art.47 GO
aa) Ordnungsgemäße Ladung, Art.47 II GO
Formell: Angemessene Frist (der Geschäftsordnung nach Art.45 II zu entnehmen, miges Recht)

21
Q

Ausschluss nach Art.49 GO

A
  1. Negativkatalog des Agen der Voraussetzungen wirkt sich nicht aus.
22
Q

Anspruch des Mitglieds auf Aufnahme eines Punktes in Tagesordnung?

A

Ja, da in Banzuständigkeit).

23
Q

Statthafte Klageart - Rechtsschutz gegen aufsichtliche Maßnahmen

A

AußenwirkungGnahmen aus Art.109 II 2 GO.

24
Q

Klage gegen Ersatzvornahme, Art.113 GO

A

Nach hM ist dieung.

25
Aufsichtsbehörde als Widerspruchsbehörde, Art.119 GO
Eigene Angelegen
26
Prozessfähigkeit des Bürgermeisters nach § 62 III VwGO iVm Art.38 I GO bei Befangenheit?
Art.36 S.2, 49gische Interpretation).
27
Beschlussfähigkeit des Gemeinderates, sofern die Ladung entgegen der Geschäftsordnung mündlich erfolgte, wobei jedoch schon vorher zu einer abgebrochenen Sitzung schriftliche Ladungsunterlagen inkl Tagesordnung verschickt wurde?
eA: Beschluus vo
28
Rechtsfolge von Verstößen gegen die Sitzungsöffentlichkeit, Art.52 GO; Sitzungsöffentlichkeit als wehrfähiges Recht des Gemeinderatsmitglieds?
Rechtsfolge vst chk
29
Problem: Anspruch aus Art.54 III 1 Alt.2 GO bei unrechtmäßigem Ausschluss der Öffentlichkeit? Anspruch bei Wegfall des Geheimhaltungsinteresses?
Unrechtmäss hluss genügt nicht (str.).
30
Wirksamkeit einer gemeindlichen Satzung
1. Rechtsgr
31
Inhaltliche Grenzen von Satzungen
Räumliche Grenng unterliegt nicht dem Vertrauensschutz.
32
RMK einer Zweckvereinbarung, Art.4 III VGemO, Art.7 ff. KommZG
1. Formelle rgesehen, also nicht möglich.
33
Problem: Statthafte Klageart beim Vorgehen gegen kommunale Konkurrenztätigkeit, wenn Gemeinde nur Geschäftsanteile an Unternehmen hält?
eA: Unterlasswerden kann.
34
Str.: Besteht iRd Art.87 I Nr.1, Nr.4 GO ("öffentlicher Zweck") ein Beurteilungsspielraum der Gemeinde?
jedoch nicht im Vordergrund stehen).
35
Art.21 GO bei öffentlichen Einrichtungen, die von einer juristischen Person des Privatrechts betrieben werden, an der die Gemeinde sämtliche Anteile hält oder einen bestimmenden Einfluss ausüben kann.
Zulassunwirkungsanspruch.
36
Gemeindliche Konkurrenz als rechtswidriger Eingriff in Art.12 GG (öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch)?
Auch Wettb
37
Leistungsbegehren gegen Hoheitsträger - Subsidiarität der Feststellungsklage?
Teilweise wder Vorschrift des § 172 VwGO!!
38
Privatisierungsarten und Privatisierungsverbote
Vermögensprivarf eines Gesetzes). Systematik des Art.28 II 1 GG. Konnexitätsgrundsatz, Art.83 III BV.
39
Str.: Hat die Gemeinde eine Inzidentverwerfungskompetenz bzgl. gemeindlicher Satzungen, indem sie den Widerspruchsbescheid auf die Nichtigkeit der Satzung stützt, auf die wiederum der VA der Gemeinde gestützt war?
eA: Ja.
40
RMK einer Satzung nach Art.5 KAG iVm Art.2 I 1 KAG
1. Rechtsgrundlierung.