Konzern-RL Flashcards
(5 cards)
Sinn und Zweck des KA
§297 II S. 2 Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der VFE-Konzernlage
-> Informationsfunktion
-> keine Grundlage zur Besteuerung, Gewinnverwendung
-> deswegen ist Fair-Value Bewertung möglich
Einheitstheorie
Annahme einheitlicher Interessen von Aktionären, Konzern als Einheit anzusehen
-> vollständiger Einbezug von TU
-> Konzern als wirtschaftliche, nicht rechtliche Einheit
Aufstellung eines KA
I. §290 f. Aufstellungspflicht
-> zuerst Beurteilung nach HGB, dann IFRS
-> für IFRS §315e iVm EU-Verordnung relevant
II. Bestimmung RL-Vorschriften
III. Abgrenzung Konsolidierungskreis
IV. Vorgabe einheitlicher Bilanzierungsvorschriften für KU
V. Erstellung Summenabschluss
VI. Vornahme einer Konsolidierung
VII. Aufstellung/Veröffentlichung KA
Aufstellungspflicht
§290 f.
Wenn MU mit Sitz im Inland anderes UN beherrscht
Möglichkeit der Beherrschung:
§290 I Einflussmöglichkeit auf Finanz-/Geschäftspolitik, Dauerhaftigkeit etc.
§290 II unwiderlegbare Beherrschungsvermutungen
- Mehrheit der Stimmrechte, Organbestellungsrechte, EAV, Zweckgesellschaften
Faktische Beherrschungsmöglichkeiten
Präsenzmehrheiten
Potentielle Stimmrechte
Wirtschaftliche Abhängigkeiten